Muss der Steuerberater auf kosten hinweisen?

4 Antworten

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Hi,

Standard-Schriftverkehr ist ein weiter Begriff. Sind diese Mails inhaltlich (im Sinne von rechtlich) auf Deinen persönlichen Steuerfall bezogen? Beispielsweise eine kommende oder gekommene Steuerrechtsänderung wo Du bisher nach der alten Regelung gearbeitet hast oder hättest können (also bisher noch ein Wahlrecht gehabt hättest)?

Klar - Wenn Du jetzt keine andere Mail übersehen hast, dann ist ein Weihnachtsgruß oder eine Mail zum Geburtstag nicht in Ordnung zu berechnen.

Es ist auf der anderen Seite so, dass ein Steuerberater - jedenfalls wird das von Mandanten erwartet - verpflichtet dauernd an sie zu denken und das Optimale zu tun. Also auf relevantes hinzuweisen.

Das ist aufwendig. Auch wenn ein Mail sofort beantwortet werden kann - mit ja oder nein. Dann kann man davon ausgehen, dass da Gedankengänge hinter stehen. Unabhängig davon ob Dein Steuerberater Deine Vorgänge auswendig kann oder er erst dicke Ordner lesen muss.

Und bei der Arbeit des Steuerberaters geht es ja nicht nur darum, dass das Steuern gespart hat, sondern auch darum, dass Du Deinen Verpflichtungen nachkommen kannst.

Vielleicht und da plaudere ich aus dem Nähkästchen hat die Bearbeitung Deiner Sachverhalte viel Zeit in Anspruch genommen. Das die Auswertung ergeben hat, dass dieses Mandat mehr Kosten verursacht hat, als Umsatz. Dann werden manchmal auch Dinge abgerechnet, die man sonst womöglich als Service weggelassen hätte.

Ruf ihn aber wegen der Rechnung an. Frage nach warum die Mails berechnet wurden. Bestimmt wird er Dir nicht verraten, dass das Mandat sich im Minus befindet. Er wird nur auf die inhaltliche Fragestellung eingehen.

Und dann Frag nach, ob er die berichtigen auf xxx Euro berichtigen würde.

ichbins2711 
Beitragsersteller
 26.12.2012, 12:56

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich haben den Steuerberater angerufen und habe vorsichtig und freundlich nachgefragt warum die Rechnung so hoch ausfällt.

Antwort war was mir einfällt die Rechnung zu beanstanden und es sei unter Unternehmern normal das kosten anfallen. Nach meiner Frage, das er darauf ja freundlicherweise dem Kunden gegenüber hinweisen könnte das es was kostet ist er total ausgerastet und hat mich zur Sau gemacht. So wie "wenn es nach mir geht müssten Sie jede Email bezahlen da lesen Zeit kostet. Auch jedes Telefonat würde er in Zukunft im 10 Minutern takt (95€) abrechnen und wenn ich weiter Diskutieren will stellt er mir auch die Diskusission in Rechnung.

Dummerweise habe ich die Jahresabrechnung noch von ihm erstellen lassen.. für einen Jahres Umsatz von 12012 Euro hat er 2600€ jetz nach §14 und $16 +20€ berechnet. Somit hab ich jetzt meine Firma schliessen können.

Dirk-D. Hansmann  26.12.2012, 23:14
@ichbins2711

2620 € für eine Einkommensteuererklärung mit Gewinnermittlung und eine Umsatzsteuererklärung?

Die pauschalen für Telefon und Schriftverkehr ist als Prozentsatz festgelegt. Keine Sorge, wenn der meine Rechtsauffassung teilen würde, dann hättest Du da mehr bezahlt. Das ist aber unerheblich. Er hat alles als einen Vorgang behandelt und auf 20 € begrenzt.

Insgesamt eine interessante Rechnung. Für kleine GmbH mit Bilanz, Anlage und Erklärungen würde ich nichts sagen.

