Erteilten Werkstattauftrag stornieren?

5 Antworten

Normalerweise solltest du den Auftrag stornieren können! Fahr zur Werkstatt hin oder Ruf an und sag ihnen, dass der Schaden von der Versicherung nicht bezahlt wird und du den dann nicht reparieren lassen willst, sondern halt damit leben wirst. 

Die Werkstatt kann dann meisten Material wieder zurückschicken und der Werkstatt entstehen dann auch keine Kosten, so hat mir das früher mal ein KfZ-Meister erzählt, wo ich auch einen Auftrag storniert hab, das war da dann kein Problem für ihn! 

Was aber sein könnte ist, dass die Arbeit, die für den Kostenvoranschlag aufgebracht wurde, bezahlt werden muss! 

Der Auftrag bzw die Kosten kommen ja nur zustande wenn er ausgeführt wird .. also keine Panik..Zudem war er ja abhängig von der Freigabe dieser Vs.. ABER , man kann dir den Kostenvoranschlag bei nicht Reparatur , nachträglich in Rechnung stellen.

Ein generelles Rücktrittsrecht für Verträge die direkt, also nicht an der Haustür oder per Fernabgabe geschlossen werden, gibt es nicht. Hier ist man auf die Kulanz des Vertragspartners angewiesen. Wenn bereits Materialien bestellt wurden, z.B. Lack angemischt. o.ä. können dies Kosten geltend gemacht werden.

Viel interessanter wäre zu erfahren welche Versicherung die Regulierung abgelehnt hat und wie der Schaden entstanden ist.

patze86 
Beitragsersteller
 07.02.2017, 20:12

Kurzfassung. Kollegin steigt aus und klemmt die Gurtschnalle beim Türzuschlagen ein. Ergebnis sind zwei tiefe Kratzer.


Die DEVK ist jetzt der Meinung, dass das ein "technischer Defekt" sei, da sich die Gurtschnalle nicht richtig aufgerollt habe und will daher nicht Zahlen. Das ist Schwachsinn, da sich der Gurt immer normal aufrollt, nur eben an diesem Tag nicht, warum auch immer. Vlt. ist sie ungünstig hängen geblieben, keine Ahnung.


Aus Kulanz zum Zwecke der Erledigung ist man bereit 230€ zu zahlen. Ja, verarschen kann ich mich selbst, die Pokern darauf, dass ich keinen Anwalt einschalte, aber dafür habe ich momentan keine Nerven. Anwalt, Gutachter, Gericht,....und der Kratzer ist im Sommer immernoch da. Nein danke.

Also werde ich wohl das Geld behalten und zu meinem Lackstift greifen, den ich glücklicherweise schon habe.

jbinfo  08.02.2017, 09:28
@patze86

Zwei "tiefe" Kratzer würde ich als Versicherung auch erst mal anzweifeln. Die willst du zudem jetzt auch nur mit einem Lackstift ausbessern. Lass das mit dem Lackstift. Das sieht Sche... aus. Nimm die 230,- Euro und gut ist.

patze86 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 00:19
@jbinfo

Da gibt es nichts zu zweifeln ^^. Sie hat beim Aussteigen die Gurtschnalle, die auf den Türrahmen gerutscht ist, mit der Tür gegen den Rahmen gedrückt. Diesen Sachverhalt zweifelt die Versicherung auch garnicht an, sondern sie sagt, der Gurt hätte sich aufrollen müssen und dass er das nicht tat, wäre mein Pech. Allein im Schließen der Tür läge bei der Verursacherin kein schuldhaftes Verhalten. der rest steh oben.

Die Versicherung bot mir aus *Kulanz* das Geld oder 50% der Reparaturkosten, da würde ich aber ordentlich draufzahlen. Zumindest in der Markenwerkstatt.

Also nehme ich jetzt das Geld und versiegle das mit dem Lackstift, damit es nicht rostet. Da die Kratzer am Türrahmen sind, sprich von ausßen garnicht sichtbar, ist es nicht so wichtig, wie das aussieht.

ganz einfach - wenn noch keine Teile bestellt wurden, kann der Auftrag durch Kulanz storniert werden. Ein Kostenvoranschlag wird meist vergütet - da wird wohl noch eine Rechnung kommen. 

Wenn das Fahrzeug repariert werden würde, werden meist auch diese Kosten erlassen. 

Logisch dass seine Versicherung nicht haftet - Benzinklausel - wenn würde ausschliesslich deine Vollkasko haften. mit entsprechender Herabstufung. 

ein generelles Rücktrittsrecht hast nicht. 

Reparaturkosten kannst vom Verursacher einfordern, ob er zahlt ist ne andere Geschichte.

Apolon  08.02.2017, 11:31

Logisch dass seine Versicherung nicht haftet - Benzinklausel

und woraus erkennst du, dass der Bekannte das Fahrzeug gefahren hat?

peterobm  08.02.2017, 14:01
@Apolon

spielt keine Rolle wer gefahren hat - nicht der Fahrer ist versichert, sondern das Fahrzeug. 

Weiter unten steht was zum Hergang und dass ne Vers. 230 Tacken bezahlt hat - wohl Vollkasko

patze86 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 00:12
@peterobm

Sry, aber das ist einfach nur falsch. Wenn jemand anderes dein Fahrzeug beschädigt und dies keinen Zusammenhang mit einem Unfall hat, dann zahlt eine Privathaftpflicht sehr wohl! Ist mir selbst schon passiert bei nem Kumpel. Ausgestiegen.... Poller...Tür dagegengehauen...Beule. Meine Haftpflicht hat die volle Summe ohne Probleme gezahlt. Das Gleiche gilt, wenn dir z.B. Essen im Auto vom Kumpel ausläuft oder ähnliches. Das hat mit der Benzinklausel oder einer Vollkasko rein garnichts zu tun. Warum die Versicherung hier nicht zahlen will, bzw nur 230€, steht bereits unter der Antwort von ZuumZuum.

Allerdings halte ich das für eine Abzocke, da sie mit der Begründung lediglich darauf Pokern, dass man sich keinen Anwalt nimmt.

peterobm  10.02.2017, 00:15
@patze86

da haste viel glück gehabt

patze86 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 00:25
@peterobm

Naja, das hat mit Glück ehr wenig zu tun. Bei Fahrzeugen nimmt die Versicherung das aber mit der Halteraufsichtspflicht und der technischen Funktionalität (wie bei mir) sehr genau, so dass sie immer eine ausrede suchen werden. Bei grober Fahrlässigkeit reden sie sich auch gerne heraus.

Wenn ich z.b. einen Koffer in das Auto eines Freundes laden würde und würde dabei das Auto zerkratzen, wäre dies genau so ein Haftpflichtfall, wenn sie keine ausrede finden. Auto ist eben nicht immer sofort Teil- oder Vollkasko. Die greift dann ehr bei Vandalismus, Sturmschäden, Diebstahl, Marderbiss oder eben Unfällen

patze86 
Beitragsersteller
 07.02.2017, 23:06

Ja, der Verursacher würde zahlen, ist aber eine Freundin von mir und Studentin, daher drück ich ihr das nicht auf.


Was ist die "Benzinklausel"? Und warum ist das logisch? Da ist garnichts logisch, das war ja kein Verkehrsunfall. Nene, sie war Beifahrerin und hat beim Aussteigen die Tür beschädigt. Nichts mit Benzinklausel.

Du hast einen Vertrag unterschrieben damit der Schaden repariert wird. Ob du den Arbeitsauftrag stornieren kannst liegt in der Kulanz der Werkstatt.