Privater Autokauf - Rücktrittsrecht des Verkäufers?

4 Antworten

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14 Tage Widerufsrecht gibt es ausschließlich nur beim Fernabsatzgesetz, also wenn man was über bspw. Internet oder Telefon kauft. Und das auch nur dann, wenn der Verkäufer Händler und der Käufer Privatmann ist. Beim Privatverkauft gibts kein Rücktrittsrecht für niemanden.

Es gibt in diesem Fall kein Rücktrittsrecht, weder vom Verkäufer noch vom Käufer. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Er kann dir zurück überweisen so viel er will, es bleibt dennoch dein Auto.

Autoverkauf unter Freunden, Bekannten, Familien und Nachbarn sollte man lassen.

Hebe das Geld bar ab und bringe es ihm persönlich vorbei. Quittung natürlich nicht vergessen.

(Dies ist natürlich keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Meinung)

mylos 
Beitragsersteller
 26.07.2011, 22:04

Danke! Weißt Du zufällig die Rechtsgrundlage dazu? Ich habe ihm das Geld umgehend wieder zurücküberwiesen und ihm das gesagt. Er sagte nur:"Dein Pech, morgen geht es wieder zu Dir." Da brauche ich ihm wohl auch nicht mit Bargeld und einer Quittung anzukommen, leider. Das ist nach der ellenlangen Wartezeit auf das Auto echt ne Frechheit und ich gebe Dir Recht; nie wieder Autokauf vom Nachbarn.

Privatverkauf ist ohne Rücktrittsrecht. Das hast du vorallem im Internet. In einem Geschäft kann man ja auch nicht vom "Kauf zurücktreten" (Da würd sich ein Lebensmittelgeschäft freuen ;) ). Wenn du im Kraftfahrzeugschein stehst, ist es deiner.

mylos 
Beitragsersteller
 26.07.2011, 21:27

Im Internet geltenmeines Wissens nochmal andere Regeln als im "normalen" Leben. Ich dachte dort habe man eher Rücktrittsrechte,weil man die Ware zB nicht anschauen kann. Wenn man im Geschäft was zurückgeben kann, ist das also eher Kulanz des Geschäftes, oder?

stephan2119  26.07.2011, 22:57
@mylos

Richtig!!

du hast die papiere sicher auf deinen namen umschreiben lassen oder?

und das papier zählt

mylos 
Beitragsersteller
 26.07.2011, 21:22

Ja, die Papiere sind umgeschrieben, wobei mich einHinweis auf den neuen Zulassungsschein Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) irritiert :"Der Inhaber der Zulasssungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen." Aber es ging mir ja ums RücktrittsRECHT (ohne triftigen Grund...).