Wenn Du das Geld hast, dann gehe zu einem Rechtsanwalt. Entweder Fachanwalt für Steuerrecht (der kennt die Gebührenverordnung) oder was nicht ganz so oft klappt: Neuen Steuerberater, der auch gleichzeitig bereit ist gegen diese Rechnungen vor zu gehen.

Ich würde die Rechnung auch nicht bezahlen. Da sollte die Erklärung jeweils bei den Höchstsätzen liegen. Und da kann man eine Begründung erwarten. Oder hast Du den dauernd mit Fragen und Nachfragen überschüttet? Aber selbst dann ist das kein Vorgehen. Auch das geschilderte nicht.

In Deiner Landeshauptstadt dürfte die Steuerberaterkammer ihren Sitz haben, in der der Steuerberater seinen Sitz hat. Da Du bei dem sowieso nicht bleiben kannst, geht ja auch nichts kaputt, wenn man diesen Fall der Kammer vorträgt.

Die haben schließlich auf die ordentliche Berufsausübung zu achten. Und dazu gehört natürlich auch die Rechnung zu schreiben.

Dabei würde ich zur Kammer die vollständigen Unterlagen mitnehmen. Den gesamten Mail-, Schriftverkehr, irgendwelche Mandanteninfos usw. Alle Deine Belege. Und wenn vorhanden die Vorjahresrechnung.

Rein aus eigenem Interesse habe ich gerade Deine 12.000 Euro mal zum Anlass genommen und habe mal geguckt, was ESt-, USt-Erklärung und Gewinnermittlung so netto kosten dürften - Unterstellt hoch komplizierter Fall, volle Gebühren. Da bin ich bei etwas über 1000 Euro gelandet. Davon 330 € für die Gewinnermittlung. Auch da ist es in aller Regel schwer zu argumentieren. Dann habe ich mir überlegt, dass er womöglich noch die Buchhaltung abgerechnet haben könnte. Da habe ich auch die Höchstgebühr geschätzt. Das ist dort realistisch, weil man schnell dahin kommt zu sagen, dass der Aufwand so war. Das wären 900 Euro etwa. Mit dem Ding würde ich mal Prof. Dr. Eggesiecker in Köln anrufen. Er ist einer der wenigen Kommentatoren für die Steuerberatergebührenverordnung. Erzähle ihm das mal und frage ihn was so eine Rechnungskontrolle durch ihn kosten würde. Vorsicht, der Mann gehört zu den ganz hoch angesehenen, also wenn der seinen Preis sagt - Besser gleich sitzen. Aber vielleicht bringt es was.

ichbins2711 
Beitragsersteller
 29.12.2012, 13:46
@Dirk-D. Hansmann

Vielen Dank für Ihre detailierte Antwort.

Mein Fall wäre wie folgt zu beschreiben: Je Monat zwischen 8 und 15 Eingangsrechnungen in Höhe zwischen 30 und 120 Euro, 1-2x im Monat ein Verkauftes Notebook/PC zw. 600 und 800€. Dabei Betrug mein Nettogewinn je Monat im Schnitt ca. 460€. Davon wurden je Monat ca 200€ als Privatentnahme genommen. Alles andere läuft über mein Privat Konto. Kontobewegungen 26 im Schnitt je Monat. + Ca. 5-10 Belege / Bestellungen im Monat für Firma (Warenkauf f. Kunden)

Alles habe ich selbst schön säuberlich abgestempelt (Wann wer wie wo bezahlt hat und wann es am Konto eingegangen/abgeganen ist). Und alles jeweils vor Abgabe beim Steuerberater geprüft das auch alle Belege vorhanden sind. Auch wurde immer alles Quartalsweise eingereicht und von ihm gebucht. Das ist also schon alles bezahlt.

Auch mein letzter Steuerberater sagte zu mir das ich eine perfekte vorarbeit leistete da er es einfach und übersichtlich hatte zu verbuchen.

Bei meinem letzten Steuerberater zahlte ich am Jahresabschluß meist zw. 400-600€ + Das was vom Finanzamt noch zu zahlen war.

