Wartung der Gastherme. Wer gibt Auftrag und wer trägt die Kosten?
Also vor ein paar Tagen war jemand wg der Gastherme da und meinte, dass diese in den nächsten Wochen gewartet werden müsse. Wurde das letzte mal letztes Jahr kurz vor meinem Einzug gemacht. Meine Frage lautet nun wer dafür zuständig ist? Muss ich die Firma anrufen und einen Termin vereinbaren oder muss dies der Vermieter machen? Und wer trägt anschließend die Kosten der Wartung?
Im Mietvertrag steht dazu nichts. Ich muss dazu sagen, dass die Gastherme nur meine Wohnung mit warmwasser und Wärme versorgt. Die Versorgung zahle ich direkt an die Stadtwerke und nicht an den Vermieter. Es gibt demnach auch keine Betriebskostenabrechnung seitens des Vermieters. Ich zahle an den Vermieter lediglich die Kaltmiete und eine zusätzliche Pauschale von 20 Euro pro Monat für andere Kosten, z.b. Flurbeleuchtung etc., die nicht abgerechnet wird! Kann es sein, dass in diesem Betrag, also in diesen 20 Euro die ich monatlich zu der Kaltmiete zahle, die Wartung der Gastherme schon inklusive ist und sich demnach der Vermieter um alles kümmern muss, dh. Terminvereinbarung und Übernehmen der Kosten?
7 Antworten
Muss ich die Firma anrufen und einen Termin vereinbaren oder muss dies der Vermieter machen?
Wenn bezüglich dieser Kosten vertraglich nichts vereinbart wurde ist das Sache des Vermieters. Sowohl die Terminvereinbarung als auch die Zahlung.
Wer hat denn den Mann bestellt, der gesagt hat, dass die Therme gewartet werden muss? Ich würde an deiner Stelle einfach mal abwarten was passiert.
Eins ist mal sicher: DU musst überhaupt niemanden beauftragen.
Da wird sich bestimmt bald wer bei dir melden. Wenn nicht, auch gut. Im allerschlimmsten Fall fliegt dir die Therme um die Ohren. Da würde ich, wenn sich in den nächsten 2 Wochen niemand meldet, mal den Vermieter anrufen.
Ich hatte den Mann bestellt, da die Therme laute Geräusche von sich gegeben hatte. Es hatte sich dann raus gestellt, dass etwas mit dem Wasserdruck nicht stimmte und Wasser nachgefüllt wurde. Er meinte zu mir, ich sollte die Therme bzw. den wasserdruck in den nächsten Tagen beobachten. Naja, und dann meinte er, dass in den nächsten Wochen sowieso angefangen wird mit den Wartungen und diese Therme eben auch gewartet werden müsste. Mehr konnte er mir auch nicht sagen.
Hallo, mit der Wartung hast Du nichts zu tun. Der Vermieter muß die übernehmen, kann sie aber bei den Nebenkosten geltend machen. Manche machens, manche, wie unserer nicht(noch)
Hallo, ich hätte bezüglich der Wartungskosten sowie einer erläuterung in den Betriebskosten auch eine Frage. Ich durfte jetzt erstmals ebenso für die Wartung der Gastherme einen Betrag von Stolzen 166.-€ nachzahlen. In meinem Mietvertrag (Standartmietvertrag) steht bei den Betriebskosten unter dem Punkt " Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten und Etagenheizung und Einzelöfen z.Zt. pro Jahr" nach Wohneinheiten. Die Vorrauszahlung der Betriebskosten hierbei beträgt 35.-€ Sind demnach die Kosten in der Wartung enthalten oder nicht?
Ja, darin ist die Wartung bereits enthalten, den Auftrag dazu muss der Vermieter geben und die Rechnung bezahlen...
So dachte ich mir das auch. Naja. Mal sehen was der Vermieter sagt, sobald ich ihn endlich erreicht habe. Aber danke schonmal für die Antworten!