Brief vom Gerichtsvollzieher wegen Rundfunkbeitrag?
Hallo,
mein Schwager hat heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, wegen einer 770€ Rechnung an den Südwestrundfunk ARD ZDF.
2009 ist mein Schwager zu uns gezogen und wir leben zu 5 in einer Wohnung, in der mein Vater schon immer den Rundfunkbeitrag gezahlt hat.
2017 bis Anfang 2019 war mein Vater Arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bekommen und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt und bestätigt bekommen. Somit wurde der Betrag zu jeder Zeit gezahlt.
Als er 2019 dann einen neuen Beruf bekommen hat, hat das Jobcenter aufgehört den Betrag zu zahlen und somit musste wieder jemand für den Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Zu der Zeit haben mein Schwager und ich Briefe bekommen mit Rechnungen von über 600€, was ich nicht verstehe, da der Betrag ja bezahlt wurde.
Nach ein paar Emails wurde uns ein Formular zugesendet in der wir meinen Vater aufs neue angemeldet haben, und den Beitrag wieder regulär zahlen. Ich hab zudem erklärt, dass die Rechnungen nicht sein können, da der Betrag zu jedem Zeitpunkt von jemandem gezahlt wurde und dachte, dass sich die Sache damit erledigt hat, da ich selber keine Rechnungen oder Briefe mehr bekommen habe.
Nun kam vor paar Wochen eine Mahnung auf die ich wieder eine Email geschrieben habe, ohne jegliche Antwort und nun kam der Brief vom Gerichtsvollzieher.
Prüfen die nicht ob eine Wohnung bereits angemeldet ist oder wie kommt eine Rechnung von 600-700€ zustande. Die 700€ können doch nur zustande kommen, wenn er seit 2009 angemeldet wäre und zu dem Zeitpunkt hat mein Vater ganz normal gezahlt. Nicht zu vergessen, dass von meiner 600€ Rechnung ein Großteil berechnet wurde als ich Minderjährig war.
Was soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen?
Ich kann ihm ja nur erklären, dass der Betrag nicht sein kann und, dass der Südwestfunk ohne es zu Überprüfen Beträge von über 700€ verlangt.
Ist ja wohl Diebstahl...
6 Antworten
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell meines Wissens nach 17 € nochwas pro Monat.
Bei Nichtzahlung ergibt sich dadurch pro Jahr ein Rückstand von ca. 200 €. Das dann auf mehrere Jahre hochgerechnet ...
Ist ja wohl Diebstahl...
Nein, eine Forderung. Wenn der Adressat der Forderung (Schuldner) mit der Höhe der Forderung nicht einverstanden ist, dann muß er sich dagegen wehren.
Ich an dessen Stelle würde vielleicht zunächst versuchen, den Beitragsservice von ARD und ZDF schriftlich zu kontaktieren. Also nicht anrufen, sondern schreiben.
Alternativ bleibt aus meiner Sicht der Gang zum Anwalt.
Bist Du sicher, daß der Brief von einem Gerichtsvollzieher kommt? Die kümmern sich normalerweise nur um zivirechtliche Sachen. Ich würde darauf tippen, daß der Brief von einem Vollzugsbeamten einer anderen Behörde stammt. Allerdings kommt das letztlich auf das Gleiche raus.
"2017 bis Anfang 2019 war mein Vater Arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bekommen und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt und bestätigt bekommen." - Ab da muss dann jemand anderes aus dem Haushalt zahlen.
"Somit wurde der Betrag zu jeder Zeit gezahlt." - Scheinbar ja nicht.
"Als er 2019 dann einen neuen Beruf bekommen hat, hat das Jobcenter aufgehört den Betrag zu zahlen" - Häh? Wieso sollen die denn gezahlt haben, wenn er doch befreit war und noch andere Personen im Haushalt lebten?
Dann sag das dem Beitragsservice.
Wie kommst du eigentlich auf die Idee, dass das Jobcenter für einen von der Zahlung befreiten den Beitrag übernimmt? Noch dazu, wenn noch andere Leute im Haushalt wohnen?
