Hochzeitsfotograf 2 Monate vor dem Termin stornieren? Welche Folgen?
Hallo,
also ich habe einen Dienstleistungsvertrag für eine Hochzeit mit einem Fotografen (Nebenberuf) abgeschlossen. Nach einem persönlichen Vorgespräch. Der Termin, für den die Dienstleistung beauftragt wurde, ist der 20.06.2015
Leider ist nun die Hochzeit aufgrund Privater Probleme komplett abgesagt.
Die komplette Korrespondenz über den Vertragsabschluss ist über email gelaufen. Die Auftragsbestätigung zur Hochzeitsfotografie habe ich am 07.03.2015 erhalten und selber per email dann am 07.03.2015 die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
Nun habe ich am 18.04.2015 aufgrund der nicht stattfindenden Hochzeit den Termin storniert, es sind ja noch über 2 Monate bis zu dem bestätigten Termin (20.06.2015), aber ich kann ja eine Dienstleistung nicht mehr annehmen, für etwas das nicht stattfinden wird:
Sehr geehrter Herr xxx, Leider muss ich den Termin am 20.06.2015 stornieren, da die Hochzeit abgesagt ist. Es tut mir sehr leid und ich hoffe es ist noch früh genug das Sie einen anderen Auftrag zu diesem Termin bekommen können. Sollte sich irgendwann doch bei mir ergeben das ich heiraten werde würde ich gerne auf Sie zurück kommen. Bitte Bestätigen Sie mir die Stornierung. Freundliche Grüße MB
folgende Mail zurück: """Sehr geehrter Herr B, das tut mir Leid, dass die Hochzeit abgesagt wurde. Es bleibt bei dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag, der Termin war für Sie reserviert. Sollte sich kein gleichwertiges Geschäft ergeben, muss ich Ihnen leider den vereinbarten Preis, abzüglich der ersparten Kosten, in Rechnung stellen. Ich melde mich dann nach dem 20.06.2015 erneut."""""
Ich habe daraufhin noch folgendes geantwortet: """Sehr geehrter Herr xxx, dann bitte ich Sie darum mich ca. 2 Wochen vor dem 20.06. zu informieren falls sie keinen anderen Auftrag bekommen sollten. Oder natürlich sobald Sie einen anderen Auftrag annehmen, wenn Sie meinen Auftrag stornieren können. Denn wenn kein Storno erfolgt, dann werde ich ihre Dienste für Fotoaufnahmen an diesem Tage anderweitig in Anspruch nehmen. In diesem Fall bitte ich Sie lediglich alle zusätzlich beauftragten Artikel wie den Hochzeitsbildband zu stornieren. Hoffe natürlich dass Sie anderweitig einen Auftrag bekommen. """"
Auf die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Anwaltes wurde ich weder in der Auftragsbestätigung noch beim Gespräch hingewiesen.
Nun will er sofern er keinen anderen Auftrag für diesen Tag erhält mir die Kompletten Kosten von 1040 Euro in Rechnung stellen. Kann ich da irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten um dies zu vermeiden?
Danke schon mal vorab für die Antworten.
7 Antworten
Selbstverständlich hat der Fotograf Anspruch auf sein Geld bzw. den Verdienstausfall. Deshalb hat er mit Euch einen Vertrag geschlossen.
Hochzeiten werden lange im Voraus geplant und er wird sicherlich anderen Brautpaaren, die in den letzen Monaten für Euer Datum angefragt haben, abgesagt haben. Es ist doch nett, dass er sagt, er stellt Euch die Kosten nur dann in Rechnung, wenn er keinen anderen Hochzeits-Auftrag mehr für den Tag bekommt.
Stell Dir mal vor es wäre anders herum? Ihr plant seit einem Jahr die Hochzeit, habt einen Vertrag mit dem Fotografen und 2 Monate vorher meldet er sich bei Euch, dass er nun doch nicht fotografieren kann. Da würdest Du ja sicherlich auch auf den Vertrag pochen, oder? Warum sollte der Vertrag also wenn Du den Fotografen nicht mehr benötigst plötzlich nicht mehr bindend sein?
Völlig egal. Der Vertrag ist bindend und er muss nicht nachweisen, ob er anderen bereits absagen musste. Dafür sind Verträge da, Du kannst es ja Deiner Ex-Verlobten aufdrücken, wenn sie Dich hat sitzen lassen.
