Kindergeld keine Korrekturnorm einschlägig?
Hey, wir haben Kindergeld beantragt, welches auch bewilligt wurde. Eine rückwirkende Zahlung wurde abgelehnt. Wir haben nicht in der dafür vorgesehenen Zeit Einspruch erhoben, weswegen der Entschluss Bestandskräftig wurde. Laut Paragraph 44 SGB X hätte die Familienkasse aber ihre Entscheidung zurücknehmen müssen, allerdings ist das nicht passiert, nachdem wir später Einspruch erhoben haben mit dem Vermerk auf diesen Paragraphen, da keine Korrekturnorm einschlägig ist.
Bild des Antwortschreibens lade ich mit hoch. Kann man da noch irgendwas tun, oder war‘s das jetzt komplett?
2 Antworten
Wie Du selbst schon festgestellt hast, habt Ihr leider nicht von der Möglichkeit des Einspruches innerhalb der Frist Gebrauch gemacht und damit wurde der Bescheid rechtskräftig.
Es ist somit tatsächlich zu spät, da noch irgendetwas zu machen.
In Ordnung, danke
Ihr wurdet im besagtem Bescheid durch eine Rechtsbehelfsbelehrung auf möglich einzulegende Rechtsmittel hingewiesen, die ihr leider nicht genutzt habt.
Nun ist es zu spät, da der Bescheid rechtskräftig geworden ist.