Was passiert bei einem Stromzähler-Wechsel, wenn die technischen Voraussetzungen nicht stimmen?

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Andere Antwort:

Kann man pauschal nicht beantworten. Kommt darauf an, was jetzt verbaut ist und was hineinkommen soll. Die Leitungen eines "alten" Drehstromzählers sind dieselben Anschlußleitungen eines modernen Digitalzählers. Dann kommt auch darauf an, ob der Zähler von der Ferne ausgelesen werden soll. Sind keine besonderen Umbauten notwendig, kann der alte Zählerschrank auch unter Bestandsschutz fallen.
Wird eine neue Installation am Haus vorgenommen, greift der Bestandsschutz nicht - dann muß ein neues Zählerfeld her, der auch Platz für einen weiteren (Reserve)-Zähler bietet. Auch andere Faktoren kommen dann noch zum Tragen - aber auch Sache des Eigentümers.

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 16:05

Aso. Ok. Verstehe. Naja, aber es kommen nur 2 mMe rein. Es geht nicht um die Smart Meter Gateways. So viel ist schon klar.

Und dass das Haus weitaus älter als Baujahr 1965 ist, ist auch klar. Was die Anschlussleitungen und so angeht, keine Ahnung. Da bin ich raus. Das ist mir zu "deep". Aber ich kann so schon sagen, dass hier in dem Haus Vieles, was Elektrik betrifft, sehr komisch ist. Z.B. so mit Deckenlichtern, die leuchten, obwohl der Stromzähler komplett abgeschaltet wurde. Oder Kellerlampen, die leicht flimmern...

Andere Antwort:

Im Prinzip kann ein Umbau nur erfolgen wenn z.B. entsprechende Zählervorsicherung und Schutzarten IP xx und Brandschutz Erdung usw gegeben ist.

Nehmen wir mal den Fall, Zählerplatz ist im Dachspeicher, dort frei zugänglich, es kann auch mal dort hin regnen.

Elektriker tauscht den Zähler. Nach dem Tausch gibt es
durch Wasser ausgelösten Überschlag und es beginnt zu brennen.

Der Elektriker hat nun die volle Verantwortung für den Schaden.
Er darf nur Zähler mit notwendigen Fachkenntnissen wechseln.
Dazu gehören Einbaurichtlinien eines Zählers.

Hat er die nicht beachtet wird ihm grobe Fahrlässigkeit angelastet.

Somit hat er das Recht entweder Auftrag zu verweigern oder den
Auftrag zu erweitern um den Zählerplatz den notwendigen Vorschriften anzupassen

newcomer  17.05.2020, 15:55

https://www.bayernwerk-netz.de/content/dam/revu-global/bayernwerk-netz/files/kommunen/installateure/2019_technischeAnschlussbedingung.pdf

7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze 7.1 Allgemeine Anforderungen (1) Mess- und Steuereinrichtungen werden auf Zählerplätzen in Zählerschränken untergebracht. (2) Zählerschränke sind in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen nach DIN 18012 in Hausanschlussnischen, auf Hausanschlusswänden sowie in hierfür geeigneten Hausanschlussräumen unterzubringen. In Treppenräumen sind Zählerplätze in Nischen nach DIN 18013 anzuordnen. Dabei ist die Einhaltung der erforderlichen Rettungswegbreite zu beachten. Die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes sind zu berücksichtigen. (3) Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, auf Dachböden ohne festen Treppenaufgang, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten sowie in Bade-, Dusch- und Waschräumen eingebaut werden (siehe auch DIN 18015-1). Zählerschränke dürfen zudem nicht in Räumen installiert werden, deren Temperatur dauernd (nach DIN 18012 mehr als eine Stunde) 30 °C übersteigt sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten und hochwassergefährdeten Bereichen. Dies gilt auch bei nachträglichen Nutzungsänderungen von Räumen. (4) Eine Übersicht über geeignete Räume für den Einbau von Zählerschränken ist Anhang D zu entnehmen. (5) Zählerschränke sind zentral, möglichst nah am Hausanschlusskasten, anzuordnen. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist auch eine dezentrale Anordnung zusammengefasster Zählerschrankgruppen möglich. TAB 2019 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2019 Seite 28 von 47 (6) Zählerplätze müssen frei zugänglich und sicher bedienbar sein (siehe Abb. 3). Die Vorgaben der VDE-AR-N 4100 (Abschnitt 7.4) sind analog auch für Zählerplätze mit Betriebsströmen größer 63 A (sowohl bei direkter als auch halbindirekter Messung) anzuwenden. Die am vorgesehenen Installationsort zu erwartenden Umgebungsbedingungen sind zu berücksichtigen.

