Familienkasse lehnt Antrag auf Kindergeld ab weil Unterlagen angeblich nicht eingereicht wurden?
Hey Leute
Ich männlich 22 beziehe seit paar Jahren alg 2 . Vom Jobcenter kahm bisher keine Aufforderung kindergeld zubeantragen jedoch habe ich dies gemacht da man ja vorrangige Leistungen beantragen muss
Die Familienkasse kann auf die selbe datenbank wie das jobcenter zugreifen was die Daten angeht .
Statt mir die Unterlagen per Post zuschicken muss die Familienkasse diese wohl per email an eine Mail geschickt haben die schon länger nicht mehr geht aber wohl als einzige in der Datenbank stand .
Meine Frage ist jetzt wenn das jobcenter sich irgendwann melden sollte oder denkt ihr die melden sich eh nach so langer Zeit nicht mehr melden sollte können die mir das trotzdem Anrechen obwohl nix genehmigt wurde ?
Wieso haben die das nicht per Post geschickt ? Per Mail ist doch nicht Rechtssicher oder
Ich Habe denen Bescheid gesagt das ich keine Unterlagen erhalten habe aber der Vorrang war für die Familienkasse beendet .
Was mache ich wenn das jobcenter jetzt doch irgendwann deswegen kommt .
Sie haben mir nix per Post geschickt diese Adresse war immer auf dem neusten Stand .
Bin am verzweifeln
Mfg
Der Anspruch wurde wegen dieser nicht erhalten und eingereichten Unterlagen abgelehnt . Für die Familienkasse ist der Vorgang erledigt obwohl die wissen ich habe nix bekommen .
Kann jobcenter trotzdem Anrechen obwohl nix kommt nicht das die sagen es wäre meine schuld das der Anspruch abgelehnt wurde dabei habe ich nix erhalten
Der antrag wurde gestellt wo ich 21 Jahre alt war
4 Antworten
Wenn Du nichts bekommen hast, kann auch nichts angerechnet werden.
Anträge und ggf.benötigte Anlagen werden im Regelfall auch nicht per E-Mail, sondern auf dem normalen Postweg übermittelt.
Außerdem würde Kindergeld bei erfüllen der Voraussetzungen max.für 6 Monate nachgezahlt.
Danke dir für deinen Stern !
Ob Du da 20 oder 21 warst spielt da keine Rolle, wenn Du ab Vollendung des 21 Lebensjahres als ausbildungssuchend gemeldet gewesen wärst, hätte auch da ein Anspruch bestanden.
Eine Meldung als arbeitslos oder arbeitsuchend geht nur unter 21 Jahren und wie gesagt, rückwirkend würde es bei Vorliegen der Voraussetzungen max.für 6 Monate Kindergeld nachgezahlt geben.
Und solange dich das Jobcenter nicht zur Beantragung aufgefordert hat, kann dir die Ablehnung des Kindergeldes aus welchem Grund auch immer nicht zum Nachteil angelastet werden.
Im Hauptantrag in der Begründung hat das jobcenter geschrieben kindergeld ist bereits durch meine Mutter beantragt kommt das nicht einer Aufforderung gleich ?
Nein !
Du selber hättest das Kindergeld für dich selber eh nicht beantragen können, weil die Eltern die kindergeldberechtigten sind und bleiben.
Es sei denn man wäre Vollwaise, dann müsste man das natürlich dann selber machen und zum Antrag die Kopien der Sterbeurkunden beifügen.
Dann hätte dich das Jobcenter schon auffordern müssen, dass beantragte Kindergeld durch die Mutter an dich auszahlen zu lassen, oder bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes an dich selber zu stellen.
Ok dann mach ich mir keine Gedanken mehr danke isomatte !
Bitteschön
Also kann das jobcenter mir auch nicht unterstellen das ich hätte einen neuen Antrag stellen sollen oder mich darum kümmern als ich erfahren hab das angeblich was per email Versendet wurde .
