Mieter streicht Innenfenster unsachgemäß?
Wir bekommen neue Mieter und die haben bereits einen Schlüssel erhalten um zu renovieren (Wohnung wird unrenoviert übergeben). Jetzt habe ich gesehen, dass sie die Fenster von innen total unsachgemäß und unsauber mit normaler Wandfarbe gestrichen haben. Normalerweise müssten die lackiert werden. Können die das machen wie die wollen oder kann ich denen vorschreiben, das nochmal fachgerecht machen zu lassen?
10 Antworten
Mieter müssen "fachgerecht" mit dem Inventar umgehen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist.
Was das ist, steht hier ganz gut erklärt:
http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-fachgerecht-ausfuehren/
Bedeutet im Umkehrschluss: Es darf so oder so nicht nicht gepfuscht werden und Wandfarbe auf Fenster is schon fast grober Unfug.
Kannst du: Renovierungsanstriche sind "in sachgerechter Ausführung mittlerer Art und Güte" geschuldet.
Da fordert man die M auf, den mit offenporiger Dispersionsfarbe völlig unsachgemäßen Anstrich vollständig abzuschleifen, Glas und Schließ-Mechanik sorgfältig abzukleben, das rohe Holz mit Vorstreichfarbe zu grundieren, sie danach leicht anzurauhen (Schleifvlies) und anschliessend einen Deckanstrich mit Fensterlack aufzutragen.
Vorarbeiten und Schichtaufbau würde ich unbedingt mit Fotos dokumentiert oder einzeln abgenommen verlangen, sonst gammeln dir die Fenster durch Kondenswasser über kurz oder lang einfach weg, wenn dort nur einfach mit Lack überstrichen würde .-(
G imager761
..... Lachnummer?
Hinter bzw. an der Wand mit gleicher Farbe gemalert bildet sich Kondenzwasser und somit darf keine Farbe mehr an die Wand getackert werden?
... aber in deren vier Wänden sind die doch die Hausherren und somit dürfen die auch, so jedenfalls der BGH.
Schaue vorsorglich in die mietvertraglichen Vereinbarungen, ob dort anderslautendes vereinbart wurde.
Bei uns eben Alltag, was Fenster und Türen angeht.
.... doch doch, so jedenfalls der BGH. Ein Vermieter paddelt erst dann im Boot, wenn ein Schaden da ist und nicht dann, wenn er glaubt es könnte einer kommen.
... und Badezimmerfungen an den Fenstern? ... wieder habe ich etwas hinzu gelernt.
So einen Blödsinn gibt weder der BGH noch das BGB her.
Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz und dient der Rechtsfindung: Wenn man von vetragsgemäßer Gebrauchsüberlassung, vertraglicher Sorgfaltspflicht und Anzeigepflicht zur Vermeidung von Verschlechterungen der Mietsache gemäß BGB offenkundig keinen blassen Schimmer hat, sollte man den BGH nicht bemühen wollen.
Solch unbedarfte Äußerungen fallen bei mir unter Lachnummer.
Lustige Diskussion!
Was ist normale Wandfarbe? In älteren Häusern gibt es immer wieder mal, vor allem in Küchen, einen Sockel, der mit Ölfarbe gestrichen wurde. Mit der gleichen Farbe wurden die Fenster gestrichen.
Welchen Anstrich fordert denn der Vermieter? Ist er denn solch ein Fachmann, dass er weiß, welchen Anstrich man nimmt? Kann mir der Fragesteller die Leistung auch selbst fachgerecht beschreiben? Das sind etwa zwei Seiten Leistungsbeschreibung für einen Malerbetrieb!
Wie muss ein Fenster vorbereitet werden? Dichtungen? Kitt? Rahmen, Flügel, Sprossen?
Wie beurteile ich den Altanstrich? (Lösemittel, Glanz? Gitterschnitt?)
Altanstrich abbeizen, anlaugen, anschleifen, Haftgrund einsetzen etc.
Neuer Anstrich lösemittelhaltig, ölig, wässrig? Welcher passt drauf?
Die unsinnige Forderung nach fachgerechter Ausführung einer solchen Arbeit durch Laien konnte in Deutschland nur entstehen, weil es heute überwiegend nur ums Geld geht.
