Neue Wohnung zum 01.09. - Drei Monate Warmmiete im voraus, zzgl. Kaution.
Servus an alle helfenden Poster. Ich habe heute eine Zusage für eine Wohnung bekommen und der Mieter verlangt nebst der Kaution gleichzeitig drei Warmmieten im voraus bezahlt zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift (Ende nächster Woche unterschreibe ich den Mietvertrag).
Da ich ab dem 01.09. in eine Ausbildung gehe, deswegen die Wohnung benötige und daher auch ein sehr geringes Einkommen hab, wollte das die Hausverwaltung so. Darf die Hausverwaltung das?
Ich mein, wenn man jetzt noch die Maklerprovision dazuzählt zahle ich auf einem Schlag 3.500 € allein um die Wohnung zu bekommen und ich darf dann ja auch erst zum 01.09. einziehen.
Nachdem ich mich umgehört habe ob es in der Stadt schon ähnliche Fälle bekannt sind (jain - wenn dann wenn die Hausverwaltung pleite war, noch schnell bisschen Geld "abknöpfen" wollte und sich dann aus dem Staub machte) und die Suche nichts ergab hoffe ich hier auf mein Glück. Ich habe lediglich die Möglichkeit bekommen, dass sie sicher gehn wollen, dass ich mich nicht bei Nacht und Nebel aus dem Staub mache und die Bude in einem Saustall hinterlasse...
Könnt ihr mir einen Ratschlag geben? Denn ich kann das nicht auf einmal zahlen, das bricht mir ja schon im Vorfeld das Genick :/
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Zahlungen zur Mietvertragsunterzeichnung fällig sind. Einerseits möchte man jungen Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit geben Wohnraum anzumieten, doch dafür muss der Eigentümer sich absichern.
Ich bedanke mich für jegliche Hilfe.
MfG garii
10 Antworten
Könnt ihr mir einen Ratschlag geben?
Wenn Du die Wohnung wirklich willst, dem Vermieter nach beidseitiger Unterschrift des Vertrages, mitteilen das per Gesetz Mieten monatlich zu zahlen sind und das erst ab Mietbeginn, nicht vorher.
Ebenso die Kaution. Diese darfst Du per Gesetz sogar in 3 gleichen Raten zahlen. Die erste bei Mietbeginn, die anderen in den Folgemonaten. Zur Kaution Rate ich Dir selbst bei einer Bank ein Kautionssparbuch anzulegen und die 3 Raten darauf einzuzahlen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Garii, sobald er die Kaution einbezahlt hat, von der Hausverwaltung den Beleg anfordern soll, dass die Kaution seperat auf ein Konto z.Gunsten des Mieters angelegt wurde.
Übrigens finde ich, dass dies nicht nach einer seriösen Hausverwaltung klingt.
Es gibt einfach nur zwei Möglichkeiten
- Du nimmst deren Vorgehensweise in Kauf
oder
- Du suchst Dir eine andere Wohnung.
Jeder Vermieter möchte sich logischerweise absichern aber der Vermieter bestimmt auch die Spielregeln. Evtl. hat der Vermieter schon ein mal schlechte Erfahrungen gemacht und sichert sich auf diese Art und Weise ab,
Alternativ wäre es aber auch möglich dem Vermieter etwas schriftliches in die Hand zu geben. Evtl. können Deine Eltern für Dich eine Miet-Bürgschaft übernehmen. Dann sollte der Vermieter keine Argumentation mehr dagegen haben.
Der Vermieter (den meintest Du wohl ...) kann nicht darauf bestehen, dass die Kaution vorausbezahlt wird. So kann in 3 Monatsraten beginnend mit dem Anfang des Mietverhältnisses bezahlt werden. Also z. B. gleichzeitig mit den ersten drei Mietzahlungen.
Die Kaution darf nicht mehr als die dreifache Kaltmiete betragen.
Versuch das also dem Vermieter klar zu machen. Er darf Dir deshalb auch die Wohnung nicht verweigern.
Er darf Dir deshalb auch die Wohnung nicht verweigern.
Aber dann vielleicht, weil ihm auf einmal die Nase nicht mehr gefällt.
Huch! Da sieht man mal wieder, dass ich doch oft sehr flüchtig lese :-S
Es kommt ja oft vor dass z. B. die Eltern den Mietvertrag mit unterschreiben. Das wäre dann auch eine Absicherung des Vermieters, die über die normale Kaution hinausgeht. Wie es aber juristisch mit echten Mietvorauszahlungen aussieht, da bin ich spontan auch nicht bewandert.
Es würde aber die Regelungen bezüglich der Kaution pervertieren, wenn es noch zusätzliche Beträge zur Sicherstellung der Mieteinnahmen gäbe. Grundsätzlich sind Mietzahlungen jeweils zu Beginn des jeweiligen Monats fällig, für den die Miete bezahlt wird.
Der Vermieter ist am längeren Hebel. Sicherlich "darf" er dir keine drei Monatsmieten im Voraus abnehmen, aber es steht ihm frei, den Mietvertrag mit dir zu unterschreiben oder auch nicht, wenn du ihm sagst, dass er das nicht darf/du das nicht möchtest.
"Er darf Dir deshalb auch die Wohnung nicht verweigern." Richtig. Und er wäre schön blöd, wenn er die die Wohnung deshalb ablehnen würde. Aber er MUSS dir auch die Wohnung nicht geben. Sondern ist in der Wahl seiner Mieter frei und nimmt einfach jemanden, der ihm die 3 Vorausmieten zahlt. Er braucht überhaupt nicht zu begründen, warum gerade du die Wohnung nicht bekommst.
Das sollten Sie nicht unterschreiben, dass ist Bauernfängerei. 3 Monate Miete im Voraus verstößt zudem gegen das Mietrecht. Kaution ja, aber nur eine Miete im Voraus wird fällig bei Mietbeginn (nicht bei Vertragsunterzeichnung). Suchen Sie sich eine andere Wohnung.
Das ist mal etwas erfreulicheres.
Die Kaution besteht ja aus der Kaltmiete, der Vermieter(sprich die Hausverwaltung) besteht aber zu der Kaution auch noch zusätzlich drei Warmmieten vorab zum Mietvertrag.
Sprich wenn ich sage, dass ich die Kaution erst zu Beginn des Einzugs zahlen will. dann darf der Vermieter also die Wohnung mir nimmer verweigern? Das ist echt gut. Und die Warmmiete muss ich dann auch nicht zum Mietvertrag zahlen?