newcomer  17.05.2020, 15:56
@newcomer

(7) Die Art und Ausführung sowie der Ort der Zählerplatz-Installation für nur zeitweise zugängliche Anlagen (Wochenendhäuser, Ferienhäuser, Scheunen etc.), stimmen Planer und Errichter mit dem Netzbetreiber ab (z.B. Einsatz von Zähleranschlussschränken). (8) Unter Berücksichtigung der technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers bestimmt der Messstellenbetreiber  die Art der Messmethode (Direkt- bzw. halbindirekte Messung) sowie  die Art der Befestigung der Messeinrichtung (3-Punkt oder Stecktechnik). (9) Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber und ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. 1) z.B. Gas- oder Wasserleitungen 2) z.B. Schrank TAB 2019 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

newcomer  17.05.2020, 15:57
@newcomer

7.4.2 Änderung Durch Änderungen in der Kundenanlage kann die Anpassung des Zählerplatzes erforderlich werden. Hierbei sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Grundsätzlich ist die Gewährleistung des technisch sicheren Betriebs Voraussetzung für die weitere Verwendung eines bestehenden Zählerplatzes nach Änderungen in der Kundenanlage. Unter folgenden Rahmenbedingungen ist in der Regel eine Anpassung erforderlich:  Sicherheitsmängel vorhanden (z.B. Berührungsschutz nicht gegeben, Isolationseigenschaften der Anlage mangelhaft);  Änderungen der Betriebsbedingungen z.B. durch o Dauerstrombelastung (u.a. durch Zubau bzw. Erweiterung von Erzeugungsanlagen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Direktheizungen, Speichern); o Nutzungsänderungen (Umstellung von Wohnung auf gewerbliche Nutzung oder auf andere gewerbliche Nutzung mit anderem Abnahmeverhalten, wie z.B. Umstellung von Büro auf Sonnenstudio); o Änderung der Umgebungsbedingungen (Temperaturen, Feuchtigkeit, Einschränkung des Arbeits- und Bedienbereichs, Änderung der Raumart, usw.); o Umstellung von Wechsel- auf Drehstrom; o Leistungserhöhungen, die eine Erhöhung der Absicherung bedingen; o Höhere Verfügbarkeit / Störungssicherheit erforderlich; o Umstellung der Netzform in der Kundenanlage (z.B. Umstellung von TN-C- auf TN-S-Netz). Anhang F enthält Anpassungsempfehlungen für in der Praxis häufig anzutreffende Konstellationen. Zudem kann eine Anpassung des Zählerplatzes für den Einbau eines Messsystems erforderlich werden. TAB 2019 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 15:57
@newcomer

Wie muss ich mir das vorstellen? Übernachtet der Elektriker dann vor Ort in einem Hotel und kommt dann am nächsten Tag wieder? Dann hat man so lange keinen Strom... Kann das sein?

newcomer  17.05.2020, 16:11
@110101101

nee so schlimm ist es nun auch nicht.
Der Elektriker hat die Möglichkeit falls es wirklich soo schlimm sein sollte einen mobilen Baustromverteiler als Ersatzstromversorgung so lange aufzustellen bis der Umbau erfolgt ist.
Keinem Mieter wird zugemutet dass seine Wohnung längerfristig ohne Stromversorgung ist.
Wie ich weiter unten schon kommentiert habe wird es nicht soo schlimm sein sonst hätte Stromlieferant bei Ablesen schon Ärger gemacht.

Falls die Anlage trotzdem in schlimmen Zustand ist muss man dem Hausbesitzer grobe Fahrlässigkeit anlasten denn wenn er Wohnungen vermietet, gehört dazu auch zeitgemäße Ausführung der elektrischen Anlage

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 16:13
@newcomer

Aso. Ok. Verstehe. Also egal was passiert. Der Strom geht praktisch "nie" auf Dauer aus. Selbst wenn mein Vermieter sich gegen alles volle Kanne quer stellt..

newcomer  17.05.2020, 16:14
@110101101

nie ist übertrieben aber nehr als 3 bis 4 Stunden sollten es nicht sein

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 16:17
@newcomer

Aber kann auch sein, dass der Fachmann direkt wieder abreist, weil er sieht, dass es sinnlos ist, oder? Und dann bekäme mein Vermieter Post mit einer Frist? Dass bis dahin dann der Zählerschrank umgebaut sein muss oder wie?

