Rückforderung vom jobcenter? Es geht um Kindergeld?

2 Antworten

Das sollte dann nicht dein Problem sein !

Wenn das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung bei der Familienkasse gestellt hat und dir dann die Nachzahlung von der Familienkasse trotzdem überwiesen wird,dann kannst du ja nichts dazu.

Du musst aber nach dem Zufluss ( Zuflussprinzip ) der Nachzahlung auf deinem Konto dem Jobcenter dieses Einkommen mitteilen und mit einem Kontoauszug belegen.

Meines Wissens darf dann eine Nachzahlung von Kindergeld nicht als einmaliges Einkommen angesehen werden und bei entsprechender Höhe ( mehr als der monatliche ALG - 2 Anspruch ) gleichmäßig auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden,sondern muss wie laufendes Einkommen was z.B. monatlich zufließt behandelt werden.

Es dürfte dann also nur im Monat des Zuflusses auf deine ALG - 2 Leistung angerechnet werden.

Wenn du also für 8 Monate x ca. 190 € = 1520 € an Nachzahlung bekommen würdest und diese angenommen noch im Februar 2018 auf deinem Konto eingeht,dann dürfte das Jobcenter nur für diesen Monat dein komplettes ALG - 2 inkl.deines KK - Beitrags zurückfordern.

Im Monat nach dem Zufluss und der Anrechnung auf dein ALG - 2 müsste dann der übersteigende Betrag vom Einkommen zum Vermögen werden und dürfte dann nicht mehr auf deinen Leistungsanspruch ab März 2018 angerechnet werden,wenn du dann nicht insgesamt über dein sogenanntes Schonvermögen kommst.

Wenn das Jobcenter dir das Kindergeld vorgestreckt hat, du aber eigentlich keinen Anspruch hattest - dann musst du die Beträge zurückzahlen. (EgaL ob das Jobcenter jetzt zwischengeschaltet war...die Familienkasse selbst handhabt das ganz genauso!)

kopfschmerzen71 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 17:38

Ich hatte doch Anspruch auf das Kindergeld?