Wohnung halb gestrichen übergeben?
Hallo.
Ich bin vor kurzem Umgezogen und hab der Hausverwaltung gesagt, dass ich die Wohnung streichen werde.
Im Mietvertrag wird das nicht gefordert und die Wohnung muss nur Besenrein sein.
Jetzt muss ich leider feststellen, dass das Streichen mangels Werkzeug, Erfahrung und Zeit doch nicht so hinhauen wird.
Die Wohung ist jetzt nur zum Teil gestrichen.
Ist das Rechtens wenn ich einfach aufhöre und die Wohnung halb gestrichen übergebe?
Ich war dazu bereit die Farbe und den Rest dem Nachmieter zur Verfügung zu stellen, ich habe echt keine Nerven dafür, bin mit dem Zug 4h hierher gefahren und werde es bis zum letzten Zug nach Hause definitiv nicht schaffen.
Ist zwar nicht die feine englische Art aber das ist mir gerade ziemlich egal.
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
wenn das im Mietvertrag nicht gefordert ist bist du zu nichts verpflichtet
Wenn du vertraglich nicht verpflichtet bist zu streichen, dann wäre es besser gewesen, wenn du es nicht getan hättest. Denn jetzt ist durch das mangelhafte Ergebnis eine andere Situation entstanden, nämlich indem der Vermieter Schadenersatz verlangen kann, um den Zustand wieder in Ordnung zu bringen. Er will die wohnung ja wieder vermieten können. Villeicht wäre ein Anstruch gar nicht erforderlich gewesen, jetzt aber schon. Es kann also passieren, dass der Vermieter was von der Kaution dafür einbehalten wird.
dass ich die Wohnung streichen darf wie ich möchte
Das kannst du natürlich. Doch wenn du die Wohnung in beliebigen Farben (also nicht in hellen neutralen Farben) streichst, dann hat das überhaupt nichts mehr mit den Schönheitsrenovierungen zu tun. Sondern dann sind wir im Bereich des Schadenersatzes. Das ist also ähnlich wie eine Beschädigung, für dessen Behebung der Vermieter Kosten ersetzt verlangen kann.
Hab etwas weiße Farbe über ne weiße Wand gestrichen an den Stellen wo sie nichtmehr so schön war.
Das funktionert nicht, da die Wand dann immer fleckig aussieht. Lässt sich nur vermeiden, wenn man die komplette Wandseite streicht. Auch ein Fachmann macht das daher so. Ein solches Ergebnis muss der Vermieter wirklich nicht akzeptieren. Also entweder streichst du nochmal, dann aber die ganze Seite, oder der Vermieter könnte vielleicht Geld verlangen. Vielleicht hast du aber auch Glück und er akzeptiert es so.
Das kommt nun wirklich darauf an, wie die "renovierte" Hälfte nun nach dem Anstrich aussieht. Wenn wenigstens diese Hälfte gemacht ist, kann sich niemand beklagen. Schließlich war alles freiwillig.
wie die "renovierte" Hälfte nun nach dem Anstrich aussieht
Nunja, genau das wurde ja in der Frage geschildert. Dort steht, dass es nicht fachgerecht gestrichen ist und zu Beanstandungen durch den Vermieter führen wird. Und da es laut Info kein fachgerechter Anstrich ist, muss der ein Vermieter nicht dulden. egal ob freiwillig oder nicht. Das ist dann wie eine Beschädigung zu bewerten. Und wenn der Mieter die Wände in der Mietzeit farbig gestrichen hat, dann ist das wie eine Beschädigung anzusehen. Dafür hätte er so oder so aufzukommen.
Wir können hier nur auf die gegebenen Infos antworten. Wenn sich in Wirklichkeit ein anderer Sachverhalt ergibt, können wir das nicht ahnen.
