Rückforderung vom jobcenter? Es geht um Kindergeld?
Hallo bin gerade ein bisschen verwirrt über den Erstattungsbescheid. Ich schildere mal mein Fall:
Also ich habe Kindergeld beantragt dies wurde vom Jobcenter so verlangt. Das wurde dann auch rechtzeitig dem Jobcenter mitgeteilt. Sie machten auch gleich einen Erstattungen geltend was ich auch richtig finde, aber das Problem ist nach 8 Monaten sagt mir das Jobcenter das die Familienkasse jetzt geantwortet hat über das Kindergeld und mir das Geld überwiesen hat und nicht den Jobcenter obwohl das Jobcenter es geltend gemacht hat. Ich habe alles rechtezeitig alles mitgeteilt. Habe auch keine Bewilligung bekommen wegen dem Kindergeld.
Was kann ich dafür wenn die Familienkasse nicht auf das schreiben des Jobcenters reagiert?
Kann ich dagegen was tun?
Bitte um Hilfe?
2 Antworten
Das sollte dann nicht dein Problem sein !
Wenn das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung bei der Familienkasse gestellt hat und dir dann die Nachzahlung von der Familienkasse trotzdem überwiesen wird,dann kannst du ja nichts dazu.
Du musst aber nach dem Zufluss ( Zuflussprinzip ) der Nachzahlung auf deinem Konto dem Jobcenter dieses Einkommen mitteilen und mit einem Kontoauszug belegen.
Meines Wissens darf dann eine Nachzahlung von Kindergeld nicht als einmaliges Einkommen angesehen werden und bei entsprechender Höhe ( mehr als der monatliche ALG - 2 Anspruch ) gleichmäßig auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden,sondern muss wie laufendes Einkommen was z.B. monatlich zufließt behandelt werden.
Es dürfte dann also nur im Monat des Zuflusses auf deine ALG - 2 Leistung angerechnet werden.
Wenn du also für 8 Monate x ca. 190 € = 1520 € an Nachzahlung bekommen würdest und diese angenommen noch im Februar 2018 auf deinem Konto eingeht,dann dürfte das Jobcenter nur für diesen Monat dein komplettes ALG - 2 inkl.deines KK - Beitrags zurückfordern.
Im Monat nach dem Zufluss und der Anrechnung auf dein ALG - 2 müsste dann der übersteigende Betrag vom Einkommen zum Vermögen werden und dürfte dann nicht mehr auf deinen Leistungsanspruch ab März 2018 angerechnet werden,wenn du dann nicht insgesamt über dein sogenanntes Schonvermögen kommst.
Wenn das Jobcenter dir das Kindergeld vorgestreckt hat, du aber eigentlich keinen Anspruch hattest - dann musst du die Beträge zurückzahlen. (EgaL ob das Jobcenter jetzt zwischengeschaltet war...die Familienkasse selbst handhabt das ganz genauso!)
Ich hatte doch Anspruch auf das Kindergeld?