Wohnfläche, wenn im Zimmer Bühne fast übers gesamte Zimmer?
Hallo, wie wird eigentlich die Wohnfläche in einem Zimmer berechnet, wenn in diesem Zimmer eine ca. 1m hohe Bühne fast über die gesamte Fläche verläuft. Die Bühne kann der Vermieter nicht entfernen, da darunter irgendwelche Technik vom Auszug steckt. Das Zimmer nutzt meine Schwiegermutter lediglich als Abstellkammer.
Die Gesamtfläche des Zimmers ist 12 qm, die der Bühne ca. 10 qm. Bisher wurden die Miete für diese 10 qm seit Jahren nicht berechnet.
Die neue Hausverwaltung will nun die Miete für die gesamte Wohnfläche berechnen. Ist das so richtig?
4 Antworten
Entscheidend ist die Zimmerhöhe über der Bühne. Unter 2 m bis 1 m Höhe ist die halbe Fläche als Wohnfläche anrechenbar auch in der Abstellkammer.
Es wäre trotzdem festzustellen, ob der aktuelle Mietvertrag eine konkrete Wohnfläche in m² ausgewiesen hat. Fehlt diese Feststellung, dann kann sich der Mietpreis nicht geändert werden.
Nur am Rande: Anstatt "Bühne" solltest du besser Dachboden sagen, damit es auch von solchen, die weit außerhalb von BaWü angesiedelt sind, verstanden wird.
Wenn es als wohnfläche im mietvertrag steht zählt alles unter 2 Meter höhe die Hälfte ,alles unter 1 meter höhe gar nicht
Steht im Verträge "Fläche zur Nutzung" zählt alles
warum sollte die "Bühne" keine Wohnfläche sein? außer man könnte da nicht aufrecht stehen .....
auf 10qm kann man einiges unterbringen ...