Hochzeitsfotograf 2 Monate vor dem Termin stornieren? Welche Folgen?

7 Antworten

Selbstverständlich hat der Fotograf Anspruch auf sein Geld bzw. den Verdienstausfall. Deshalb hat er mit Euch einen Vertrag geschlossen.

Hochzeiten werden lange im Voraus geplant und er wird sicherlich anderen Brautpaaren, die in den letzen Monaten für Euer Datum angefragt haben, abgesagt haben. Es ist doch nett, dass er sagt, er stellt Euch die Kosten nur dann in Rechnung, wenn er keinen anderen Hochzeits-Auftrag mehr für den Tag bekommt.

Stell Dir mal vor es wäre anders herum? Ihr plant seit einem Jahr die Hochzeit, habt einen Vertrag mit dem Fotografen und 2 Monate vorher meldet er sich bei Euch, dass er nun doch nicht fotografieren kann. Da würdest Du ja sicherlich auch auf den Vertrag pochen, oder? Warum sollte der Vertrag also wenn Du den Fotografen nicht mehr benötigst plötzlich nicht mehr bindend sein?

Saint3010 
Beitragsersteller
 20.04.2015, 10:00

Na der Vertrag besteht wie gesagt seit 07.03.2015 und ich habe ihn ca 1 Monat und eine Woche später am 18.04.2015 um Stornierung gebeten. In dieser Zeit kann er wohl nicht allzuvielen Abgesagt haben!

Gerneso  20.04.2015, 10:07
@Saint3010

Völlig egal. Der Vertrag ist bindend und er muss nicht nachweisen, ob er anderen bereits absagen musste. Dafür sind Verträge da, Du kannst es ja Deiner Ex-Verlobten aufdrücken, wenn sie Dich hat sitzen lassen.

Fakt ist : irgendetwas musst du zahlen. Selbst wenn du vor Gericht gehst. Denn Vertrag ist Vertrag den du unterschrieben hast und darauf kann sich der Fotograf berufen. Im schlimmsten Fall hast du dann die stornierungskosten zusammen mit den prozesskosten am Hals. Würde ich mir gut überlegen. Vielleicht erstmal versuchen, mich mit dem Fotograf außergerichtlich zu einigen.

Naja, ich habe weder AGB von Ihm erhalten noch offiziel eine Widerrufsbelehrung.  

Ausserdem habe ich den Vertrag ja erst vor ca 1,5 Monaten abgeschlossen. Und jetzt immerhin noch ganze Zwei Monate vorher abgesagt, es sollte dann doch eigentlich noch Zeit sein einen neuen Auftrag zu erhalten. Er ist ein nebenberuflicher Fotograf.

In der Auftragsbestätigung steht nichts zu Stornierungskosten oder Folgen. In dem Auftrag waren aber z.B. ein Fotobuch enthalten und verscheidene andere Sachen hier mal der Vertragsinnhalt:

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- Persönliches Vorgespräch zum Kennenlernen undBesprechung von Bildideen, Extrawünschen und Ablauf des Hochzeitstages.

• - Hochzeitsfotoreportage der amtlichen, kirchlichenoder freien Trauung. Ankunft der Gäste, Sektempfang, Gruppenfotos, Location, Details,Impressionen, Emotionen und Extrawünsche.

- Brautpaarfotos von spontan bis klassisch an Ortender Hochzeit.

- • Unbegrenzte Anzahl an Fotoaufnahmen. AlleFotoaufnahmen werden einzeln und von Hand bearbeitet (Belichtung, Kontrast, Bildausschnitt,…)

-• Nach Kundenwunsch bearbeite ich einige Aufnahmenmit Beauty Retusche oder Colorkey.

-• Bildbearbeitungen wie S/W, Sepia oder andere „einfacheFilter“ werden ebenfalls auf Kundenwunsch ohne Aufpreis durchgeführt.

-• Lieferung aller digitalen Fotos hochauflösend inDruckqualität auf DVD ohne Wasserzeichen, etc.

- Fotoprodukte können überall bestellt werden. AufWunsch, zusätzliche Lieferung aller Fotos auf USB Stick des Kunden.

•- Volle private Nutzungsrechte.

-• Persönliche, nicht öffentliche, Web-Galerie (ca.6 Monate)

- •Ein Fotoleporello (Endlosleporello, 8 Fotos inLeineneinband und individueller Prägung)

-• Für den Auftrag wurde das Paketangebot „HochzeitKomplett und Bildband“, bis 7 Stunden vereinbart. •Individuell gestalteter EchtfotoHochzeitsbildband „Premium“, Grösse ca. 20x20, 22 Seiten, Oberfläche Seidenraster, Hardcover.

-• Anfahrt von Bad Nauheim (nach Hattersheim /Kriftel keine Fahrtkosten)

Somit ergibt sich der Gesamtpreis von 1040 EUR.

Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteue

ich sehe da ein großes Problem. Durch die Absage konnte er anderen Veranstaltungen nicht zusagen da z.B. Hochzeiten meisst schon 1 Jahr vorher geplant werden. So kurzfristig wird er auch nichts finden. Nun er hätte seinen Vertrag eingehalten. Durch besondere Umstände kommt es aber nicht dazu sprich ihm entgeht ein großer Auftrag und damit Einkommen wofür er nichts kann. Wenn ihm dies bei z.B. 5 Veranstaltungen passiert kann er sein Geschäft schließen. Nun zu dieser Sache. Schlage ihm einen Vergleich vor sprich z.B. halber Preis. Eventuell lässt er sich darauf ein und ihr habt gespart. Ich denke ein Anwalt wird da wenig erreichen können ausser dass Anwaltskosten die Ausgaben erhöhen

Das hängt davon ab, was im Vertrag steht. Falls darin vermerkt ist, dass die Stornierung zwar möglich ist, aber dennoch Kosten verursacht, dann muss man zahlen. Nicht berechnen kann er aber zusätzliche Leistungen (z.B. Spritkosten, Druckkosten der Bilder, Bucherstellung etc.). Aber das Geld (seine persönlichen Kosten), die er an diesem Tag gut machen wollte, muss man dann zahlen.