Im Jahr schaffe ich es nichtmal einen halben Ordner voll zu bekommen. Und dann so eine Rechnung. Der hat mir alles genommen was ich eigentlich zum Leben gebraucht habe. :( Komme mir vor das ich nur für die Reichen da oben arbeite. g

mfg ;o)

Dirk-D. Hansmann  30.12.2012, 01:55
@ichbins2711

Obwohl ich ja ganz gern ausführlich antworte, aber aus der Anzahl von Belegen hier und da den Wert einer Buchhaltung zu ermitteln ist unmöglich.

Aber wenn die Buchhaltung bezahlt ist, dann wäre das auch kein Grund sie neu zu berechnen.

Wenn ein Vorberater einen Wert vorgegeben hat, dann wird es natürlich für einen folgenden Berater schwer davon abzuweichen. Denn warum liegt der alter Berater dort und der neue da? Für mich absolut ein Fall der entsprechende Instanzen beschäftigen sollte. Blöd nur, dass vor Gerichten häufig ein Vergleich raus kommt. Und dann hängt man auf den eigenen Kosten. Aber Kammerverfahren kann nicht so teuer sein. Erkundigen.

Ich frage mich nur, warum Du nicht bei Deinem vorherigen Berater geblieben bist? Die Rechnungshöhen scheinen schließlich angemessen für die Leistung zu sein. Und wofür Du natürlich in dieser Größenordnung Beratungsbedarf generiert hast, dass ist mir absolut schleierhaft. Vielleicht ist das auch der Grund dieses eigenartigen Vorgehens.

Ob nun Gewinn oder Verlust, dass ist ja nicht das Risiko vom Berater. Wer Bedarf hat, der wird Kunde und muss bezahlen. Schließlich sagt auch kein Waren-Lieferant: "Na gut, Du kannst die Sachen nur zum Großhandelspreis verkaufen, dann gehe ich mal runter mit dem Preis."

Wie gesagt: Wenn da augenscheinlich keine Diskussionsmöglichkeit besteht. Wechseln und an die Kammer wenden.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Auch ein Steuerberater macht nichts umsonst, es ist wie beim Anwalt, da kostet jedes Wort etwas und das nicht wenig. Wenn du aber ein Mandant von ihm bist, hätte er eine Auskunft auch mal so erteilen können oder eben auf die Kosten hinweisen. Aber er hat seine Zeit für dich geopfert, auch per E-Mail.

Grundsätzlich berechnet sich die Gebühr nach der Steuerberater-Gebührenverordnung. Die findest du hier.

http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/

Ich würde zunächst mit dem Steuerberater sprechen und ihn einerseits auf den Fehler (Weihnacht-E-Mail) hinweisen und ansonsten bitten, die Gebührenbemessung zu erläutern.

Wenn ich meine Kunden bediene sage ich ja auch vorher das meine Dienstleistung mit diversen Kosten verbunden ist bevor ich damit beginne. ZUmindest weise ich meine Kunde vor dem Auftrag darauf hin. Müssen das Steuerberater etwa nicht ????

Ja, müssen sie nicht, weil es sich ja schon aus dem Gesetz ergibt: § 612 Abs. 1 BGB. Und weil es sich aus dem Gesetz ergibt, muss nicht extra darauf hingewiesen werden, weil ja ohnehin bezahlt werden muss, ob nun darauf hingewiesen wurde oder nicht.

ichbins2711 
Beitragsersteller
 20.12.2012, 22:23

Das erklärt aber nicht warum er eine Email in Rechnung stellt indem er mir schöne Weihnachtsgrüße erwidert.

Ich kann doch nicht eine Email mit Grüßen schreiben und danach einfach berechnen !

blackleather  20.12.2012, 23:58
@ichbins2711

Dann weise ihn doch darauf hin, dass insoweit keine Dienstleistung vorliegt und demzufolge auch kein Anspruch auf die "übliche Vergütung" i. S. d. BGB. Schau aber vorher noch mal in die E-Mail; nicht dass er darin vielleicht in einem Halbsatz doch noch einen steuerlichen Ratschlag gegeben oder eine steuerrechtliche Neuigkeit mitgeteilt hat.