Rücktritt von Notarvertrag Hauslauf wegen geplatztem Kredit?
Guten Tag,
wir haben ein Haus, dass wir kaufen wollen. Zum Notartermin ist der Kreditvertrag aber noch nicht unterschrieben. Der Verkäufer sagt, wenn wir das Haus nicht nehmen und den Termin verschieben gibt er es jemand anderem. Sollen wir nun trotzdem unterschreiben und einen eventuellen Rücktritt vom Vertrag wegen Platzen der Finanzierung in Kauf nehmen? Wieviel würde uns das ungefähr Kosten, wenn wir vom Kaufvertrag zurücktreten müssen?
Mit freundlichen Grüßen
H. Ganzhorn
Hilfreich
4 Antworten
Sollen wir nun trotzdem unterschreiben und einen eventuellen Rücktritt vom Vertrag wegen Platzen der Finanzierung in Kauf nehmen? Wieviel würde uns das ungefähr Kosten, wenn wir vom Kaufvertrag zurücktreten müssen?
Eine Rücktrittsklausel in Immobilienkaufverträgen ist nicht üblich. Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nicht. Wenn ihr den Kaufpreis nach Kauf nicht bezahlen könnt, dann wird die der Verkäufer euch mahnen und dann pfänden bzw. eure Immobilie Zwangsversteigern lassen um an sein Geld zu kommen. Da bei Zwangsversteigerungen regelmäßig nur ein geringerer Wert als der Verkehrswert erzielt wird ist es nicht unwahrscheinlich dass ihr danach ohne Haus und mit Schulden beim Verkäufer da steht wenn ihr die Finanzierung nicht auf die Reihe bekommt.
Stattdessen wird in solchen Fällen oft eine Anzahlung genutzt. Ihr überweist den VK also die Anzahlung und wenn ihr dann Kauft, wird die Anzahlung auf den Verkaufspreis angerechnet. Wenn ihr euch doch entscheidet nicht zu kaufen, z.B: weil ihr die Finanzierung nicht hin bekommt, dann behält der Verkäufer das Geld. Damit hat er zumindest eine Entschädigung falls ihr abspringt und ihr habt länger Zeit für die Finanzierung.
Ohne Kreditzusage wäre ein Verzicht besser; als nachträglich einen Vertrag rückgängig zu machen.
Idealer Ablauf:
1.) Finanzierungsanfrage Bank (in ausreichendem Abstand zum geplanten Notartermin).
2.) Bank prüft erfolgreich und gibt eine schriftliche Finanzierungszusage ab.
3.) Notartermin für die Beurkundung des Kaufvertrages.
4.) Erst nach Notartermin Unterzeichnung der Darlehensverträge bei der Bank.
Bei anderen Varianten passiert gern eines von beiden:
Unterschreibt Ihr den Kaufvertrag (der ist eine vollstreckbare Urkunde), bekommt aber die Finanzierung nicht (und könnt den Kaufpreis nicht zahlen), kann der Verkäufer in Euer Vermögen vollstrecken.
In diesem Fall müsste eine Rücktrittsklausel in den Vertrag, die greift, wenn die Finanzierung abgelehnt wird. Will der Verkäufer aber so eine Klausel nicht, wird er den Vertrag so ggf. nicht mit Euch beurkunden lassen.
Unterschreibt Ihr erst die Darlehensverträge und (nach Ablauf der 14 Tage Widerrufsfrist) kommt es gar nicht zur Beurkundung, weil der Verkäufer Euch das Objekt doch nicht veräußert, habt Ihr den Kredit schon an der Backe und könnt ihn nur noch gegen teures Aufhebungsentgelt zurückgeben.
Rücktritt vom Vertrag ist sauteuer. Weil alle Kosten die dem Verkäufer entstehen wie Maklerkosten, Notarkosten, Zinsen, Mahnkosten usw. kann er euch aufbürden.
Also entweder seit ihr euch zu 99,5% sicher, dass die Bank den Kredit gibt (sprecht mit denen) oder lieber keinen Vertrag unterschreiben und das nächste Mal flinker mit der Bank bzw. eine flinkere Bank suchen.