Du kanst das zwar machen aber Dan kann man dir das Streichen in Rechnung stellen! Die Frage ist auch ob der neue Mieter das selber machen will oder nicht aber selber machen ist viel Bieliger da man dazu Dan zb nur mit 30-50 € auskommt! Eigentlich brauch man auch nur ein Teleskop pinsel und was für die ecken!
Meines Wissens nach muss man nach dem Auszug sowieso nicht die Wohnung streichen. Der Nachmieter ist dafür verantwortlich.
Ist sogar gesetzlich so geregelt.
Wenn es ihm nicht passt miss er halt streichen.
Diese Meinung ist nun ganz und gar falsch. Was der Vermieter nach deinem Mietende mit dieser Wohnung macht und was eventuell ein Nachmieter damit vorhat, geht dich überhaupt nichts an.
Hab ich jemals was anderes behauptet?
Abgesehen davon, dass du da wohl was falsch verstanden hast war es keine Meinung sondern eine Tatsache.
"Meines Wissens nach muss man nach dem Auszug sowieso nicht die Wohnung streichen. Der Nachmieter ist dafür verantwortlich.
Ist sogar gesetzlich so geregelt." Zitat Ende. Welches Gesetz soll denn da herhalten? Der Nachmieter kommt also zu dir in die Wohnung und pinselt deine Wände? Oder derVermieter erklärt bei der Rückgabe jovial, der Nachmieter ist dafür zuständig die dunkelroten Farben deiner Wände zu weißen?
Jap genauso ist es. Wenn dem Nachmieter die Farbe der Wohnung nicht gefällt, ist er dafür verantwortlich sie zu streichen.
Man darf beim Auszug aus einer Wohnung nicht dazu verpflichtet werden die Wohnung neu zu streichen!
Du hast die Wohnung so zurück zu geben wie du sie übernommen hast. Unrenoviert also besenrein übernommen ist sie genauso wieder zurück zu geben.
Renoviert übernommen >>> renoviert zurück geben. Revidiere deine Meinung. Du wirst nicht einmal in Urteilen des BGH anderes finden.
Wenn die Wohnung ungestrichen war und ich sie bei Einzug selbst gestrichen habe muss ich sie nicht wieder streichen wenn ich ausziehe, sondern der Nachmieter.
Alles andere ist Schwachsinn und stimmt nicht.
Was verbreitest du denn hier immer wieder , was der Nachmieter zu machen hat. Das ist dein Schwachsinn und der ist nun wahrhaftig. Dem scheidenden Mieter kann es so etwas von egal sein, wer nach Mieteende diese Wohnung pinselt oder nicht pinselt.
🤦♂️ Ja aber der scheidende Mieter ist NICHT dazu gezwungen die Wohnung zu streichen!!!
Wenn dem Nachmieter die Farbe nicht gefällt oder er eine frisch gestrichene Wohnung will muss er sie eben selbst streichen!
"Ja aber der scheidende Mieter ist NICHT dazu gezwungen die Wohnung zu streichen!!!" Zitatende. Auch das ist nicht in jedem Falle richtig !!!!
Wenn der Mieter eine Wohnung malermäßig renoviert mit Mietbeginn übernommen hat und dem Mieter die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit wirksam vom Vermieter übertragen wurden, dann hat er diese Mietwohnung im renovierten Zustand nach Mietende an den Vermieter zurück zu geben oder er muss auf Teile der Mietsicherheit verzichten, die der Vermieter aufwenden wird diese Renovierung durchzuführen.
Also ich hab schon vom duzenden Leuten inkl. Hausverwaltungen gehört, dass das mal so war, dies aber längst nicht mehr der Fall ist.
Mir auch egal jetzt. Ich hab keine Lust mehr auf die Diskussion.
Da hast du etwas Falsches gehört. Leider......
Bist du dir da sicher?
Weil es ist ja auch so, dass ich die Wohnung streichen darf wie ich möchte und wenn sie halt jetzt halb gestrichen ist könnte es auch genauso gut als Mieter mein Wunsch gewesen sein, dass sie so gestrichen ist.