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 16:18
@newcomer

Ah, cool. Baustromverteiler. Ja, die kenn' ich. Und die stellt der liebe Elektriker dann kostenfrei für uns hin und schließt alles an und lässt es dann ein paar Monate oder Jahre stehen, damit hier alles yuppi ist?

newcomer  17.05.2020, 16:19
@newcomer

Das OLG München hat die Klage in zweiter Instanz abgewiesen, weil die Klägerin den ihr obliegenden Beweis dafür, dass der Brand auf den Mietgebrauch zurückzuführen sei, nicht erbracht hat. Nach den Ausführungen des Sachverständigen sei nicht geklärt, ob der Brand auf einem Mietgebrauch der Beklagten oder auf der Beschaffenheit der Mietsache beruhte. Die Brandursache folge nicht schon deshalb aus dem Mietgebrauch, weil feststeht, dass der Brand in einem von der Mieterin gemieteten Raum ausbrach. Zwar liegen die Mieträume in der Obhut und dem Einflussbereich des Mieters, während der Vermieter nur beschränkten Zugang dazu hat. Allein aufgrund der räumlichen Nähe fallen aber nicht alle denkbaren Ursachen dem Mieter zu Last. Der Einwand der Klägerin, der Sicherungskasten sei dem Verantwortungsbereich der Mieterin zuzuordnen, weil er zur standardmäßigen Ausstattung der Wohnung gehöre, gehe daher fehl. Für den ordnungsgemäßen Zustand des Sicherungskastens und der elektrischen Leitungen ist ausschließlich der Vermieter gemäß § 536 BGB verantwortlich, sofern nicht eine andere individualvertragliche Vereinbarung vorliegt. Der Sicherungskasten muss vom Vermieter gewartet werden, um dem Mieter den ungestörten Mitgebrauch an der Wohnung zu gewährleisten. Davon ausgehende Gefahren fallen daher dem Vermieter zur Last. Solange demnach als mögliche Brandursache auch ein Defekt an den in den Verantwortungsbereich der Vermieter fallenden elektrischen Einrichtungen in Frage komme, müsse die Klägerin diese Gefahrenquelle als Schadensursache ausräumen. Das Gericht führt weiter aus, dass insbesondere bei Brand- und Wasserschäden sowohl Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters als auch des Mieters in Betracht kommen.

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 16:19
@newcomer

Wenn ich das tun würde, dann weiß ich jetzt schon wie er reagiert. Er liest nämlich dann nur das Wort" OLG Urteil"... Und dann wirft er den Zettel direkt wieder weg und mault dann rum "Ach, was soll ich denn damit?! Tu weg den Mist!".

newcomer  17.05.2020, 16:39
@110101101

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html

§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 15:55

Das heißt, er macht alles komplett? Inkl. einfach "allem", nämlich so, dass am Ende des Tages die Stromzähler tatsächlich gewechselt sind.

newcomer  17.05.2020, 15:56
@110101101

auf 1 Tag wird er das wenn gravierende Mängel vorliegen nicht schaffen

Andere Antwort:

Mein Stromversorger hat mir das beim letzten Zählerwechsel erklärt. Der wies mich darauf hin, dass die derzeitigen elektronischen Zähler nicht auf die Zäherbrücke von einem der 4 Zähler passen würden da der Zähler zu nahe an der Wand sitzt (Altbau, Zählertafel ohne Kasten auf der Wand).

Wegen Bestandsschutz werden i.d.R. nur die Zähler gewechselt sofern die Anlage natürlich keine auch den damaligen Vorschriften entsprechenden Mängel aufweist.

Kann der Zähler nicht gewechselt werden, dann stellt der Grundversorger eine neue Zählerbrücke und die Verkabelung bis dahin. Ab da muß dann der Eigentümer für den Umbau zahlen.

Die günstigste Lösung (jedenfalls für mich) ist dann, einen kompletten Vorverdrahteten Schaltschrank zu bestellen den der Elektriker dann mit geringem Zeitaufwand (Kosten und Stromausfall im Haus) anschließen kann. Der Schrank wird dann vor den alten Einbaukasten gestellt bzw. alte Zählertafel bzw. Kasten wird demontiert. Ein komplettneubau des Zählerkastens aus Einzelteilen vor Ort ist viel teurer und das Haus hat dann mindestens einen Tag (und gg. Nacht) keinen Strom! Bei vorverdrahteten Kasten kann der Stromversorger den in kurzer Zeit ans Netz anschließen und der Elektriker kann dank moderner Bauweise des Vorverdrahteten Schrankes sofort beginnen die Stromkreise nacheinander nach Priorität in Betrieb zu nehmen.

