Rundfunkbeitrag "...Mitbewohner"?
Mein Freund ist Student und BAföG-Empfänger, das bedeuetet, dass die Wohnung vorerst auf ihn angemeldet und von der Beitragspflicht befreit war. Als ich zu ihm gezogen bin, wurde ohne Vorbescheid die Wohnung auf mich umgemeldet und eine Zahlungsaufforderung gesendet. In einem Schreiben des Beitragsservice steht jedoch "Die von Ihnen eingereichten Unterlagen weisen nicht nach, dass Sie, Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner oder EIN MITBEWOHNER zu einem der o.g. Personenkreise (u.a. auch BAföG-Empfänger) gehören." ... Aus dem Schreiben entnehme ich, dass ein Mitbewohner zum Personenkreis der freigstellten Personen gehört. Kann ich widerspruch einlegen und mein Freund die Wohnung einfach wieder auf sich ummelden?
Danke im voraus :)
5 Antworten
Also ich wohne momentan in einer 3er WG, bei der zwei von uns BAföG bekommen, aber einer leider nicht. Deswegen müssen wir auch den Beitrag zahlen... Meines Wissens nach wird die Wohnung nur freigestellt, wenn alle Bewohner BAföG bekommen bzw. wenn es einer nicht hat, wird das auf den alleine abgewälzt..
dass die Wohnung vorerst auf ihn angemeldet und von der Beitragspflicht befreit war
Dein Freund ist von der Beitragspflicht befreit, nicht die Wohnung. Du bist wohl nicht befreit, daher bist Du beitragspflichtig.
Solange er allein dort gewohnt hat, sind für seine Wohnung daher tatsächlich keine Beiträge fällig geworden.
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen weisen nicht nach, dass Sie, Ihr
Ehepartner/eingetragener Lebenspartner oder EIN MITBEWOHNER zu einem der o.g. Personenkreise (u.a. auch BAföG-Empfänger) gehören
werden unter den "o.g. Personenkreisen" nicht auch ggf. andere Beitragszahler aufgeführt? Denn wenn Du nachweisen könntest, das bereits ein Mitbewohner für die Wohnung die Beiträge bezahlt, wäre es auch erledigt.
du gehörst nicht zum personenkreis derer die befreit werden könnten, da du kein bafög beziehst. zum personenkreis würdest du gehören, wenn du mit ihm verheiratet wärest. oder ihr eine eingetragene partnerschaft hättet. das habt ihr vermutlich auch nicht, da ihr sicher nicht homosexuell seit.
somit wurde dein freund abgemeldet und du ab einzug in die wohnung angemeldet. ab diesem zeitpunkt bist du beitragspflichtig. ein widerspruch würde abgewiesen werden mit der gleichen begründung siehe oben. so du also keine neuen dinge vorzubringen hast, wie bezug von alg2 oder sozialhilfe (grundsicherung oder hilfe zum lebensunterhalt), wirst du keine befreiung beantragen können.
also bleibt dir nur über zu zahlen.
Die Befreiung gilt nur für deinen Freund selber, seinen Ehepartner/in bzw.den eingetragenen Lebenspartner/in bei einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.
Sofern du nicht dem befreiten Kreis angehörst, musst du bezahlen. Egal ob ein befreiter Mitbewohner drin wohnt.