Rundfunkbeitrag sowohl als Unternehmen als auch privat zahlen?
Ich bin selbstständiger Landwirt und zahle bisher vom privaten Konto den Rundfunkbeitrag für meinen Privathaushalt. Auf meinem Grundstück ist auch die Betriebsstätte.
Ich habe einen Brief vom Beitragsservice bekommen, in dem steht, ich habe meine Betriebsstätte noch nicht angemeldet.
Bedeutet das, ich muss für den Landwirtschaftsbetrieb nochmals einen Beitrag zahlen? Habe einen Pkw und keinen Mitarbeiter, also 5,83€?
Muss ich außerdem nachzahlen für die Zeit seit dem 01.01.2013?
2 Antworten
Guten Abend,
es ist leider in der Tat so, dass der Betrieb ebenfalls gemeldet werden muss.
Für Landwirte wurde extra ein gesondertes Infoblatt herausgegeben, welches Sie hier finden:
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e203/Informationen_zum_neuen_Rundfunkbeitrag_fuer_die_Landwirtschaft.pdf
Hier findet man auch eine Tabelle zu den möglichen Kosten. 5,83 EUR ist bei einem PKW und ohne versicherungspflichtige Beschäftige korrekt.
Diese sind leider, sollte der Betrieb bislang nicht angemeldet gewesen sein, auch rückwirkend einforderbar.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Liebe Grüße
Wissensdurst84
Eine Betriebsstätte ist nur dann beitragsfrei, wenn sie sich in der privaten Wohnung befindet und du bereits für die Wohnung zahlst. In deinem Fall liegen die Wirtschaftgebäude wohl außerhalb der Wohnung, so dass du dafür gesondert zahlen musst. Deine Berechnung mit aktuell 5,83 € ist völlig richtig. Damit ist dann auch ein Kfz, das du für deinen Betrieb nutzt, abgedeckt. Weitere betrieblich genutzte Kfz - die nur privat genutzten sind mit dem Wohnungsbetrag abgegolten - würden nochmals 5,83 € monatlich kosten. Du musst selbstverständlich für die Vergangenheit, d. h. ab Januar 2013, nachzahlen. Die Beiträge sind kraft Gesetzes angefallen. Bis einschließlich März 2015 betrug der monatliche Beitrag für den Betrieb noch 5,99 €. Bei hinterzogenen Beiträgen kann auch keine Verjährung eintreten.