Rücktrittsrecht Autokauf, Händler vertröstet ständig?
Hallo, Mein Mann hat vergangenen Donnerstag ein Auto bei einem Händler gekauft, das heißt vertrag unterschrieben und komplett bezahlt. Nun waren aber noch ein paar kleinere Mängel an dem Wagen, die der Händler beseitigen wollte, außerdem wollte er noch neuen TÜV machen. Montag, Dienstag sollte der Wagen abholbereit sein. Dienstag ist er wieder weitervertröstet worden auf Mittwoch oder Donnerstag. Nu ist aber immer noch nix zu hören vom Händler. Mein Mann hat dem Händler beim Kauf mitgeteilt das er das Auto dringend für seinen Job braucht. Frage kann er vom Kauf zurück treten?
4 Antworten
Nein, er kann nicht zurücktreten, kann aber eine Frist setzen, und sollte dann das Auto nicht fahrbereit sein und abholbereit, daß er auf die Kosten des Händlers ein Auto mietet, da er es dringend für die Arbeit benötigt.
So einfach lässt sich die Frage nicht beantworten. Zuersteinmal ist hier ein gültiger Kaufvertrag geschlossen worden. Hieraus ergeben sich jetzt die Pflichten zu zahlen und zu übergeben.
Im Augenblick kommt der Verkäufer seine Verpflichtung aus BGB §433 nicht nach. Nach BGB § 323 kann man zurücktreten, wenn der Verkäufer nicht liefert. Aber nur dann, wenn eine angemessene Frist gesetzt wurde.
Eine Frist muss man nur dann nicht setzen, wenn ein zwingender Liefertermin an den Kauf geknüpft war oder der Verkäufer die Lieferung verweigert.
Wenn Deinem Mann durch die Verzögerung ein Schaden entstanden ist (Bustickets, Taxikosten, Leihwagen, etc.) könnte er nach BGB § 280 Schadensersatz verlangen, aber auch hier ist die Fristsetzung erforderlich (diese kann auch wieder nicht erforderlich sein wenn...)
Fazit: Wie Du den Fall beschreibst, muss Dein Mann (am besten schriftlich) eine Frist setzen und dabei am besten sogar ankündigen, was nach dem Vertreichen der Frist passiert. Sofort zurücktreten geht nicht.
Wenn ein Anruf nicht hilft, steht man dort persönlich auf der Matte. Bringt das nichts, musst du schriftlich eine Lieferfrist setzen mit dem Hinweis auf Rücktritt nach verstrichener Frist.
Warum hat dein Mann auch gleich bezahlt ? Das macht man nicht. Zahlung erst bei Abholung und Übergabe.
Ja kann Er oder der Händler gibt in in der Zeit wo das Fahrzeug gemacht ein Ersatz wagen an besten liest euch den Kaufvertrag noch mall durch und wenn Er Ende dieser Woche noch nicht da ist Anzeige erstatten und anwälte einschalten
Seit heute dabei und schreibst gleich so einen Blödnsinn.
Weil es den wagen gibt, und der Händler dies auch garnicht bestreitet. Der Typ wird ja seinen Wagen kriegen, aber erst wenn der tüv durch ist
ganz einfach Er gibt in die Ware nicht Geld hat Er bekommen also ist das betrug ich persönlich hätte erst gezahlt wenn das Auto fertig ist
Das ist bisher kein Betrug.
werdet bitte nicht frech ich kann es nur sagen wie ich es gemacht hätte deswegen habe ich das mit den Kaufvertrag durch lesen gesagt wegen der Frist
Was für eine Anzeige soll er denn erstatten ?
leider liegtst Du falsch - oder besser auf welcher Rechtsgrundlage fußt Deine Aussage?
wieso ist das noch kein betrug