Es kann ja passieren, dass man etwas nicht weiß oder? Ist ja nicht gerade etwas was man in der Schule lernt.
Ja, das kann sein, aber du bist ja davon ausgegangen, dass es so ist und meintest nicht, dass du es einfach nur nicht wusstest.
Wenn dein Vater befreit war, führt das dennoch zur Beitragspflicht eines anderen volljährigen Haushaltsmitglieds, das nicht mit ihm verheiratet ist (also deine Mutter muss nicht zahlen). Dein Schwager aber hätte zahlen müssen. Insofern ist die jetzt per Gerichtsvollzieher beigetriebene Forderung jedenfalls für die Zeit ab der Befreiung deines Vaters grundsätzlich in Ordnung.
Dass die Forderung aber höher ausfällt, liegt vielleicht daran, dass dein Schwager bisher alle Briefe des Beitragsservice ignoriert hatte, dadurch Säumniszuschläge hinzu gekommen sind und er vor allem nicht mitgeteilt hat, dass er mit deinem Vater in einer Wohnung lebt und dieser unter einer bestimmten Beitragsnummer schon zahlt.
Das sollte er schnell nachholen. Außerdem kann er um Ratenzahlung bitten. Ist die genehmigt, akzeptiert das auch der Gerichtsvollzieher.
Einer in der Wohnung muss zahlen. Ist der Wohnungsinhaber wegen ALG II oder sonstiges befreit muss ein anderer zahlen. Der BS erhält von den Einwohnermeldeämtern Namen und Adressen. Was er nicht wissen kann ist, ist das eine gemeinsame Wohnung oder ist das ein Wohnblock mit 30 Wohnungen.
Jeder der dann einen Bescheid bekommt muss sich abmelden, mit der Begründung, dass ein anderer bereits für die Wohnung zahlt. Dazu muss er die Beitragsnummer des Zahlers angeben. Wenn niemand in dem angegebenen Zeitraum reagiert werden die Bescheide rechtskräftig.
Zwischenzeitlich sollten Mahnungen ergangen sein und die Androhung der Vollstreckung. Ist der Vollstreckungsauftrag da und der VB oder GV kommt kann man nicht mehr widersprechen. Der Mann/Frau hat sich auf nichts einzulassen oder irgendetwas zu prüfen. Er vollstreckt ins Vermögen, ob nun beim AG, beim Arbeitsamt, bei der Bank oder das Auto, bzw. sonstige Wertsachen ist ihm egal. Meldet der Schuldner sich nicht, so wird er mit Polizei, Schlosser und einem Durchsuchungsbeschluss des örtlichen Amtsgerichts wiederkommen.
War 15 Jahre mein Job.
Ohne den Sachverhalt komplett verstanden zu haben:
hat das Jobcenter aufgehört den Betrag zu zahlen
Vielleicht liegt hier das Problem. Das JC zahlt nicht. Man kann sich selbst befreien lassen. Wenn kein Antrag hestellt wurde, laufen die Beiträge weiter.
Wenn, dass Jobcenter nicht gezahlt hat und wir sagen wir mal 2 Jahre nicht gezahlt haben kommt maximal eine Rechnung von 140€ zusammen und keine 700€, da vor 2017 ganz normal gezahlt wurde.
Na dann viel.Glück. Der Gerichtsvollzieher nebenbei klärt nix, sondern vollstreckt.
wie kommst du auf 140€, ich komme da auf 420€ (17,50*24). Die genaue zusammensetzung der Forderung könnt ihr beim Beitragsservice erfragen... die frist für einen Widerspruch ist allerdings abgelaufen, daher seid ihr auf den gut will des Beitragsservices angewiesen.
Wenn, dass Jobcenter nicht gezahlt hat und wir sagen , dass 2 Jahre nicht gezahlt wurde, kommt maximal eine Rechnung von 140€ zusammen und keine 700€, da vor 2017 ganz normal gezahlt wurde.