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 22:23

Danke für die sehr interessant Antwort, die ich gerade gelesen habe. Dazu folgende Nachfragen:

Dieser "vorverdrahtete Kasten"... wie viel kostet das ungefähr? Und geht das in jedem Bundesland?

Und, ist das eine Sache des Ermessens des Messstellenbetreibers? Oder trifft allein der Monteur vor Ort was gemacht werden muss?

Andere Antwort:

Was ist genau dein Problem oder deine Befürchtung? Dass du wegen Problemen längere Zeit ohne Strom bist?

Das ist praktisch ausgeschlossen. Egal was vorfällt oder nötig ist, werden sowohl Vermieter wie der Handwerker dafür besorgt sein, dass zumindest ein Provisorium eingerichtet ist und das Haus Strom hat.

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 22:28

Wenn ich richtig aus den Antworten heraus gelesen habe wäre ein Baustromverteiler ein Provisorium. Richtig? Wenn ja, wie lange darf sowas so sein?

atoemlein  17.05.2020, 22:57
@110101101

Ja, richtig.
Sowas darf lange sein, da es als sicher gilt, wenn es sauber installiert ist.
Vielleicht hat es dann einen "Stolperschlauch", sprichKabel, das ein paar Tage im Keller rumliegt. Aber das ist normal auf Baustellen, manchmal wochen- oder monatelang. In einem bewohnten Haus wird man es natürlich nur möglichst kurze Zeit halten wollen.

110101101 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 00:31
@atoemlein

Die Frage ist, ob es gesetzlich erlaubt ist. Und ob der Netzbetreiber und Messstellenbetreiber einverstanden sind mit sowas.

Es ist jedenfalls ziemlich klar, dass der Vermieter nichts "mitmachen" wird, was Geld kostet.

Ich kann mir das noch nicht richtig vorstellen, dass dauerhaft über mehrere Jahre so ein Baustromverteiler da in unserem Treppenhaus rumsteht.

Ich weiß jetzt auch gar nicht wie das dann mit der Abrechnung geht. Oder sind in so einem Baustromverteiler auch 2 seperate Stromzähler eingebaut?

Denn ich will schließlich nur für den von mir ausschließlich in meiner Wohnung tatsächlich verbrauchten Strom bezahlen.

atoemlein  18.05.2020, 00:37
@110101101

Natürlich nicht "mehrere Jahre"!
Schlimmstenfalls ein paar Wochen zwischen Feststellung allfälliger Mängel und der Beschaffung der Ersatzteile!

Aber jetzt sag' schon, was dich so beunruhigt:

Denkst du, der Besitzer/Vermieter lässt gleich das Haus abreissen, wenn er von allfälligen Mängeln erfährt?

Eigentlich kann ich mir auch kein Szenario vorstellen, nach welchem allein ein Zählerwechsel eine Sanierung erfordern würde; jeder neue Zähler kann technisch gesehen auch mit einer alten Einrichtung klarkommen.
Wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden/wurden, so müsste wohl auch mit dem alten Zähler saniert werden.

110101101 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 00:45
@atoemlein

Habe ich bereits in anderen Kommentaren deutlich gemacht. Es geht auch nicht "nur" um meine "Befürchtungen". Ich will einfach auch nur mehr Wissen haben. Ganz generell. Ich stelle manchmal auch Fragen, ohne dass es einen Hintergrund, einen besonderen "Anlass" dazu gäbe. Manchmal, auch in Kommentaren/Nachfragen zu dieser Frage, stelle ich durchaus einige Fragen rein aus Interesse, einfach nur weil ich es wissen will.

Ich interessiere mich nun mal für Vieles.

Ich will Technik verstehen, genauso wie ich Gesetze verstehen will.

Ich gebe mich nicht mit Halbwissen zufrieden.

Und ich halte mich möglichst an Fakten.

