Jobcenter meint das das Kindergeld im Bescheid mitberechnet ist, stimmt das?

Jobcenter Bescheid - (Recht, Geld, Ausbildung und Studium)

3 Antworten

Es kann im Bescheid nur das Einkommen stehen was auch bezogen wird und da du kein Kindergeld bekommen hast steht dieses auch nicht als Einkommen im Bescheid,deshalb hast du für deine Kinder die volle Regelleistung für den Lebensunterhalt bekommen und den jeweiligen KDU - Kopfanteil für die Kosten der Unterkunft und Heizung !

Wenn deine anderen Bescheide aus dem Jahr 2013 auch so aussehen,also ohne Angabe von Kindergeld,dafür aber mit voller Regelleistung für die Kinder,dann steht dem Jobcenter eine evtl.Nachzahlung des Kindergeldes zu,weil du dann vom Jobcenter euren vollen Bedarf nach dem SGB - ll als Vorleistung erhalten hast,obwohl dir wie du ja selber sagst Kindergeld zugestanden hätte.

Wenn ich das richtig deute, bekommst Du den vollen Regelsatz für beide Kinder.

Bekämst Du Kindergeld, würde da irgendwo "anrechenbares Einkommen".

Kindergeld wird ja von der Kindergeldkase ausgezahlt.

Das ist nicht die richtige Seite.


Du musst auf die Seite gucken wo die anrechenbaren und abzugsfähigen Einkünfte stehen.

da steht zb. Name des Kindes, Geburtsdatum und ein Betrag um 183,- für dass 1.und 2. KInd, ab dem 3.kind ähnliche Beträge.

Name des Einkommens: Kindergeld


isomatte  27.10.2017, 09:02

Da braucht man keine andere Seite,auch aus dieser geht hervor das sie für die Kinder die volle Regelleistung für den Lebensunterhalt ohne Anrechnung von irgendwelchem Einkommen ( wie z.B. Kindergeld ) erhalten hat !

Wenn sie noch eine andere Seite gehabt hätte,wo Kindergeld als Einkommen ausgezeichnet wäre,dann hätte sie die Frage wohl auch nicht gestellt bzw.diese Seite dann hier eingestellt und ob sie den berechneten Bedarf vom Jobcenter bekommen hat sollte sie ja wissen.