Erbstreitigkeiten wegen Kosten übernahme von Beerdigung?
Hallo ich habe folgendes problem Ich habe vor 4 jahren das haus von meinen Eltern übernommen in dem festgehalten wurde das ich für ihre Beerdigungskoste aufkommen muss. Nun sind meine Eltern verstorben und mein bruder der hat eine Vollmacht über Konto und dergleichen So mit hat er dem Beerdigungsinstitut die Vollmacht und auftrag gegeben sich um die Formalitäten und beerdigung zu kümmern dafür hat er dann auch unterschrieben das er die gesamten Beerdigungskosten übernimmt. Eine Lebesnversicherung wurde auch ausbezahlt also viel Geld da, davon sollte auch die Beerdigung bezahlt werden Und nun auf einmal bekomme ich von meinem bruder die rechnung vorgesetzt die ich bezahlen soll und die hamstern sich das Geld ein. Achja es wurde vorher noch paar tausend euro festangelegt wür Beerdigungskosten die aber mit in der gesamtsummer zur Lebensversicherung zu gerechnet wurde, Vielleicht habt ihr ja ein rat . Termin beim Anwalt ist gemacht aber der zieht sich leider noch ne woche hin Bin über jeden Rat dankbar
3 Antworten
In der Regel ist es so, wer ein Unternehmen beauftragt hat dieses auch zuzahlen.
Das Erbe wird wenn nicht anders vermerkt zu gleichen teilen aufgeteilt.
stimmt so leider nicht
Wenn du die Verpflichtung hattest, die Beerdigungskosten zu zahlen, hättest du dich auch um die Bestattung kümmern sollen und deinen Bruder an deine Verpflichtung erinnern sollen. Er war der Besorger der Bestattung und hat- aus deiner Verpflichtung heraus, gegen dich einen Anspruch auf Erstattung der Auslagen. Wem die Lebensversicherung zusteht ergibt sich aus dem Begünstigten. Damit fällt sie aber in den Nachlass und auch das zurückgelegte Geld. Es scheint aber, du hast das Haus als vorweggenommenes Erbe erhalten, gibt es darüber entsprechende Papiere?
Gibt es ein Testament.
Wenn du das Haus vorab erhalten hast und dein Bruder damals nichts- bist du dann ein wenig unfair. Die Verpflichtung hast du doch damals anerkannt.
Die antwort ist soviel wert wie ein Stück Klo...... denn wer keine Ahnung hat soll besser den Mund halten und auch wenn es dich nichts angeht es ist vorweggenommenes erbe adiue
mit "Festgehalten wurde, das ich für ihre Beerdigungskosten aufkommen muss" sollte ein Übergabevertrag vom Notar gemeint sein .....
somit eine Schenkung mit Auflage ....
und die Auflage ist von Dir zu erfüllen