Im ablegungsbescheid steht das nicht geprüft werden kann ob Anspruch besteht weil die angeforderten Unterlagen (email laut Aussage Familienkasse ) nicht zurück Gesendet wurden
Ich habe keine email erhalten das habe ich denen so mitgeilt hat die aber nicht interessiert kann mir trotzdem was passieren ?
Solange dich das Jobcenter nicht selber schriftlich zur Beantragung aufgefordert hat, darf da gar nichts passieren.
Bei Arbeitsuchend gemeldet besteht auch nur bis zum 21. Lj. Kindergeldanspruch für die Eltern :-((
wie z.B.: Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht, wenn das Kind nur Arbeitslosengeld II bezieht.
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Warum sollte bei Bezug von ALG - 2 bei über 18 oder 21 jährigen Kindern kein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind beim Jobcenter als ausbildungssuchend gemeldet ist ?
Wenn da kein Anspruch bestehen sollte, dann Frage ich mich warum die Jobcenter dann zur Beantragung von vorrangigen Ansprüchen auffordert und das es im ALG - 2 Bezug Kinder gibt, die älter als 21 sind, ausbildungssuchend gemeldet sind und Kindergeld beziehen bzw.die Eltern.
Du verwechselst dies leider - arbeitsuchend war das Thema bzw. der Fragesteller bezieht AlG - 2 !!!
Von wegen "Ausbildungsuchend" gemeldet ist in der Fragestellung keine Silbe zu lesen... :-((
Das kann ich auch lesen, aber in deiner Antwort steht, dass wenn nur ALG - 2 bezogen wird, kein Anspruch auf Kindergeld bestehen würde und das ist nicht korrekt.
Da spreche ich aus eigener Erfahrung, habe nämlich damals für meinen Sohn auch über 18 Kindergeld im ALG - 2 Bezug bekommen, weil er ausbildungssuchend gemeldet war.
Unterlagen werden sicherlich nicht per Email verschickt.
sag doch einfach das du sie nicht ausgefüllt und zurück geschickt hast.
Ich hab sie nicht bekommen
Erst auf Nachfrage teilte die Familienkasse mit das sie mir per Mail dazu Unterlagen geschickt haben
Ich habe gesagt ich habe nix bekommen interessiert die nicht
Dann würden die es dir noch einmal per Post schicken und nicht direkt ablehnen. Hier stimmt etwas nicht.
zumal die sicherlich geprüft hätten ob die email Adresse überhaupt noch aktiv ist.
Die stand noch in der Datenbank also sind die davon ausgegangen das die noch aktiv ist Hab die dummerweise nie entfernen lassen
wie gesagt die Geschichte glaube ich nicht.
Mir egal glaub was du willst
Geh doch einfach mit Deinen Unterlagen mal hin. Und bist Du denn noch in Ausbildung oder Studium? Sonst gibt es doch eh kein Kindergeld mehr.
Beziehe ALG 2
ALG 2 Bezieher unter 21 bekommen kindergelf wenn die vorraussetzungen stimmen
Aber Du bist doch schon 22 Jahre!
Der Antrag geh auf eine Zeit zurück wo ich 21 war
Das hat damit nichts zu tun !
Diese Regelung trifft außerdem nur im SGB - lll und nicht im SGB - ll vom Jobcenter zu.
Da kann man bei Meldung als arbeitslos bzw.arbeitssuchend unter 21 weiter Kindergeld bekommen, also auch wenn man ALG - 1 beziehen würde.
Kindergeld kann es bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben, wenn man über 21 ist und z.B.bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungssuchend gemeldet ist.
Der antrag geht darauf zurück wo ich 20 war hab mich vertippt sry und mit 20 müsste ja Anspruch bestehen hab jetzt angst das das jc sagt wäre meine Schuld und wenn ich es bekommen hätte hätte ich kg bekommen und stellt mir die Leistungen ein weil ich so schuld bin und es eigentlich bekommen hätte