Termin beim Jobcenter. Muss man trotz Krankschreibung hingehen?
Ich möchte gern wissen, ob man einen Termin beim Jobcenter trotz Krankschreibung wahrnehmen muss? Ich habe eine Bekannte, 58 Jahre alt, die nach langjähriger Tätigkeit bei einer Reinigung vor 3 Jahren ihren Job verloren hat, weil die Reinigung
Insolvenz anmelden musste. Jetzt ist sie seit einem Jahr krankgeschrieben, wegen Arthrose im Knie, Rücken, in den Fußgelenken und großer Bandscheibenvorfall LWS.
Nun musste sie zur Untersuchung zu einem Gutachter, der ihr dann sagte, dass sie eine sitzende Tätigkeit ausführen kann und hat das dem Jobcenter mitgeteilt. Jetzt hat meine Bekannte einen Termin beim Jobcenter zur Besprechung der Untersuchungsergebnisse sowie zur Berufsberatung. So steht es in der Einladung. Die Bekannte ist aber derzeit krankgeschrieben. In dem Schreiben vom Jobcenter stand auch, dass ein ärtzliches Attest nicht ausreicht, sollte sie zu dem Termin nicht kommen, müsste sie eine sogenannte Wegeunfähigkeits Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Diese Bescheinigung würde der Arzt auch ausstellen, aber jetzt meine Frage:
Sollte sie nicht doch besser hinhumpeln, ich würde sie auch bis zum Jobcenter fahren und ihr beim Reingehen helfen oder akzeptiert das Jobcenter so eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder ist mit Repressallien seitens des Jobcenters zu rechnen?
7 Antworten
Das sie krank ist und deswegen die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, ist dem Jobcenter bekannt - jetzt geht um die berufliche Zukunft, diesen Termin wird sie wahrnehmen müssen, außer sie ist nachweislich bettlägerig
deswegen die Wegeunfähigkeitsbescheinigung
diese Bescheinigung kann in Sonderfällen angefordert werden
Wegeunfähigkeitsbescheinigung? Das darf meines Wissens nur verlangt werden, wenn sie wiederholt keine Termine wahrgenommen hat.
https://hartz.info/index.php?topic=90090.0
Ein Arzt kann nicht gezwungen werden, eine solche auszuschreiben.
Noch was:
Zugleich muss das Jobcenter die Kosten für diese zusätzliche Bescheinigung übernehmen, da sie von den Krankenkassen nicht getragen wird.
https://hartz.info/index.php?topic=98456.0
Wenn sie so krank ist: Kann sie keine Erwerbsminderungsrente beantragen?
Auch sollte sie mal in einer Beratungsstelle für ALG II Empfänger vorbeischauen.
Wenn sie krank ist, ist sie krank. Das muss dem JC genügen.
nein, das genügt nicht - wer körperlich dazu in der Lage ist muss auch bei Krankschreibung Termine wahrnehmen - außer man ist bettlägerig krank ...
es geht doch schließlich darum, wie es mit der Bekannten des FS wetergehen soll - die Wahrnehmung des Termins sollte also im eigenen Interesse liegen
Komisch - bei mir genügte IMMER eine AU.
Nein, es reicht wenn man krankgeschrieben worden ist.
diese Liegebescheinigung wird eigentlich nur angefordert, wenn der Antragsteller just immer dann erkrankt, wenn ein Termin ist ...
wenn man "mal" krank ist, wird einfach ein neuer Termin gemacht
Damit hast Du zwar recht, das ist aber aus der Frage nicht zu entnehmen.
das kann sich FS selbst beantworten ....
An ihrer Stelle würde ich vermutlich auch "hinhumpeln", wenn sie die Möglichkeit dazu hat.
Jobcenter und alles was damit zu tun hat, ist doch sehr wichtig für sie. Da wäre es unglücklich, wenn da ein falscher Ton reinkommt oder aus Unwissenheit ein unumkehrbarer Fehler passiert.
Vor Ort kann sie dann ja ihre Bedenken klären. Am besten gehst du mit und unterstützt sie.
Wie Blöd bist du denn? Sie muss nicht hin. Zumal sie eine Krankgemeldet ist.
Recht haben und Recht bekommen ist in unserem Land nicht das Gleiche. Sie ist im Recht (keine Frage), aber der Sachbearbeiter sitzt am längeren Hebel. Wenn der jetzt (berechtigt oder nicht) Sanktionen beschließt, dauert es Wochen und Monate um das Recht durch zu bringen. Wer zahlt in der Zwischenzeit die Rechnungen und Verzugsstrafen? Der FS ist im Recht, kann es aber nur unter noch größeren Problemen durchsetzen und ist am Ende ein noch größeres Opfer. Somit sollte er das kleinere Übel wählen und hier die Sache klären.
Ich verstehe nicht so ganz die Frage. Dass es eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung will, hat das JC Dir doch geschrieben.
Also was ist an der jetzt noch fraglich?
Sie muss nicht hin. Vorallem wenn sie ganz normale ärztliche Krankmeldung hat.
Sie muss nicht hin. Zumal sie eine Krankgemeldet ist.