Rücktritt vom Auftrag Heizungsanlage - Muß ich Kosten nehmen?
Am 21. Nov. habe ich einem Handwerker einen Auftrag (mündl.) erteilt. Termin Vorgabe bis vor Weihnachten muß alles fertig sein. Mehrmals mußte ich ihn anrufen, vorbeigehen um Auskunft über einen genauen Arbeitsbeginn zu erhalten. Jedesmal bestätigte er den Fertigungstermin v o r Weihnachten. Außerdem sagte er, dass die Ware am 3. Dez. eintrifft und er mir dann den genauen Termin nennt. Jetzt schreibt er, dass er erst Mitte Jan. die Arbeiten erledigen kann, weil die Materialien nicht komplett sind. Ich setzte ihn eine Frist bis v o r Weihnachten oder ich trete vom Auftrag zurück. Er schreibt, dass ich 10 % (800 €) vom Auftragswert zu zahlen habe. Darf er mir die Kosten berechnen ? Danke für eine schnelle Beantwortung.
4 Antworten
Du hat einen termin gesetz der bis zum 23.12 reícht da der handwerker nicht bereit oder fähieg ist diesen termin einzuhalten kan er auch keine vorerung stellen den er hat sich auf diesen termin eingelassen deswegen must du dich auch nicht mit diesem handwerker ab dem 12 januar einlassen Außerdem ist es sein problem wen die ware nicht zum gennanten termin eintrift .übriegens Verläuft das nomal so Ein Handwerksbetrieb Fährt entweder zu dem entsprechenden handel und holt dort die sachen oder er läst sie zu einen bestimmetn termin liefern Und man kan auch notfals fehlende teile im Entsprechenden handel für heizungs und santiär bekommen .Wen er immer noch geld von dir will drehen den spieß um den er hat den auftag angenommen und hat genug zeit gehabt und vordere vom handwerker deine extrakosten zb wen dein gerät nur bis zum 31.12 betrieben werden darf würde ich die extrakosten zb für zb heizungslüfter vom handwerker verlangen. Der handwerker hat mehrmal einen fertiegungstermin bestätieg und deshalb kan er von die kein geld verlangen den auch handwerker können bestellte ware zurückgeben und erst recht wen diese nicht ausgeliefert wurden.Da er sich auf die mündliche absprache beruft kanst du das auch und wen du noch vor weinachten ein ersat eingebaut haben willst kanst du entweder eine neue firma suchen oder auch mal bei der handwerkskammer nachfragen ob es eine eingtragene firma in deiner nähe gibt damit sowas nicht noch mal passiert.,Und du vieleicht noch vor weinachten eine verstiegstellung bekomst .Einiege hersteller bieten auch den einbau ihrer geräte beim kunden an Nur wen du eine Ausländische marke hättest könnte so ein lieververzug aufkommen.
Für was sollst Du bezahlen? Der schiebt den Auftrag vor sich her. Such Dir einen Handwerker auf den Du Dich verlassen kannst.
2 Sachen. Erstens ist er Schuld. wenn im Vertrag eine Frist, also ein Datum genannt wird, dann kommt der Herr in Verzug. So schreibst du ihm einen Brief in dem steht er habe zB 7 Tage Zeit (angemessene Zeit geben) den Auftrag aus zu führen, da du sonst zurück trittst.
Bei einem mündlichen Vertrag ist das anders. Wenn er sagt ihr habt ein Vertrag. Dann sagst du nein. Jetzt muss er es beweisen hahaha. Da er aber keinen schriftlichen Vertrag hat, ist die Sache gegessen.
Hoffe konnte helfen.
Am besten schriftlich wiedersprechen und sagen dass Sie und er keinen Vertrag haben. :)
ich muß noch hinzufügen, dass ich gestern erst eine Auftragsbestätigung erhalten habe. Dort steht Arbeitsbeginn 12. Jan. Ich habe sofort diesem Termin widersprochen.
Ein mündlicher Auftrag ist nicht bindend,du musst also überhaupt nichts bezahlen.
Okay...aber da du wohl kaum eine andere Firma finden wirst die dir deine Heizungsanlage noch vor Weihnachten machen wird,kannst du doch der bisherige Firma den Auftrag ausführen lassen.Oder ?
Du hast ja recht. Aber in der ZwischZeit habe ich von einer anderen Seite gehört, dass mein Problem auch anders zulösen ist: Statt 8.500Euro nur knapp 1.000. Ich bin der HZfirma auf den Leim gegangen. Diese Lösung hat er mir nicht angeboten, sondern gleich eine neue Anlage.....
Da sieht die Sache natürlich anders aus :-(
Ich rate dir den mündlich zustandekommenden Vertrag wegen arglistischer Täuschung anzufechten bzw. zu kündigen.
Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.
Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.
Letztres trifft ja bei dir zu,denn er hat dir die Möglichkeit einer Reperatur der Anlage nicht angeboten bzw.verschwiegen.Stattdessen hat er dir einenneue Anlage aufgeschwatzt die erheblich höhere Kosten mitsich bringt als die Reperatur.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/strafrecht/arglistige_taeuschung
Meine Antwort war wohl nicht richtig.
Lies mal hier:
http://verbraucherschutz.de/mundliche-vertrage-gultig-oder-nicht/
ich muß noch hinzufügen, dass ich gestern erst eine Auftragsbestätigung erhalten habe. Dort steht Arbeitsbeginn 12. Jan. Ich habe sofort diesem Termin widersprochen.