Wartung der Gastherme. Wer gibt Auftrag und wer trägt die Kosten?

7 Antworten

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Muss ich die Firma anrufen und einen Termin vereinbaren oder muss dies der Vermieter machen?

Wenn bezüglich dieser Kosten vertraglich nichts vereinbart wurde ist das Sache des Vermieters. Sowohl die Terminvereinbarung als auch die Zahlung.

Wer hat denn den Mann bestellt, der gesagt hat, dass die Therme gewartet werden muss? Ich würde an deiner Stelle einfach mal abwarten was passiert.

Eins ist mal sicher: DU musst überhaupt niemanden beauftragen.

Da wird sich bestimmt bald wer bei dir melden. Wenn nicht, auch gut. Im allerschlimmsten Fall fliegt dir die Therme um die Ohren. Da würde ich, wenn sich in den nächsten 2 Wochen niemand meldet, mal den Vermieter anrufen.

Natilla85 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 17:31

Ich hatte den Mann bestellt, da die Therme laute Geräusche von sich gegeben hatte. Es hatte sich dann raus gestellt, dass etwas mit dem Wasserdruck nicht stimmte und Wasser nachgefüllt wurde. Er meinte zu mir, ich sollte die Therme bzw. den wasserdruck in den nächsten Tagen beobachten. Naja, und dann meinte er, dass in den nächsten Wochen sowieso angefangen wird mit den Wartungen und diese Therme eben auch gewartet werden müsste. Mehr konnte er mir auch nicht sagen.

Hallo, mit der Wartung hast Du nichts zu tun. Der Vermieter muß die übernehmen, kann sie aber bei den Nebenkosten geltend machen. Manche machens, manche, wie unserer nicht(noch)

Hallo, ich hätte bezüglich der Wartungskosten sowie einer erläuterung in den Betriebskosten auch eine Frage. Ich durfte jetzt erstmals ebenso für die Wartung der Gastherme einen Betrag von Stolzen 166.-€ nachzahlen. In meinem Mietvertrag (Standartmietvertrag) steht bei den Betriebskosten unter dem Punkt " Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten und Etagenheizung und Einzelöfen z.Zt. pro Jahr" nach Wohneinheiten. Die Vorrauszahlung der Betriebskosten hierbei beträgt 35.-€ Sind demnach die Kosten in der Wartung enthalten oder nicht?

Ja, darin ist die Wartung bereits enthalten, den Auftrag dazu muss der Vermieter geben und die Rechnung bezahlen...

Natilla85 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 17:44

So dachte ich mir das auch. Naja. Mal sehen was der Vermieter sagt, sobald ich ihn endlich erreicht habe. Aber danke schonmal für die Antworten!