Bescheinigung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungsplatz - Arbeitsamt?
Hallo
Ich habe heute von der Familienkasse ein schreiben bekommen wegen dem Kindergeld.
Ich bin 21 und kriege somit kein Kindergeld wenn ich arbeitssuchend gemeldet bin.
Daher habe ich mich auch Ausbildungssuchend beim Amt (beim Berater) gemeldet, damit ich weiter Kindergeld bekomme. Zurzeit erhalte ich ALG 1
Nun Ich habe die "Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs - oder Arbeitsplatz" ausgefüllt.
Da hinter ist halt noch das eine Blatt "Bescheinigung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs oder Arbeitsplatz" und da steht :
Soweit erforderlich (Kind ist bei einem Jobcenter in kommunaler Trägerschaft gemeldet bzw falls keine Einwilligung zum Datenzugriff auf der Mitteilung gegeben wird) reichen Sie bitte außerdem die beigefügte BESCHEINIGUNG vollständig ausgefüllt und mit Bestätigung der zuständigen Stelle mit ein.
Das ist der Part, denn ich nicht so richtig verstehe. Ist das Arbeitsamt in einer kommunalen Trägerschaft oder was meinen die?
Muss ich diese Bescheinigung beim Arebitsamt vorzeigen, damit die nachweisen, dass ich Ausbildungssuchend gemeldet bin oder was muss ich genau machen?
(Siehe Bild)
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte.
6 Antworten
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015415.pdf
Nun ich habe die "Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs - oder Arbeitsplatz" ausgefüllt:
Was bitte hast du denn auf der 1. Seite jetzt ausgefüllt???
Die Seite 2 mußt du ja nur bestätigen lassen, falls du nicht bei einer Agentur für Arbeit als "Ausbildungssuchend" gemeldet bist bzw. die Einwilligung zum Datenzugriff auf Seite 1 verweigert hast:
Bitte ausfüllen lassen, wenn das Kind bei einem Jobcenter in kommunaler Trägerschaft gemeldet ist bzw. falls die Einwilligung zum Datenzugriff auf Seite 1 verweigert wurde.
Siehe hierzu letzter Satz auf Seite 1: Bei fehlender Einwilligung ist der Familienkasse zusätzlich die ausgefüllte Bescheinigung auf Seite 2 des Vordrucks vorzulegen; selbiges gilt in Fällen der Meldung bei einem kommunalen Träger bzw. Jobcenter in kommunaler Trägerschaft.
Hast du denn diese Einwilligung mit unterschrieben???
Weitere Infos findest du auch im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 15 wie z.B. unter den Punkten: 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz bzw.
Wobei der 2. Absatz für dich zutreffen sollte:
Das Kind wird bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Du gibst das Blatt dort ab, wo du dich ausbildungssuchend gemeldet hast. Oben kann man ankreuzen, ob das Blatt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgefüllt wurde. Eine der beiden Stellen muss deine Ausbildungssuchendmeldung bescheinigen.
Das Blatt kann man sich auch sparen, wenn man dem Datenzugriff auf Seite 1 zugestimmt hat (sofern beim Jobcenter).
Die Meldung zur Ausbildungssuche kann man sich aber in der Regel auch vor Ort von der Agentur für Arbeit ausdrucken lassen.
In der Regel nicht, allerdings würde ich es mir stets dennoch noch einmal bescheinigen lassen, bevor sich die Sache unnötig hinzieht. Wir mussten in der Vergangenheit dieses Blatt zweimal einreichen, weil der Datenaustausch nicht richtig funktioniert hat.
Das müsstest du nur dann ausfüllen lassen, wenn du die Einwilligung zum Datenzugriff auf Seite 1 verweigert hast, wenn nicht, dann würde ich nur ein Kreuz bei Agentur für Arbeit machen und deine Kundennummer angeben, dann holt sich die Familienkasse ihre Infos und ggf.Nachweise selber.
Arbeitsamt ist kein Jobcenter. Arbeitsamt u. Kindergeldstelle arbeiten zusammen.
Als muss ich das nicht vorzeigen bzw mit abschicken
Seh ich so. Was steht denn in der Ausfüllhilfe?
Hätte das bei der Familienkasse eingereicht, steht ja auch deren Name auf dem Formular
Was meinst du genau?
Habe da zugestimmt und auch die Kundennummer eingetragen.
Also brauch ich das Blatt nicht richtig?