Meineseselbstauskunft.com Betrug oder Legal?
Ich habe auf einer der echten Schufa-webseite täuschend ähnlich sehenden Seite meineselbstauskunft.com versehentlich die "kostenlose selbsauskunft" bei der Schufa "kostenpflichtig" bestellt. Sofort nach Absenden meiner Daten kam eine Rechnung, was mich stutzig machte, wurde doch mehrfach das Wort "kostenlos" verwendet (wenn man etwas kostenloses kostenpflichtig bestellt, dann müssten die Kosten doch eigentlich null Euro sein, oder?).
Auf der Webseite ist aber ein Wiederrufsrecht erwähnt, sogar mit vorgefertigtem Formular, was ich auch umgehend genutzt habe und per email widersprochen.
Trotzdem wurde der Auftrag ausgeführt und bereits nach 1 Mahnungen mit unverhältnismäßig hoher Mahngebühr (von fast 1/3 des auftragswertes) wird nun mit Inkasso gedroht. Ich glaube das kann doch wohl nicht ganz mit rechten Dingen zugehen oder?
Natürlich hätte ich genauer lesen müssen, aber da auf der gleichen Seite die Rede von "Kostenlos" war, verliess ich mich eben darauf. Die Seite sieht der echten Schufa-seite übrigens sehr täuschend ähnlich. Welches Vorgehen könnt ihr mir raten? Einfach zahlen und gut ist? Bei den Beträgen lohnt eigentlich der Streit nicht, aber dass jemand mit so einer Trickserei abkassiert kann ja eigentlich auch nicht sein.
3 Antworten
Da steht nirgendwo irgendwas von "kostenlos".
Es wird sogar die Servicegebühr von 14,95 Euro mehrmals auf der Seite genannt.
Sehe ich nicht. Aber die Selbstauskunft selbst ist ja tatsächlich kostenlos. Du zahlst für den Service der Beauftragung. Das ist natürlich bewusst irreführend, aber wohl gerade noch am Rande der Legalität.
Die Auskunft nach Art 15 DSGVO ist ja auch kostenlos.
Nur der Service, das an die Schufa zu übermitteln kostetn eben 14,95 Euro. Das muss man auch noch anhaken. Vorher wird da nix beantragt.
Von Betrug kann da keine Rede sein. Dafür, dass du etwas kostenpflichtig bestellst, die mehrfachen Hinweise darauf, dass es etwas kostet aber ignorierst, kann der Seitenbetreiber nicht verantwortlich gemacht werden.
Die Auskunft selbst ist ja auch kostenlos. Du bezahlst fuer die beauftragte Dienstleistung. Die besteht darin, dir diese kostenlose Auskunft zu besorgen und muss natuerlich bezahlt werden.
Natuerlich hat man dir da etwas verkauft, das kein Mensch braucht. Aber du hast es schliesslich bestellt.
Es handelt sich um einen Dienstleister, der die kostenlose Selbstauskunft fuer dich einholt und dafuer natuerlich einen Preis berechnet (14,95 EUR). Das steht auch klipp und klar auf der Website und ausserdem steht auf dem Bestellbutton "Jetzt kostenpflichtig bestellen". Da wird also nichts verheimlicht sondern die Kosten werden klar genannt. Kostenlos ist die Auskunft nur bei der Schufa selbst, nicht aber auch deren Einholung durch den Dienstleister.
Zum Widerrufsrecht steht dort, dass du darauf verzichtest und den Dienstleister beauftragst, die Leistung sofort zu erbringen. Das musst du auch anklicken, sonst geht's nicht. Ein Verzicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht kann in solchen Faellen durchaus wirksam vereinbart werden.
Die Mahngebuehr von knapp 5 Euro duerfte allerdings tatsaechlich zu hoch sein.
Ich schätze Du meinst das hier:
http://www.meineselbstauskunft.com/
Da sehe ich nichts von "kostenlos", und um zu bestellen, muss man einen Knopf drücken, der mit "jetzt zahlungspflichtig bestellen" beschriftet ist.
Davon abgesehen, nutzt das Portal natürlich die Leichtgläubigkeit der Kunden aus, indem sie die Beantragung einer kostenlosen Leistung der Schufa als Service anbieten und dafür Geld kassieren. Das selbe bei der Schufa selbst zu beantragen, dauert keine Sekunde länger und kostet keinen Cent.
Hier ist der Link zur Schufa-Seite zur wirklich kostenlosen Beantragung:
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3
(Bei "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO" auf "Jetzt bestellen" klicken)
Dass es auf der echten Schufa-seite auch kostenlos geht, ist mir bekannt, und gerade deshalb bin ich ja auch auf diese Trickserei hereingefallen, weil ich nicht erwartet habe dass irgendwo Kosten entstehen können. Meine Frage ist nach einer Empfehlung zur Vorgehensweise.
Also bei "Mit Bestellung dieses Service wird eine Gebühr von 14,95 EUR inkl. MwSt. fällig. Zahlung bequem auf Rechnung." konntest du nicht erwarten, dass die das auch haben wollen?
In dem Fall ärgern und bezahlen. Für 14,95 lohnt sich kein Gerichtsverfahren. Lies mal die Widerrufsbelehrung zu Ende: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn sie den Auftrag schon bearbeitet haben, dass machen sie vermutlich "in Echtzeit", so dass das Widerrufsrecht de facto nutzlos ist.
Für niemanden lohnt sich ein Gerichtsverfahren wegen so einem Betrag, allerdings erst recht nicht für den Gläubiger, der riskieren würde dass er wegen Wettbewerbsrechtsverletzung drangekriegt wird... daher ist selbstverständlich OK zumindest alle Optionen mal in Erwägung zu ziehen.
Direkt vorne drauf steht in dicker Schrift: "Schnell, einfach und direkt die - kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO - beantragen"