Kindergeld wird zu unrecht bezogen, strafbar?
Hallo,
Folgender Fall: es wurde Kindergeld bezogen, daraufhin haben sich die Umstände geändert und es liegt definitiv kein Kindergeldanspruch mehr vor.
Sämtliche Veränderungen, die dazu beigetragen haben, wurden der Familienkasse als Veränderungsmitteilung per Post mehrmals mitgeteilt.
Seitens der Familienkasse kam aber nie eine Reaktion oder Antwort, das Geld wurde einfach weiterbezahlt (seit nunmehr 8 Monaten).
Hat sich die kindergeldberechtigte Person hier also strafbar gemacht oder liegt ein Versäumnis der Familienkasse vor? Muss das Geld eventuell zurückgezahlt werden?
7 Antworten
Wenn die Veränderungen rechtzeitig und unaufgefordert mitgeteilt und entsprechende Nachweise in Kopie erbracht worden, dass ganze auch nachweisbar ist, dann kann und sollte das schon einmal nicht strafbar gewesen sein, dann ist man seiner Mitwirkungspflicht ja nachgekommen.
Aber auch dann sind zu Unrecht bezogene Leistungen im Regelfall zu erstatten, diese können dann ggf. auch mit einem späteren Anspruch verrechnet werden und zwar bis zu max. 50 % vom zustehenden monatlichem Kindergeld.
Im Regelfall deshalb, weil es bei gleichzeitigem ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug ggf. die Möglichkeit gibt, bei der Familienkasse einen Billigkeitsantrag zu stellen, wenn kein Eigenverschulden vorliegt, weil auch das Kindergeld als Einkommen auf den Bedarf angerechnet wird und einem die Rückzahlung dann ggf. erlassen werden kann.
Hat sich die kindergeldberechtigte Person hier also strafbar gemacht oder liegt ein Versäumnis der Familienkasse vor?
Die Person hat Geld bezogen, obwohl ihr bekannt war, dass es ihr nicht mehr zu steht. Zwar ein Versäumniss der Familienkasse, aber sie hätte das trotzdem regeln müssen. Das ist Unterschlagung.
Muss das Geld eventuell zurückgezahlt werden?
Ja natürlich
Unterschlagung ist es üblicherweise schon deswegen nicht, da Buchgeld keine bewegliche Sache ist.
Der unberechtigte Bezug von Kindergeld kann eine strafbare Steuerhinterziehung nach § 370 AO darstellen. Bedingter Vorsatz wird in den meisten Fällen anzunehmen sein, da die Familienkasse in der Regel in diversen Merkblättern darauf hinweist, dass Änderungen der Verhältnisse unverzüglich der Familienkasse mitgeteilt werden müssen.
Natürlich ist der zuständigen Behörde auch die Rückforderung von zu Unrecht bezogenem Kindergeld möglich.
Nachweisbar?
Leider nein
Also, nochmals an die Familienkasse wenden, damit dir nichts vorgeworfen werden kann. Rückzahlung muß/wird auf jeden Fall erfolgen.
Bzw. besteht denn tatsächlich kein Anspruch auf Kindergeld? Vielleicht hat sich der ursprüngliche Grund geändert, dafür ist aber eine anderer eingetreten? Für Kinder U18, wird Kindergeld auf jeden Fall gezahlt. Für Ü18 müssen bestimmte (verschiedene) Bedingungen erfüllt sein.
Das Geld werden die sicher zurückfordern. Kann aber dauern bis sie drauf kommen. Nochmal anschreiben und auf die Umstände hinweisen ist besser und auf keinen Fall ausgeben, sonst kommt irgendwann ein böses Erwachen wenn man den Batzen auf einmal zurückzahlen muss. Aus eigener Erfahrung und da wußte ich nicht mal das es nicht berechtigt war.
Das Geld wird irgendwann zurückgefordert werden.
Also zur Seite legen und nicht ausgeben.
Wie oben beschrieben wurden sämtliche Veränderungen direkt mitgeteilt, dennoch kam keine Reaktion der Familienkasse.