Und Fakt ist; ich habe gelesen, auf einer Seite der Verbraucherzentrale, dass in vielen Fällen ein ganzer Zählerschrank umgebaut werden muss und dass das der Vermieter bezahlen muss, wenn ein Zählerwechsel ansteht. Besonders bei Häusern Baujahr vor 1965. Und dann sehe ich im Haus, wo ich wohne, nun mal was Fakt ist. Da steht lauter Klimbim vom Vermieter davor. Und der Zählerschrank inkl. Inhalt nebst Bauernschrank sieht antik aus. Ich habe bei einem Freund mir die neuen Zähler in neuem Zählerschrank angesehen. Und dessen Zählerschrank ist doppelt so groß. Ich als Laie sehe das und komme zu der logischen Schlussfolgerung, dass ein doppelt so großer Zählerschrank nicht dahin passt. Es müsste mindestens jedenfalls der schwere, unfassbar große Bauernschrank abgerückt werden.

atoemlein  18.05.2020, 01:11
@110101101

Schon ok und klar.
Aber deine Nachfragen schienen mir weniger technisch als "organisatorisch".

Der Vermieter/Besitzer ist in der Pflicht, nicht du.
Er muss es bezahlen.
Und keiner darf euch den Strom abstellen, solange ihr die Stromrechnung bezahlt.
Natürlich kann das schlimmstenfalls zu einer Mietpreiserhöhung führen, aber dann gibt es doch auch Mieterverbände, welche euch schützen, wenn da Missbrauch getrieben wird.

Und das mit den Vorschriften ist nicht 100% eindeutig. Nicht das Alter des Hauses zählt, sondern der Zustand der Anlagen.
Und je nach Netzbetreiber gibt es vielleicht auch andere Fristen oder auch Ermessensspielraum oder vielleicht auch einfache "Sanierungs"optionen.

Wenn du das mit den Vorschriften genauer wissen musst, stell eine neue Frage, die das ganze unabhängigvom Zählerwechsel behandelt.
Ganz wichtig: Leg Fotos dazu vom jetzigen Schrank! Wenn möglich auch mit offener Abdeckung, falls der Elektriker schon im Haus ist. Und auch von andern Installationen, welche dir verdächtig alt oder zweifelhaft vorkommen.

110101101 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 01:27
@atoemlein

Hmm... Das muss ich jetzt mal auseinander sortieren inwiefern ich da eine neue Frage stelle und wie ich die formulieren muss.

Aber habe nun ein bisschen mehr verstanden. Aber dennoch muss ich anmerken, dass es das Thema betreffend schon eine ganz schön heftige Fülle an Gesetzen und Ordnungen gibt. Und dann noch diese ganzen Richtlinien für den Einbau selbst. Irgendwie hat da jeder was zu melden, habe ich so das Gefühl.

Aber, gerade die ersten 4 Sätze... Das ist mir schon längst klar.

Ich jedenfalls bezahle immer mein Strom.

atoemlein  18.05.2020, 10:45
@110101101

Ich glaub, eine neue Frage MIT FOTO würde schon helfen.
Und vor allem die Intallations-Profis hier als Antworter anziehen.
Nimm dann als Stichworte auch Elektroinstallation und Elektro und Hausintallation.

110101101 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 11:18
@atoemlein

Und dann stelle ich eine ähnliche Frage nochmal? Dann stelle ich auf die "Machbarkeit" ab oder was?

Ich mein', ich kann jetzt ja nichts abmontieren oder so. Ich kann nur den Zählerschrank von innen und von außen fotografieren.

atoemlein  18.05.2020, 12:56
@110101101

Nein, du gehst ja davon aus, dass eine grosse Sanierung nötig ist.
Ich bin der Meinung, dass dafür NICHT der Zäherwechsel ausschlaggebend wäre, sondern der allgemeine Zustand der Anlagen.

Ja, dann Foto von innen und aussen und Jahrgang des Hauses (noch besser: Baujahr der Elektroanlage) dann frag, ob das saniert werden müsste oder ob es BEI ZÄHLERWECHSEL saniert werden müsste.

Dann wird man dir wohl sagen, dass man aus den Bildern den Zustand nicht sieht, und dass ein Zäherwechsel allein nur ganz selten zu Totalsanierungen führen muss. Zäherwechsel passieren ja regelmässig, wenn die Zähler geprüft und geeicht werden müssen.

Antwort 2

So wird es in aller Regel ablaufen.....

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 15:53

Ehrlich...? ... Wie sehen die Fristen aus? Und wer bestimmt das? Und haben diejenigen evtl. auch Ermessensspielräume? Und/Oder haben die gesetzliche Vorgaben?

Denn, wenn ich mir jetzt einfach mal folgendes Szenario ausmale.... Nur mal theoretisch jetzt!

Der Elektriker rollt also wie angekündigt an. Dann steht er vor dem Zählerschrank und stellt fest "Alles klar, ich brauche gar nicht erst anzufangen. Das hier ist so antik, das muss erst umgebaut werden."

