Kindergeldrückzahlung und Insolvenz
Meine Eltern haben für meine Schwester von der Familienkasse eine Rückforderung des Kindergeldes bekommen. Meine Eltern werden in naher Zukunft in die Insolvenz gehen, leider. Ich wollte hier mal in Erfahrung bringen, ob diese Rückforderung auch mit in die Insolvenzmasse genommen werden kann?
4 Antworten
Nein,kann Sie nicht. Erstens handelt es sich hierbei um Staatliche Gelder die dann zweitens nichts mit der Insolvenz Deiner Eltern zu tun haben, da das Kindergeld für deine Schwester ist, nicht für Deine Eltern. Von der Insolvenz ausgeschlossen sind immer Staatliche Gelder wie Hartz 4 und Gelder wie Kindergeld oder Unterhlatsleistungen für die Kinder.
Ich würde sagen ja. Denn der Grund von Lotte123 würde das Gesetz kontakarieren. Dann würde Personen mit hohen Schulden beim Finanzamt eigentlich vom Gesetz ausgenommen sein. Problematisch könnte eher sein, dass die Kindergledstelle die Fordeungen sofort mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet.
Deine Aussage macht keinen Sinn. Denn das Geld wird ja auch von meinen Eltern zurückgefordert und nicht von meiner Schwester! Daher sind es doch sogesehen, Schulden meiner Eltern...!?!
Ml anders gefragt, für wen bekommen Deine Eltern denn das Kindergeld? Würden Sie es auch bekommen wenn es Deine Schwester gar nicht gäbe? Nein, natürlich beantragen es Deine Eltern, aber nur weil Deine Schwester dann noch minderährig ist, sonst müsste sie es nämlich selbst beantragen!
Okay ich änder meine meinung noch mal eben,stimmt,das geld war ja für deine schwester und dem nach hat das nichts mit der insolvenz deiner eltern zu tun ...