Rechtens, dass für den Zeitraum einer Nachfrist Miete berechnet wird?
Hallo liebe Leute,
am 31.05. diesen Jahres habe ich ordnungsgemäß meine Mietwohnung gekündigt und wollte sie an diesem Tage übergeben. Die Hausverwaltung als auch die Nachmieter waren vor Ort und diese hatten etwas an meinen frisch gestrichenen weißen Wänden auszusetzen. Nach langer Diskussion habe ich einer Nachfrist eingewilligt und nochmals gestrichen. Dann wurde nach dieser Frist am 05.06. die Wohnung endlich einwandfrei übergeben. Nun bekomme ich (wenn auch vorerst nur anteilig) meine Kautionsabrechnung zurück, auf der vermerkt ist, dass ein gewisser Geldanteil an Miete für den Juni diesen Jahres berechnet wurde. Das heißt, genau vom 01.05. bis 05.06. wurde mir noch Miete berechnet. Ich fall grade aus allen Wolken, weil ich von solch einer Zahlung gar nichts gewusst habe. Auf meinem Übergabeprotokoll als auch mündlich wurde ich nicht auf diese Zahlung hingewiesen. In meinem Mietvertrag steht auch nichts davon, dass man im Falle einer Nachfrist in diesem Zeitraum Miete (nach-) zuzahlen hat. Ist das einfach so machbar von meiner ehemaligen Hausverwaltung? Ich finde nicht, dass es so eine allgemeine Sache ist, die logisch erscheint.
Ich danke Euch!
LG Guddi
5 Antworten
Es ist davon auszugehen,dass im Mietvertrag steht in welchem Zustand du deine Wohnung bei Auszug zu übergeben hast.Da die Hausverwaltung Mängel festgestellt hat und du der Beseitigung zugestimmt hast ist keine Übernahme/Abnahme durch die Wohnungsverwaltung erfolgt und du bleibst weiterhin der Mieter dieser Wohnung.Ob du nun weiter in der Wohnung lebst oder bereits in einer Neuen spielt dabei keine Rolle und da ist es doch selbstverständlich das der Vermieter auch einen Anspruch auf Mietzahlung von dir hat.Er braucht dich auch nicht ausdrücklich auf die Zahlung hinweisen weil du für diesen Zeitraum weiter Mieter bist und als Mieter muss man nun mal Miete zahlen.
Vielen Dank für den Stern.LG.Peter501
Dafür braucht es weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll noch einem gesagt werden noch sonstwo eines Hinweises, denn das steht so bereits im BGB...
§ 546a BGB:
"(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen."
Die Verwaltung ist definitiv nicht verpflichtet, die Wohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist zurückzunehmen, wenn sie deswegen auf eine Mietzahlung verzichten soll...
Es gilt der Mietvertrag, nach diesem ist die Miete bis 31.05. zu zahlen, egal wann der Mieter die Wohnung zurückgeben möchte. Die rechzeitige vertragsgemäße Rückgabe ist gem. § 293 BGB Bringschuld des Mieters...
Gegenfrage:
Wenn die Wohnung bei der Übergabe zum Kümdigungszeitpunkt nicht in vertragsgemäßem Zustand ist, so dass ein Nachmieter einziehen kann. Wer soll denn für den Zeitraum bezahlen in welchem der Eigentümer keine Mieteinnahmen hat? Der Nachmieter oder der alte Mieter der eine Nachfrist benötigt hat?
Also mir erscheint es durchaus logisch, das Mietobjekt stand dem vermieter und auch dem neuen Mieter ja in dem Zeitraum deiner Nachfrist (die du scheinbar verschuldet hast) nicht zur Verfügung, wieso also sollte dies zu Lasten des Vermieters gehen? Das du nicht Informiert wurdest ist vielleicht gar nicht nötig, vielleicht ist es ja irgendwo (beispielsweise im Mietvertrag oder den AGB´s der hausverwaltung) niedergschrieben?
Es handelt sich nicht um eine Nachfrist. Du warst bis 05.06. Mieter dieser Wohnung, also musst du auch bis 05.06. Miete bezahlen. Es ist natürlich sehr kleinkariert von deinem Vermieter für fünf Tage Miete zu verlangen, aber rechtlich ist das in Ordnung.
Der Fragesteller war ganz eindeutig bis zum 31.05. Mieter der Wohnung, nicht bis zum 05.06. ...
Woher nimmst du diese Weisheit?
Wenn bei einer Wohnungsabnahme Mängel festgestellt werden, die der Mieter zu beseitigen hat, und dem Mieter ist dies bis zum 31.05.2012 nicht möglich, dann ist er noch bis zum 05.06. Mieter.
Welchen Sinn hätte ansonsten eine Wohnungsabnahme?
Woher nimmst du diese Weisheit?
Das steht in der Frage...
"am 31.05. diesen Jahres habe ich ordnungsgemäß meine Mietwohnung gekündigt"
Ich habe mir jetzt mal die Freiheit genommen, das Wort "am" durch "zum" zu ersetzen, da dieser Formulierungsfehler von Mietern oft gemacht wird und die Frage ansonsten keinen Sinn ergeben würde...
Wenn bei einer Wohnungsabnahme Mängel festgestellt werden, die der Mieter zu beseitigen hat, und dem Mieter ist dies bis zum 31.05.2012 nicht möglich, dann ist er noch bis zum 05.06. Mieter.
Nein, das ist falsch, dann ist er Nutzer, aber nicht mehr Mieter, denn der Mietvertrag endete am 31.05. ...
Welchen Sinn hätte ansonsten eine Wohnungsabnahme?
Eine Wohnungsabnahme hat den Zweck, den Vermieter in den Besitzt einer Wohnung zu bringen, hat aber zunächst nichts mit dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis zu tun. Das kann ein Mietvertrag, ein Leihvertrag, aber ebenso gar kein Vertrag sein...
Danke! Und wie sieht das aus, wenn ich die Wohnung bereits einen Tag vorher übergeben wollte, aber die Verwaltung an dem Tag nicht konnte und somit der nächste Tag vereinbart wurde? Ich war bereits fertig und muss dennoch einen Tag mehr bezahlen "nur" weil die anderen keine Zeit hatten?!