Rundfunkbeitrag Zwischenmiete
Hallo Leute,
ich wohne seit März in einer Wohnung zur Zwischenmiete. Den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt die Hauptmieterin. Es gibt also ein Beitragskonto für die Wohnung und es wird monatlich gezahlt und auch in der Vergangenheit immer gezahlt. Im April habe ich ein Schreiben erhalten, dass ein neues Beitragskonto angemeldet wurde und ich rückwirkend ab Januar 2013 für diese Wohnung zahlen soll.
Ich habe den Fall dargelegt und erklärt, dass für die Wohnung bereits ein Konto besteht. Meine Argumentation wurde auch anerkannt: Das Beitragskonto wurde abgemeldet und ich muss künftig keine Beiträge für die Wohnung zahlen. Allerdings soll ich laut Schreiben trotzdem von Januar 2013 – April 2014 alle Beiträge für diese Wohnung zahlen, obwohl ich dort noch gar nicht gelebt habe und für die Wohnung immer ein Beitragskonto existiert hat.
Begründung: Eine rückwirkende Abmeldung sei nicht möglich???
Ist das rechtens?
3 Antworten
Werte Gemeinde, auch ich hätte dazu eine Frage. Ich habe eine Zahlungsaufforderung rückwirkend zum Januar 2013 bekommen. Ich bewohne die Wohnung seit 98. Das Kundenkonto lief über meine Frau, abgebucht wurde von meinem Konto. Nun ist 2013 meine Frau ausgezogen. Abbuchungen liefen bis heut weiter. Nun stellte sich heraus, daß ich für die Wohnung meiner Ex bezahlt habe und nicht für meine. Da sie bei Auszug das Kundenkonto automatisch mitgenommen hat. Ich denke das ist jetzt wohnungsgebunden und nicht personenbezogen? Also hätte doch für die neue Wohnung meiner Ex ein neues Kundenkonto angelegt werden müssen und nicht bei mir, oder? Also ich habe bis jetzt bezahlt und soll nochmal bezahlen.
Stimmt schon, dass die Rundfunkgebühren wohnungsgebunden sind. Pro Wohnung muss ein Beitrag gezahlt werden. Wenn für die Wohnung, in der du gerade lebst, durchgehend Rundfunkgebühren gezahlt wurden, dann steht eine Zahlung deinerseits absolut nicht zur Debatte. Die geleisteten Zahlungen sind ja auch leicht nachweisbar.
Ebenso wurden wohl für die Wohnung bei deinen Eltern durchgehend Gebühren gezahlt. Auch dort ist also alles paletti und auch dort ist alles nachweisbar.
Wenn die (frühere) GEZ für dich trotz allem ein Beitragskonto eröffnet hat, dann ist es deren Sache, wenn sie trotz dieser Nachweise ihre eigenen Bestimmungen heranziehen, "dass eine rückwirkende Abmeldung nicht möglich sei". Das ist auf gut deutsch nicht dein Bier.
Sie haben das Konto grundlos eröffnet und können nicht ihre eigenen Bestimmungen heranziehen, um dich in die Pflicht zu nehmen (keine rückwirkende Abmeldung) - obwohl die Anmeldung selbst, ebenso nach ihren eigenen Bestimmungen (wohnungsgebundene Gebühr), gar nicht rechtens war.
Weise ihnen nach, dass für deine Wohnorte stets Gebühren bezahlt wurden und weise sie auf diese Umstände hin. Mehr Energie würde ich in die Sache dann nicht mehr reinstecken. Lg
Und wo hast du vorher gelebt? Eine Nachzahlung ist rechtens, da jeder Haushalt seit 1.1.2013 zahlen muss.
und nochmal: für diese Wohnung wird und wurde immer ein Beitrag gezahlt.
Hatte ich ja geschrieben...es muss jeder Haushalt zahlen. Da du vorher zu Hause gelebt hast, sollte deine Eltern die Gebühr schon gezahlt haben. Heißt für dich, die GEZ informieren, dass schon gezahlt wurde. (von den Eltern) Also bist du aus der Sache raus
ich hab vorher zuhause gelebt... also wenn jemand 2020 von zuhause in eine Wohnung zieht muss er 7 Jahre nachzahlen? Kann ich mir nicht vorstellen. Der Rundfunkbeitrag ist meines Wissens wohnungsgebunden und nicht personengebunden