Bescheinigung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungsplatz - Arbeitsamt?

6 Antworten

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015415.pdf

Nun ich habe die "Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs - oder Arbeitsplatz" ausgefüllt:

Was bitte hast du denn auf der 1. Seite jetzt ausgefüllt???

Die Seite 2 mußt du ja nur bestätigen lassen, falls du nicht bei einer Agentur für Arbeit als "Ausbildungssuchend" gemeldet bist bzw. die Einwilligung zum Datenzugriff auf Seite 1 verweigert hast:

Bitte ausfüllen lassen, wenn das Kind bei einem Jobcenter in kommunaler Trägerschaft gemeldet ist bzw. falls die Einwilligung zum Datenzugriff auf Seite 1 verweigert wurde.

Siehe hierzu letzter Satz auf Seite 1: Bei fehlender Einwilligung ist der Familienkasse zusätzlich die ausgefüllte Bescheinigung auf Seite 2 des Vordrucks vorzulegen; selbiges gilt in Fällen der Meldung bei einem kommunalen Träger bzw. Jobcenter in kommunaler Trägerschaft.

Hast du denn diese Einwilligung mit unterschrieben???

Weitere Infos findest du auch im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 15 wie z.B. unter den Punkten: 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz bzw.

Bild zum Beitrag

Wobei der 2. Absatz für dich zutreffen sollte:

Das Kind wird bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Arbeitsamt)

Du gibst das Blatt dort ab, wo du dich ausbildungssuchend gemeldet hast. Oben kann man ankreuzen, ob das Blatt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgefüllt wurde. Eine der beiden Stellen muss deine Ausbildungssuchendmeldung bescheinigen.

Das Blatt kann man sich auch sparen, wenn man dem Datenzugriff auf Seite 1 zugestimmt hat (sofern beim Jobcenter).

Die Meldung zur Ausbildungssuche kann man sich aber in der Regel auch vor Ort von der Agentur für Arbeit ausdrucken lassen.

Reki9999 
Beitragsersteller
 08.02.2020, 22:52

Habe da zugestimmt und auch die Kundennummer eingetragen.

Also brauch ich das Blatt nicht richtig?

Appelmus  08.02.2020, 22:56
@Reki9999

In der Regel nicht, allerdings würde ich es mir stets dennoch noch einmal bescheinigen lassen, bevor sich die Sache unnötig hinzieht. Wir mussten in der Vergangenheit dieses Blatt zweimal einreichen, weil der Datenaustausch nicht richtig funktioniert hat.

Das müsstest du nur dann ausfüllen lassen, wenn du die Einwilligung zum Datenzugriff auf Seite 1 verweigert hast, wenn nicht, dann würde ich nur ein Kreuz bei Agentur für Arbeit machen und deine Kundennummer angeben, dann holt sich die Familienkasse ihre Infos und ggf.Nachweise selber.

Arbeitsamt ist kein Jobcenter. Arbeitsamt u. Kindergeldstelle arbeiten zusammen.

Reki9999 
Beitragsersteller
 08.02.2020, 22:49

Als muss ich das nicht vorzeigen bzw mit abschicken

XObelixxxx  08.02.2020, 22:50
@Reki9999

Seh ich so. Was steht denn in der Ausfüllhilfe?

Hätte das bei der Familienkasse eingereicht, steht ja auch deren Name auf dem Formular

Reki9999 
Beitragsersteller
 08.02.2020, 22:49

Was meinst du genau?