Fakt ist : irgendetwas musst du zahlen. Selbst wenn du vor Gericht gehst. Denn Vertrag ist Vertrag den du unterschrieben hast und darauf kann sich der Fotograf berufen. Im schlimmsten Fall hast du dann die stornierungskosten zusammen mit den prozesskosten am Hals. Würde ich mir gut überlegen. Vielleicht erstmal versuchen, mich mit dem Fotograf außergerichtlich zu einigen.
Naja, ich habe weder AGB von Ihm erhalten noch offiziel eine Widerrufsbelehrung.
Ausserdem habe ich den Vertrag ja erst vor ca 1,5 Monaten abgeschlossen. Und jetzt immerhin noch ganze Zwei Monate vorher abgesagt, es sollte dann doch eigentlich noch Zeit sein einen neuen Auftrag zu erhalten. Er ist ein nebenberuflicher Fotograf.
In der Auftragsbestätigung steht nichts zu Stornierungskosten oder Folgen. In dem Auftrag waren aber z.B. ein Fotobuch enthalten und verscheidene andere Sachen hier mal der Vertragsinnhalt:
Auftragsumfang:<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />
- Persönliches Vorgespräch zum Kennenlernen undBesprechung von Bildideen, Extrawünschen und Ablauf des Hochzeitstages.
- Hochzeitsfotoreportage der amtlichen, kirchlichenoder freien Trauung. Ankunft der Gäste, Sektempfang, Gruppenfotos, Location, Details,Impressionen, Emotionen und Extrawünsche.
- Brautpaarfotos von spontan bis klassisch an Ortender Hochzeit.
- Unbegrenzte Anzahl an Fotoaufnahmen. AlleFotoaufnahmen werden einzeln und von Hand bearbeitet (Belichtung, Kontrast, Bildausschnitt,…)
- Nach Kundenwunsch bearbeite ich einige Aufnahmenmit Beauty Retusche oder Colorkey.
- Bildbearbeitungen wie S/W, Sepia oder andere „einfacheFilter“ werden ebenfalls auf Kundenwunsch ohne Aufpreis durchgeführt.
- Lieferung aller digitalen Fotos hochauflösend inDruckqualität auf DVD ohne Wasserzeichen, etc.
- Fotoprodukte können überall bestellt werden. AufWunsch, zusätzliche Lieferung aller Fotos auf USB Stick des Kunden.
- Volle private Nutzungsrechte.
- Persönliche, nicht öffentliche, Web-Galerie (ca.6 Monate)
- Ein Fotoleporello (Endlosleporello, 8 Fotos inLeineneinband und individueller Prägung)
- Für den Auftrag wurde das Paketangebot „HochzeitKomplett und Bildband“, bis 7 Stunden vereinbart. Individuell gestalteter EchtfotoHochzeitsbildband „Premium“, Grösse ca. 20x20, 22 Seiten, Oberfläche Seidenraster, Hardcover.
- Anfahrt von Bad Nauheim (nach Hattersheim /Kriftel keine Fahrtkosten)
Somit ergibt sich der Gesamtpreis von 1040 EUR.
Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteue
ich sehe da ein großes Problem. Durch die Absage konnte er anderen Veranstaltungen nicht zusagen da z.B. Hochzeiten meisst schon 1 Jahr vorher geplant werden. So kurzfristig wird er auch nichts finden. Nun er hätte seinen Vertrag eingehalten. Durch besondere Umstände kommt es aber nicht dazu sprich ihm entgeht ein großer Auftrag und damit Einkommen wofür er nichts kann. Wenn ihm dies bei z.B. 5 Veranstaltungen passiert kann er sein Geschäft schließen. Nun zu dieser Sache. Schlage ihm einen Vergleich vor sprich z.B. halber Preis. Eventuell lässt er sich darauf ein und ihr habt gespart. Ich denke ein Anwalt wird da wenig erreichen können ausser dass Anwaltskosten die Ausgaben erhöhen
Das hängt davon ab, was im Vertrag steht. Falls darin vermerkt ist, dass die Stornierung zwar möglich ist, aber dennoch Kosten verursacht, dann muss man zahlen. Nicht berechnen kann er aber zusätzliche Leistungen (z.B. Spritkosten, Druckkosten der Bilder, Bucherstellung etc.). Aber das Geld (seine persönlichen Kosten), die er an diesem Tag gut machen wollte, muss man dann zahlen.
Na der Vertrag besteht wie gesagt seit 07.03.2015 und ich habe ihn ca 1 Monat und eine Woche später am 18.04.2015 um Stornierung gebeten. In dieser Zeit kann er wohl nicht allzuvielen Abgesagt haben!