Schornsteinfeger zahlen, wegen versäumten Termin?

8 Antworten

§ 3 KÜO: Pflichten der Bezirksschornsteinfegermeisterin oder des Bezirksschornsteinfegermeisters (1) Die Bezirksschornsteinfegermeisterin oder der Bezirksschornsteinfegermeister hat den Termin der beabsichtigten Kehrung oder Überprüfung sowie der Feuerstättenschau spätestens fünf Werktage vor der Durchführung anzukündigen, soweit nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder deren Beauftragter auf die Ankündigung verzichtet.

Der Hinweis auf die 5 Werktage Anmeldefrist nach KÜO ist nur dann relevant, wenn der Bezirksschornsteinfeger eine Feuerstättenschau durchführen will.

Ansonsten (für Prüfungen und Kehren) heißt es in § 1 (1) SchfHwG: "Der Eigentümer hat zu BEAUFTRAGEN." Die Feger haben noch nicht mitbekommen, dass seit 2008 ein NEUES Gesetz gilt. Für HANDWERKLICHE Arbeiten kann ja prinzipiell auch ein alternativer (bis Ende 2012 jedoch nur aus dem EU-Ausland) Feger beauftragt werden. Der Bezirksfeger kann somit gar nicht davon ausgehen, dass er den Auftrag erhält. Er kann nicht einfach von sich aus Terminzettelchen verteilen.

Diese stellen (außer bei einer angekündigten Feuerstättenschau) lediglich ein Vertragsangebot dar. Dieses kann, muss man aber nicht annehmen. Irgendwelche Rechnungsbeträge für's "Nichtdasein" auf keinen Fall bezahlen. Analog zur Rechtsprechung bei Mietern, die bei der ersten angekündigten Ablesung der Heizungsmessgeräte nicht anwesend waren, und für die EIN Ersatztermin KOSTENFREI angeboten werden muss, wird der Schornsteinfeger seine Forderung wohl kaum gerichtlich durchsetzen können.

Ich würde mich weigern, habe das auch noch nie gehört. Man muß doch in Urlaub fahren können, ohne dass der Schornsteinfeger Strafen erhebt.

Da hast du wohl recht, erklär ihm einfach dass du weggefahren bist bevor er sich angemeldet hat. Wird denn bei euch nicht vorher bekanntgegeben in welchem Monat er antreten wird? Wenn du wegfährst mach vorher selber einen Termin mit ihm aus!

Hallo Livira,

also konkret: zwischen Weihnachten und Neujahr anmelden, am 2.1. kommen und danach gleich extra verlangen, das geht nach meiner Meinung gar nicht. Die Gebühr gibt es zwar, aber sie sollte vorsichtig angewandt werden. Jedenfalls nicht schon beim 1. Versuch, wenn niemand da war. Über den Jahreswechsel sind viele verreist. Den Verstand, das zu erkennen, sollte mein Kollege haben. Und er sollte ihn auch beweisen, indem er auf die 12 € verzichtet und sich entschuldigt. Ich würde nicht zahlen.

MfG.

Storteper