So. Wie würde es jetzt weiter gehen?

Der tuckert dann wieder ab und der Hauseigentümer bekommt dann vermutlich Post vom Messstellenbetreiber (der in unserem Falle ja auch gleichzeitig der Netzbetreiber ist), wo dann drin steht "Sehr geehrter Herr Hauseigentümer. Am xx.05. hat die Firma ABC in unserem Auftrag versucht ihre Stromzähler zu wechseln. Dies war leider nicht möglich. Bitte sorgen Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten dafür, dass der Zählerschrank erneuert wird, sodass wir einen neuen Termin für den Zählerwechsel vereinbaren können."

Habe ich das so in etwa richtig geraten?

Und, um dem ganzen noch das Sahnehäubchen aufzusetzen... Kann es tatsächlich noch schlimmer kommen, sodass dann gesagt wird, dass praktisch die gesamte Elektrik des ganzen Hauses neu gemacht werden muss? (weil marode...)

Könnte so etwas auch passieren?

Ich möchte an dieser Stelle hinzufügen, dass ein Freund von mir Elektriker ist. Aber noch nicht so lange. Und der hat sich das Ganze angeguckt und meinte nur, dass das wohl schlimmstenfalls auch passieren kann, dass wirklich komplett alles neu gemacht werden muss. Und meine letzte Ergänzung wäre dann noch: Das Haus stand schon vor dem 1. Weltkrieg. Und die Elektrik im Haus macht durchaus auch einen Eindruck, als sei daran mindestens 50 Jahre lang nichts gemacht worden.

Ursusmaritimus  17.05.2020, 15:57
@110101101

Mein Tipp für deine Sorgen:

Dein Freund sollte mal einen freundlichen Elektromeister aus seinem Umfeld bei dir vorbei schicken und dann besprecht ihr es bei einem Glas Bier und einem guten Vesper!

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 16:01
@Ursusmaritimus

Keine Ahnung was das ist. Aber Bier habe ich auch nicht und will ich auch nicht. Und das wird er auch nicht machen, weil er vermutlich auch nur einen kennt. Nämlich seinen Chef. Und der macht sowas auch nicht.

Ich bin nun wirklich ein bisschen verunsichert, weil das wieder so eine "einmalige" Situation ist, in der ich noch nie im Leben war bisher. Ich kenne mich zwar ziemlich gut mit Gesetzen aus. Aber diesbezüglich weiß ich nicht viel, habe aber auch noch in keine das Thema betreffenden Gesetze rein geguckt. Habe nur mal im Messstellenbetriebsgesetz ein bisschen gelesen.

Aber ich habe jetzt so die Vorstellung/die Befürchtung, dass ich ab dem Tag, wo der Elektriker kommt kein Strom mehr habe, weil er die Zähler einfach ausbaut oder so. Oder dass zumindest an dem Tag kein Strom mehr kommt, an dem der Hauseigentümer gewisse Fristen hat verstreichen lassen.

Denn, angenommen, das läuft so wie hier schon teils beschrieben/beantwortet, dann würde mein Vermieter die Frist verstreichen lassen höchstwahrscheinlich. Und dann kommt doch gewiss irgendwann der Tag, wo gesagt wird "Ja, Herr sowieso... Tut uns leid, aber sie haben den Zählerschrank nicht umbauen lassen. Wir müssen ihre alten Zähler leider auf Grund von Gesetz xy Paragraph Z ausbauen und mitnehmen."

newcomer  17.05.2020, 16:03
@110101101

sagen wir mal so: Die Installation kann nicht in sooo schlimmen Zustand sein.
Ab und an erlauben sich Gebäudeversicherer / Hausbrand einen Blick auf elektrische und andere Anlagen zu werfen. Stellen sie dabei fest dass akut Personen in Gefahr sind oder Brandgefahr besteht, würden sie den Hausbesitzer ordentlich Dampf machen

Ursusmaritimus  17.05.2020, 16:03
@110101101

So schnell passiert das nicht und ab diesem Tag kannst du die Miete kürzen. Ohne Stromversorgung ist die Wohnung wertlos.....

110101101 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 16:11
@newcomer

Naja, mein Vermieter hat keine Versicherung. Hatte zumindest lange keine. Und wenn er jetzt wirklich eine haben sollte, dann war von denen noch nie einer da. Er wollte jedenfalls mal Geld von der Versicherung haben, obwohl der Schaden schon 10 Jahre alt ist. Hat natürlich nicht geklappt. Aber der rafft das alles nicht.