Elterngeld und ALG II, Erstattungsanspruch
Habe am 21.10.2013 meinen Sohn zur Welt gebracht. Beziehe Hartz IV und habe den Elterngeldantrag jetzt erst gestellt. Nachdem ich jetzt auch beim Jobcenter die Geburtsurkunde nachgereicht habe, bekam ich einen Änderungsbescheid des Jobcenters. ich bekomme jetzt 36,05€ mehr für meinen Sohn. Auf der Rückseite steht, dass das Kindergeld berücksichtigt wird. Aber: Elterngeld wird bislang noch nicht berücksichtigt. gegenüber der Elterngeldstelle wird jedoch ein Erstattungsanspruch angemeldet.
Was bedeutet das jetzt? Habe nur 150€ Elterngeld beantragt. Bekomme ich irgendwas nachgezahlt oder behält alles das Jobcenter?
Danke im Voraus für die Antworten!!
3 Antworten
Das Jobcenter zahlt dir jetzt erstmal weiter dein volles Geld. Sobald die Elterngeldstelle deinen Antrag bearbeitet hat, werden die dem Jobcenter auch Bescheid darüber geben und die rechnen dann das Geld gegeneinander auf. Damit hast du nichts zu tun. Du bekommst deinen Bescheid über das Elterngeld, da steht dann drin,ab wann du wieviel Geld erhälst. Das Geld, was dem Jobcenter zusteht, wird von der Elterngeldstelle direkt an das Jobcenter gezahlt, aber auch darüber wirst du informiert.
Genau so!
Lebst du denn mit deinem Sohn alleine ?
Denn dann hast du auch noch Anspruch auf Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines Regelsatzes,das müssten ca.140 € sein. Dazu kommt dein Regelsatz von 391 € + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Der ganz normale Haushaltsstrom zählt nicht zu deinen Unterkunft und Heizkosten,die muss jeder ALG - 2 Empfänger selber zahlen.
Anspruch auf Erstausstattung hast du dann natürlich auch !
Was das Elterngeld betrifft,wenn du vor deiner Schwangerschaft nicht berufstätig warst,wird das Elterngeld voll auf deinen Bedarf angerechnet. Du bekommst dann diese 150 € von deinen Leistungen abgezogen.
Normalerweise sind es nur 120 €,welche dir als anrechenbares Einkommen abgezogen werden,wenn du nicht durch einen Nebenjob schon Freibeträge geltend machen kannst. Denn dann sind diese 30 € Versicherungspauschale schon in deinem Grundfreibetrag von 100€ enthalten,die du auf Erwerbseinkommen geltend machen könntest.
Wenn du also deinen bzw.euren Bedarf jetzt voll vom Jobcenter bekommst,weil du das Elterngeld noch nicht bekommst,wird die Erstattung an das Jobcenter bis auf die 30 € Pauschale pro Monat abgeführt.
Du würdest dann also diese 30 € pro Monat bekommen,das musst du dann mal die Monate der Bearbeitung des Elterngeldes nehmen,dann hast du den Betrag,denn du von der Nachzahlung bekommen müsstest.
Wenn dann die Bearbeitung und die Erstattung an das Jobcenter abgeschlossen ist,wirst du dein Elterngeld dann jeden Monat bekommen,also deine 150 € und das Jobcenter wird dir dann einen neuen Bescheid zukommen lassen.
Dir werden dann die genannten 120 € vom Elterngeld angerechnet und abgezogen.
Was das Kindergeld und den Unterhalt ( Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ) angeht,wird dieses voll auf den Bedarf deines Kindes angerechnet und von dessen Leistungen abgezogen.
Regelsatz für dein Kind hatte ich vergessen,der beträgt 229 € !
Zu diesem kommen noch 50 % der Kosten für Unterkunft und Heizung,der andere Teil steht dir zu. Das ist dann der individuelle Bedarf deines Kindes.
Davon dann Kindergeld und Unterhalt abziehen,würde der Bedarf dann höher liegen,bekommst du dann noch eine Aufstockung für dein Kind.
Soweit mir bekannt, wird Elterngeld, genauso wie Alimente (Unterhalt) und Kindergeld auf das Hartz4 angerechnet.
Du bekommst also keinen Cent mehr, mußt aber trotzdem das Elterngeld beantragen, weil Hartz4 immer an letzter Stelle steht, also bezahlt, wenn alle anderen Einkommen nicht ausreichen.
Wenn sie keine Freibeträge durch Erwerbseinkommen geltend machen kann,steht ihr die 30 € Versicherungspauschale pro Monat zu,es würden dann nur 120 € vom Elterngeld angerechnet,sie hat dann 30 € mehr pro Monat !