Darf ich die Nachzahlung von der Familienkasse behalten?
Hallo an alle
und zwar habe ich ein kleines Problem. Ich bin 19 Jahre alt und bin letztes Jahr von zuhause ausgezogen und bekomme zur Zeit noch Hilfe vom Jobcenter. Ich habe vorher bei meinem Vater gelebt der nach meinem 18. Lebensjahr kein Kindergeld mehr für mich bekommen hat da ich in einer Maßnahme bin die nicht als Ausbildung oder sowas angesehen wird. Zu dem kam noch das er in öffentlichen Dienst tätig ist und es deswegen auch noch Komplikationen gab. Mit meinem Auszug hat meine Mutter dann das Kindergeld für mich neu beantragt. Nun kam die Woche ein Schreiben das ich eine Nachzahlung für den Zeitraum September 2015 bis Februar 2017 bekomme. Das ist ein Wert von über 3000 Euro. Und bevor ich mit jemanden darüber reden konnte der Ahnung davon hat, hatte ich auch schon die ersten 1000 Euro auf meinem Konto. Jetzt habe ich Angst dass das Jobcenter mir das Geld anrechnet und ich es nicht behalten darf. Weiß einer von euch was ich da jetzt am besten machen soll? Viele raten mir ich solle das Geld einfach vom Konto holen und dem Jobcenter nichts sagen. Andere wieder rum sagen das ich auf jeden Fall hingehen sollte und das abklären sollte. Vielleicht hat von euch jemand mehr Ahnung und kann mir sagen was das Jobcenter tun wird wenn ich denen das sage. Vielen Danke jetzt schonmal für die Antworten.
Lg Michelle
5 Antworten
Du bist im Leistungsbezug,deshalb bist du auch ( Mitwirkungspflicht ) verpflichtet Änderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen umgehend mitzuteilen und nachzuweisen !
Früher oder später bekommt es das Jobcenter eh mit,denn du wirst deinen Antrag ja mal verlängern müssen und da musst du Kontoauszüge vorlegen bzw.in Kopie einreichen,oder es kommt durch einen automatisierten Datenabgleich raus und dann gibt es zu einer Rückforderung ggf.noch eine Anzeige wegen Betrug und die kann wiederum dazu führen das noch eine Geldstrafe dazu kommt.
Wenn dir das Jobcenter die ganze Zeit deinen Bedarf gezahlt hat,der dir nach dem SGB - ll zusteht bzw.das was dir nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens noch gefehlt hat und das Kindergeld nicht schon von diesem Bedarf abgezogen wurde,dann wird die Nachzahlung als einmaliges Einkommen angerechnet.
Einkommen wird in der Regel in dem Monat angerechnet in dem es zufließt ( Zuflussprinzip ) also auf dem Konto eingeht.
Eigentlich regelt die Familienkasse das mit dem JC und du bekommst dann nur den Teil überwiesen, der dir noch zusteht.
Also denke ich mal, dass das JC die ganze Zeit dein Kindergeld angerechnet hat, du aber keines bekommen hast, also darfst du auch die ganze Rückzahlung für dich beanspruchen.
Trotzdem solltest du das noch mal mit dem JC klären. Vielleicht wurde das nicht automatisch von der Familienkasse und dem JC geregelt.
Du musst das angeben. Denn das ist Einkommen. Dieses wird dir natürlich angerechnet. Tust du das nicht, wäre das Betrug und könnte eine 100%ige Sperre nach sich ziehen.
Der Jobcenter sieht dass dann das nächste Mal auf deinen Kontoauszügen, dann musst du Rechenschaft ablegen und ggf Leistungen zurück zahlen.
Kläre das bitte schleunigst.
Jeder Mensch darf ein Vermögen haben, was du aber angeben musst
Ich denke Isomatte hat das shcon ziemlcih gut erklärt.
Scchweigen bringt nix, da die Ämter heute so miteinander verbunden sind, das das JC es eh mitbekommen würde.
Ich musste damals während meines Alg 2 Bezugs sogar mal begründen, warum mir m ein Lebensgefährte ( ebenfalls bg mitglied) 40€ überwiesen hatte ( naja Telefonrechnung muss man auch zahlen)