Jobcenter meint das das Kindergeld im Bescheid mitberechnet ist, stimmt das?
Hallo.
Folgende Situation: Die Familienkasse zahlt mir seit 2013 kein Kindergeld mehr für meine beiden Kinder. Die haben damals die Zahlung eingestellt obwohl ich Anspruch darauf habe. Das lag daran, das ich aus dem Ausland komme und damals alle Ausländer sollten von der Familienkasse in Nürnberg abgewickelt werden, was damals als absolutes Desaster geendet hat. Meine Kinder sind jetzt aktuell 16 und 17 Jahre alt. Heute war ich beim Jobcenter und habe dies angesprochen. Die Frau meinte nur, ich hätte kein Anspruch auf das Kindergeld, weil das angeblich im Bescheid mit eingerechnet wäre. Ich habe ein Bescheid aus dem Jahre 2015 als Beispiel ausgesucht und detailliert angeschaut und bin der Meinung das außer dem normalem Grundbedarf und Miete nichts ausbezahlt wurde. Muss das Kindergeld nicht immer im Jobcenterbescheid ausgewiesen werden? Ich möchte morgen beim Termin nicht wie ein Idiot dastehen sondern einigermaßen sicher sein, das ich Recht habe. Deshalb lade ich den Bescheid hier hoch, damit ihr draufschauen könnt.
3 Antworten
Es kann im Bescheid nur das Einkommen stehen was auch bezogen wird und da du kein Kindergeld bekommen hast steht dieses auch nicht als Einkommen im Bescheid,deshalb hast du für deine Kinder die volle Regelleistung für den Lebensunterhalt bekommen und den jeweiligen KDU - Kopfanteil für die Kosten der Unterkunft und Heizung !
Wenn deine anderen Bescheide aus dem Jahr 2013 auch so aussehen,also ohne Angabe von Kindergeld,dafür aber mit voller Regelleistung für die Kinder,dann steht dem Jobcenter eine evtl.Nachzahlung des Kindergeldes zu,weil du dann vom Jobcenter euren vollen Bedarf nach dem SGB - ll als Vorleistung erhalten hast,obwohl dir wie du ja selber sagst Kindergeld zugestanden hätte.
Wenn ich das richtig deute, bekommst Du den vollen Regelsatz für beide Kinder.
Bekämst Du Kindergeld, würde da irgendwo "anrechenbares Einkommen".
Kindergeld wird ja von der Kindergeldkase ausgezahlt.
Das ist nicht die richtige Seite.
Du musst auf die Seite gucken wo die anrechenbaren und abzugsfähigen Einkünfte stehen.
da steht zb. Name des Kindes, Geburtsdatum und ein Betrag um 183,- für dass 1.und 2. KInd, ab dem 3.kind ähnliche Beträge.
Name des Einkommens: Kindergeld
Da braucht man keine andere Seite,auch aus dieser geht hervor das sie für die Kinder die volle Regelleistung für den Lebensunterhalt ohne Anrechnung von irgendwelchem Einkommen ( wie z.B. Kindergeld ) erhalten hat !
Wenn sie noch eine andere Seite gehabt hätte,wo Kindergeld als Einkommen ausgezeichnet wäre,dann hätte sie die Frage wohl auch nicht gestellt bzw.diese Seite dann hier eingestellt und ob sie den berechneten Bedarf vom Jobcenter bekommen hat sollte sie ja wissen.