Muss anscheinend Kindergeld zurückzahlen, bekomme ich dann das Geld vom Jobcenter wieder?
Hallo, ich bin 22, ausbildungssuchend und erhalte ALG II und Kindergeld. Seit 7. September bin ich aber nicht mehr als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet, weil ich da meine BVB-Maßnahme abgebrochen hatte. Das habe ich aber grad erst durch ein Telefonat mit meiner Berufsberaterin erfahren. Nun wird es vllt so sein, dass die Familienkasse das Geld einstellen wird und ich eventuell auch für die Monate von September - November das Kindergeld zurückzahlen muss. Nun zu meiner Frage: Da das Kindergeld ja beim ALG II angerechnet wurde, und ich es dann an die Familienkasse zurückzahlen muss, erhalte ich dann eine Nachzahlung vom Jobcenter für die Monate, wo mir das Kindergeld so zusagen "gefehlt" hat? Wird es dann neu berechnet?
9 Antworten
Hartz-IV-Bezieher müssen zu Unrecht erhaltenes Kindergeld gegebenenfalls zurückzahlen, auch wenn das Jobcenter dieses mindernd als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet hat. Denn haben Kindergeldberechtigte gegen ihre Mitwirkungspflichten verstoßen, können sie nicht verlangen, dass die Familienkasse aus „Billigkeit” auf ihre Forderung verzichtet, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch, 6. Februar 2019, veröffentlichten Urteilen (Az.: III R 19/17 und III R 48/17).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/kindergeldrueckzahlung-trotz-anrechnung-auf-hartz-iv
Bei Rückforderung durch die Kindergeldkasse ist der Betrag in einer Summe zurück zu zahlen.
Geld nachgezahlt wird nicht durch das Amt. Denn dann würde ja der Staat (der Steuerzahler) dafür aufkommen, dass du gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen hast.
nein, dass Geld bekommst du nicht vom JC. Es wird nichts rückwirkend gezahlt.
Wenn das Kindergeld auf deine AlG 2 Leistung verrechnet wurde, kann das doch innerhalb der Behörde ausgeglichen werden
Kann es in diesem Fall eben nicht !
Wird es dann neu berechnet?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit Nein - siehe Antworten von @TeamStoffcouch und @Kessie1.
Der Gang zum Anwalt bzw. der Klageweg bleibt Dir jedoch unbenommen. Versuchen kannst Du es.
Nein, du hast doch selber schuld.