Es geht selten um fachgerechte Arbeit zum langjährigen Erhalt eines Hauses, sondern überwiegend darum, selbst möglichst wenig Leistungen zum Erhalt der Substanz zu erbringen.
Heute bestimmen Bauträger, Immobilienverwalter, also absolute Laien (nicht Architekten oder Malermeister) wie renoviert werden soll und wundern sich pro forma, wenn es nicht zu ihrer Zufriedenheit ausgeführt wird.
Natürlich steigen die privaten Vermieter hier mit ein, immerhin ist es ja die günstigste Lösung für die Vermieter-Seite.
Heerrje, wie man einen Fensteranstrich sachgerecht aufbaut, kann man in jedem Baumerkt erfahren (Merkblatt), dem Dosenetikett entnehmen oder in den Datenblättern des Herstellers nachlesen.
Nur weil du das drei Jahre gelernt haben willst, hats du dieses Fachwissen nicht exklusiv erworben, dazu sind andere ebengleich imstande.
Oder von einem Fachmann durchführen lassen, wenn man sich die Mühe und Arbeit nicht zutraut.
Nur muss der Vermieter eben nicht hinnehmen, das sein Holzfenster weggammelt, weil man den Rest der Wandfarbe draufschmiert.
So und nicht anders ist mietvertrglich pfleglicher Umgang mit der Mietsache und Vermeidung von Bausubstanzschädigung definiert - und nur darauf kommt es hier an :-O
G imager761
... nun mal nicht so kühn, gute Holzfenster gammeln nicht, so jedenfalls unsere oft schon über 40 Jahre alten.
Ich habe noch keinen Baumarkt o.ä. gefunden, in dem mir die Verkäufer korrekt erklären konnten, wie ein alter Untergrund (meist Altanstrich) geprüft werden muss.
So etwas steht übrigens auch auf keiner "Dose".
Es steht auch nicht drauf, wie alter Fensterkitt erneuert wird usw.
Zur fachgerechten Ausführung von Malerarbeiten gelten in Deutschland wohl immer noch die Merkblätter des Bundesausschusses für Farbe und Sachwertschutz.
Für maßhaltige Außenbauteile aus Holz (Fenster und Außentüren, rein technisch gar nicht trennbar in Innen und außen) wurden die Merkblätter 18 und 3 (Sonderfall lasierende Behandlungen) herausgegeben.
Der Inhalt von Schönheitsreparaturen wird übrigens in Merkbatt A dargestellt.
Als Bauleiter / Gutachter / Sachverständiger für Hochbau habe ich in über 40 Jahren schon soviel Blödsinn vorgefunden, der von Hausverwaltungen und Eigentümern beauftragt bzw. verlangt wurde, dass ich mir erlauben kann, dieser Branche, vor allem den sog. Bauträgern, überwiegend jeden handwerklichen Sachverstand abzusprechen.
Wenn sie sachgerecht geölt, kesseldruckimprägniert oder lackiert sind, nicht. Rohbelassen oder mit Wandfarbe gestrichen schon.
Welcher Untergrundprüfung bedarf es, wenn man den Altanstrich bis aufs rohe Holz abträgt?
Doch nur der eines "Fachbetriebes", der das schnelle Geld verdienen will und ohne die sehr aufwändigen und teuren Vorarbeiten lieber nur soweit aufbaut, wie es die Sachmängelhaftung von 2 Jahren nach VOB/B gerade so erfordert :-O
Da wird mit dem Spachtel grob entblättert, hastig angeschliffen, ach nein, noch schneller angelaugt, munter beigespachtelt und soviel Lack aufgetragen, dass das Ganze solange gerade noch zusammenhält :-(
Das Ganze ist aber off topic: Hier ging und geht es ausschliesslich um die Frage, warum der VM den unstreitig völlig unsachgemäßen Pfusch seines Mieters nachgebessert bzw. in Ersatzvornahme beseitigt beanspruchen kann.
Man kann auch einen Lackschaden am Nachbarsauto mit dem Pinsel und Acrylfarbe ausbessern wollen, hinnehmen muss der geschädigte Fahrzeigentümer das aber ebensowenig.
Es gibt noch keine Anstriche für rohes Holz, das muß behandelt werden und auch Holzuntergründe können evtl. "nicht bzw. nicht mehr tragfähig" sein.
