Kann ein Vermieter/eine Hausverwaltung Mieter dazu zwingen, die Miete im Lastschriftverfahren zu zahlen?

17 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun kam gestern ein Schreiben der HV an alle Mieter mit den entsprechenden Formularen und der Aufforderung, diese auszufüllen und zurückzusenden, damit die Miete ab sofort per LS eingezogen werden kann. Sind wir verpflichtet, darauf einzugehen? 

Nein, das kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht bestimmen und ich würde es auch verweigern, wenn ich Mieter wäre (bin Eigentümer).

Du hast das Recht zu entscheiden wie die Miete überweisen werden soll.

Der Vermieter hat lediglich das Recht, dass die volle Miete am dritten Werktag im Monat bei ihm ist.

Schick die Unterlagen zurück mit einem Vermerk, dass Du wie bisher die Miete zahlst und keine Einzugsermächtigung erteilst-

LG

johnnymcmuff

critter 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 11:46

Allen Antwortgebern vielen Dank für die guten Ratschläge und Erklärungen!

Das wäre eine einseitige Vertragsänderung und somit unwirksam.

Wir sehen das so, dass wir damit die Zahlung aus der Hand geben.

Das hätte allerdings den Vorteil unberechtigte Abbuchungen zurück zu buchen.

Das Recht hat der Vermieter nicht, jedoch wäre es für Euch Mieter von Vorteil, weil man ggf. beim Lastschriftverfahren zurückbuchen lassen kann, was bei einer Überweisung nicht möglich ist !

Nein,

musst du nicht, auch ein Widerspruch ist nicht nötig.

Die HV hat es in der Regel gern, wenngleich es da auch andere Wege gibt, kümmere dicht nicht darum.

Alles Gute

Bei schon bestehenden Verträgen kann dies nicht nachträglich gefordert werden.