Mein Vater war angemeldet beim Beitragsservice, nie bezahlt und jetzt soll der Sohn rückwirkend 3 jahre zahlen?

5 Antworten

was er jetzt ja auch nicht mehr nachträglich für die letzten 3 Jahre machen kann

Doch, prinzipiell könnte er das. Wenn die Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben, kann man sich auch für drei Jahre lang rückwirkend befreien lassen. Dein Problem ist aber, dass du anscheinend die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllst. Und wenn ein Befreiter und ein nicht Befreiter zusammen in einem Haushalt leben, muss der nicht Befreite für den ganzen Haushalt zahlen.

Das ist rechtens. Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben, und wenn einer der Bewohner nicht zahlt, kann der Beitragsservice den Beitrag von dem bzw. den anderen Bewohner(n) verlangen.

Ja, du bist ü 18.

Eine Person aus dem Haushalt muß zahlen, egal welche. Da dein Vater nicht bezahlt hat, wendet man sich an dich.

Was machst du derzeit? ALG2, Ausbildung Studium? Dann kannst du dich eventuell befreien lassen, auch rückwirkend. Allerdings meines Wissens nach nur für 12 Monate rückwirkend.

Der Rest ist von dir zu zahlen. Wie du dich mit deinem Vater einigst(Halbe/Halbe) ist dein Problem.

Für den Zeitraum deiner Befreiung würde man sich dann wieder an deinen Vater wenden, denn das du befreit bist, heißt nicht, das dein Vater ebenfalls befreit ist.

berlina76  01.04.2019, 08:44

Wenn dein Vater Aufstocker ist, kann er sich selber auch befreien lassen.

Einen Antrag auf Befreiung könnte dein Vater für 3 Jahre rückwirkend stellen. Das wäre nicht das Problem. Jedoch erlischt damit nicht zwingend die Beitragspflicht für dich. Es käme nun darauf an, ob du in der Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater zusammen auch alg2 bekommen hast oder ob du eigenes Einkommen hattest bisher. Das hast du leider nicht gesagt in deinen Infos.

JeeDee338 
Beitragsersteller
 01.04.2019, 10:08

Erst einmal Danke für die Antwort. Ich habe im gleichen Zeitraum wie mein Vater im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft auch Leistungen erhalten.(Schüler, kein eigenes Einkommen) Mir geht es darum das ja mein Vater offiziell bis letzte Woche der angemeldete Beitragszahler war ( d.h. er könnte zumindest für die letzen 3 Jahre rückwirkend eine Befreiung beantragen, Bescheinigungen über Leistungsbezug auf seinen Namen liegen vor) nun wurde er aber vom Beitragsservice rückwirkend zum 01.12.2015 abgemeldet und ich ja ab 01.01.2016 von denen angemeldet.Ich bin ja bereit die Beiträge ab jetzt zu zahlen, aber doch nicht für einen Zeitraum in denen ich nicht angemeldet war. Nun habe ich plötzlich Schulden (evtl Schufa Eintrag etc) für die ich nichts kann. Und zurückzahlen geht auch nicht, bin ab 01.08.2019 Azubi, z.Zt. noch im ALG II Bezug mit drin.

Renick  01.04.2019, 10:24
@JeeDee338

Mach dir wegen der Abmeldung keine Sorgen, das ist das kleinere Problem. Das lässt sich wieder anmelden.

Dein Vater muss dann den Antrag auf Befreiung stellen. Das geht wie gesagt glücklicherweise für 3 Jahre rückwirkend.

Und da du auch im Leistungsbezug mit dabei warst, kannst du für dich auch eine Befreiung stellen.

Ihr müsst also beide angemeldet sein beim Beitragsservice und beide einen Antrag auf Befreiung stellen.

der Fehler war die Wohnung auf dich zu melden, somit musst du zahlen, ob du es willst oder nicht.

JeeDee338 
Beitragsersteller
 01.04.2019, 15:30

Der Mietvertrag läuft allein auf meinen Vater, und anmelden musste man sich ja beim Einwohnermeldeamt.

eppursimuove  01.04.2019, 16:07
@JeeDee338

genau: deine Daten beim Einwohnermeldeamt werden (ohne was zu fragen) weitervermittelt (u. a. Facebook lässt grüssen), auch an die Rundfunkgebührenzentrale, deswegen wurdest du angeschrieben.