Wie werden denn die Kittfasen bei alten Fenstern neu aufgebaut, das Glas vor Beschädigungen geschützt.
Okay, du kennst dich gut mit Malerarbeiten aus, aber auch im Mietrecht? Darum geht es hier nämlich. Der Vermieter ist immer noch Eigentümer und der möchte sein Haus natürlich nicht durch die Mieter verschandelt sehen. Natürlich bin ich als Vermieter auch bereit, Geld zu investieren, das tue ich auch. Wie oben geschrieben, habe ich selbst Handwerker beauftragt, um die Wohnung herzurichten - aber für die Innenfenster ist der Mieter zuständig. Und das soll selbstverständlich trotzdem ordentlich sein. Und dass es das hier nicht war, habe selbst ich Handwerker-Laie auf den ersten Blick erkannt.
Ja, dann frag doch den Mieter, ob er die Arbeit auch genau nach BFS-Merkblatt ausführen kann. Auch das ist für den Laien praktisch nicht machbar.
Aber selbst ein Laie sollte nicht so blöd sein, normale Wandfarbe auf die Fenster zu schmieren. Da braucht es kein BFS-Merkblatt, kein fundiertes Fachwissen, keine seitenlange Leistungsbeschreibung, da genügt der gesunde Menschenverstand.
Willimatt ich stimme dir in Teilen zu, aber erkläre uns doch mal bitte noch einen Aspekt den du außer Acht gelassen hast.
Wie definiert man den Unterschied von fachgerecht und fachmännisch?Denn genau diese beiden Wörter sind bei der Bewertung entscheidend. ;-)
Fach- oder sachgerecht meint wie ein Fachmann, fachmännisch durch einen.
Sie haben vollkommen recht: Es handelt sich bei der Frage um das Mietrecht, nicht um eine Handwerkerfrage.
Bei Schlüsselübergabe und Mietvertrag geht die Wohnung in das "Verfügungsrecht" des Mieters über. Das bedeutet, er kann die Wohnung ganz nach seinem Gusto gestalten (auch natürlich unsachgemäße Malerarbeiten durchführen). Dafür zahlt er ja auch Miete.
Allerdings: Bei Auszug der Mieter können Sie, sofern der Mietvertrag gültig die sogenannten Schönheitsreparaturen auf die Mieter umgewälzt hat, eine sach- und fachgerechte Renovierung der Wohngen verlangen. Aber erst dann.
Durch Wiederholungen werden deine Rechtsirrtümer nicht wahr: Es stimmt zwar, dass der M bei der Innengestaltung während er Mietzeit freie Hand hat und etwa rosa Wandfarbe anbringen darf, die insoweit in sein individuelles Nutzungsrecht fallen, nicht aber, dass der VM drohende Bausubstanzbeschädigungen hinnehmen müsste.
Meint: Mauerdurchbrüche für SAT-Kabel, ungefragtes Verfliesen des Flurs oder Verzicht auf Heizen gehört ebensowenig zum vertraglich bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache wie Fensterrahmen mit diffusionsoffener Dispersionsfarbe zu streichen, die langfrsitig Feuchtigkeit aufnimmt und das Holz vergammeln liesse.
Und dies darf der VM rückgebaut bzw. behoben verlangen. Rechtsgrund: Allgemeine Sorgfaltspflicht, Schadensminderungspflicht des M.
Wenn die Mieter die Renovierung so unfachmännisch durchführen, sind sie zum Schadenersatz verpflichtet (hoffentlich habt ihr entsprechende Kaution verlangt).
Aber um genau solchen Ärger zu vermeiden, sorgen wir selbst um entsprechende Renovierung unserer Mietwohnungen mit Handwerkern, die unser Vertrauen haben. Ist vielleicht manchmal nervig, aber schließlich ist es ja Eigentum, dass man entsprechend erhalten will. Zudem sind die Kosten bei der Steuererklärung abzusetzen.
Der VM muss keinesfalls hinnehmen, das seine Bausubstanz durch mangelhaften Anstrich beschädigt wird.
Und der M ist vertraglich zu derart pfleglichem Umgang mit der Mietsache ebenso verpflichtet wie zu unverzüglicher Schadensanzeige, um diese Schäden zu vermeiden, etwa bei rissigen Badezimmerfugen.