Berufsausbildungsbeihilfe Aufhebungsbescheid?
Also ich habe meine Ausbildung dieses Jahr angefangen und habe BAB. Nun habe ich meine Betriebgewechselt unter den gleichen Bedingungen, nur die Fahrtkosten ändern sich und bisschen vom Gehalt. Jetzt habe ich ein Brief bekommen. Um genau zu sein ein aufhebungs und Erstattungsbescheid. Die Erstattung ist , weil ich am 14. gekündigt habe und die Hälfte des Monats zurückzahlen muss, aber was bedeutet jetzt der Aufhebungsbescheid . „Die Bewilligung der Leistung ist deshalb ganz gemäß Paragraph 48 SGB X aufzuheben. Bedeutet das jetzt ich kann kein BAB mehr betreiben ? Ich habe doch nur mein Betrieb gewechselt, weil der andere zu weit war .
1 Antwort
BAB darf nur gezahlt werden wenn du dich in einer betrieblichen Erstausbildung (es wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen) befindest. Wenn du also dein Ausbildungsverhältnis beendest, hast du erstmal keinen Anspruch mehr. BAB kann jedoch weiter gezahlt werden, wenn du Nahtlos bei einem anderen Ausbildungsbetrieb die Ausbildung fortsetzt. Und die Änderung sofort der Agentur mitteilst.
Als Leistungsbezieher bist du verpflichtet der Agentur für Arbeit jede Veränderung sofort mitzuteilen. Tust du dies nicht und es kommt zur Überzahlung wird der überzahlte Betrag zurück gefordert. Je nach Höhe und Zeitraum der Überzahlung kann auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf dich zukommen.
Der §48 SGB X regelt den Verwaltungsakt. Ein Leistungsbescheid ist immer ein Verwaltungsakt. Dieser kann zurück genommen werden, wenn der Leistungsbezieher seinen Pflichten (Mitwirkungspflicht) nicht nachkommt oder die Vorraussetzungen für die Leistungen nicht mehr vorliegen.
Du kannst einen neuen Antrag stellen sobald du sich wieder in einer betrieblichen Erstausbildung befindest.