Leerstandskontrollen von Wohnung, muss das der Mieter zahlen?
Hallo Leute, ich zoffe mich mal wieder oder besser gesagt noch immer mit der Hausverwaltung wegen der Nebenkostenabrechnung von 2016, die habe ich mit vielen Fehlern ende Dezember 2017 erhalten, die Fehler erkläre ich mir einfach so das die Unbedingt ihre ein Jahres Frist einhalten wollten und es ihnen nicht ehrlichkeit usw ankam.
Zur Frage:
Ich soll auch für die Leerstandkontrolle der Wohnungen durch die Hausmeisterfirma zahlen (viele andere Dinge sind auch noch dabei die nicht Korrekt sind z.b. eine Heizkosten Lieferung die vom Juli 2017 war aber für den Zeitraum von 01.01.16-31.12.16 berechnet wurde usw.).
Kann mir einer sagen ob ich Leerstandkontrollen durch einen externen Hausmeisterservice zahlen muss?
9 Antworten
Sämtliche Kosten für Leerstand sind vom Vermieter allein zu tragen. Das gilt für sämtliche Betriebskosten für diese Wohnungen wie auch Sonstiges (hier Leerstandskontrollen).
Ich kann dir gern helfen wegen der Überprüfung. Aber dazu ist es erforderlich, diese im Ganzen anzuschauen. Ich habe schon öfter die Erfahrung gemacht, dass dann noch weitere Sachverhalte zum Vorschein kamen, was in der gestellten Frage nicht zu erkennen war.
Was unter Leerstandskontrolle zu verstehen ist, ist für mich unklar und das Bedarf einer Erläuterung. Die Vermietung weiß doch, welche Wohnungen leer sind, das muss man nicht kontrollieren. Und die Betriebskosten wie Heizung gehen bei Leerstand immer zulasten des Vermieters.
Grundsätzlich sind alle wiederkehrenden Arbeiten umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Die Hauswarttätigkeiten sind klassische Betriebskosten und werden in der Regel immer umgelegt.
Bei den Hausmeisterdiensten gibt es zwar einen nicht umlegbaren Teil der Kosten (z.B. wenn der Hausmeister Briefe zustellt), allerdings sind alle anderen Sichtkontrollen und Wartungen (dazu gehören auch Leerwohnungen) umlagefähig.
Der Mieter würde sonst ziemlich doof aus der Wäsche schauen, wenn keine Kontrollen durchgeführt werden und dann ein Wasserschaden entsteht.
viele andere Dinge sind auch noch dabei die nicht Korrekt sind z.b. eine Heizkosten Lieferung die vom Juli 2017
Kann es nicht einfach sein, dass es sich hier um das Liefer-/Erstellungsdatum der Abrechnung handelt?
dazu müsste man die Abrechnung kennen. es kann auch sein, dass es hier eine Korrektur gab.
ja, man kann die nebenkostenabrechnung durch den mieterschutzbund kontrollieren lassen. die helfen einem dann auch bei einsprüchen.
Bei uns stehen auch Wohnungen leer - noch nie musste ich für "Leerstandskontrolle" bezahlen.
Zeig das doch mal beim Mieterschutzbund vor.
Hi, die Rechnungen der Gasversorgung waren zwei. eine im november 2016 eine im juli 2017 beide stehen in der abrechnung für 2016 drin. heizkostenabrechnungszeitraum ist aber bei uns 01.01.-31.12 eines jahres.