Kann ein Vermieter/eine Hausverwaltung Mieter dazu zwingen, die Miete im Lastschriftverfahren zu zahlen?
Bis zu 50 Jahren zahlen ich und auch die anderen Mieter im Haus die Miete pünktlich zum 1. per Dauerauftrag. Nun kam gestern ein Schreiben der HV an alle Mieter mit den entsprechenden Formularen und der Aufforderung, diese auszufüllen und zurückzusenden, damit die Miete ab sofort per LS eingezogen werden kann.
Sind wir verpflichtet, darauf einzugehen? Wir sehen das so, dass wir damit die Zahlung aus der Hand geben. Die Miete ist jeden Monat gleich, warum also LS?
Hat ein Vermieter das Recht zu bestimmen, wie er an die Miete kommt, obwohl es bei keinem Mieter bisher zu Unregelmäßigkeiten durch die Daueraufträge gekommen ist?
17 Antworten
Nun kam gestern ein Schreiben der HV an alle Mieter mit den entsprechenden Formularen und der Aufforderung, diese auszufüllen und zurückzusenden, damit die Miete ab sofort per LS eingezogen werden kann. Sind wir verpflichtet, darauf einzugehen?
Nein, das kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht bestimmen und ich würde es auch verweigern, wenn ich Mieter wäre (bin Eigentümer).
Du hast das Recht zu entscheiden wie die Miete überweisen werden soll.
Der Vermieter hat lediglich das Recht, dass die volle Miete am dritten Werktag im Monat bei ihm ist.
Schick die Unterlagen zurück mit einem Vermerk, dass Du wie bisher die Miete zahlst und keine Einzugsermächtigung erteilst-
LG
johnnymcmuff
Allen Antwortgebern vielen Dank für die guten Ratschläge und Erklärungen!
Das wäre eine einseitige Vertragsänderung und somit unwirksam.
Wir sehen das so, dass wir damit die Zahlung aus der Hand geben.
Das hätte allerdings den Vorteil unberechtigte Abbuchungen zurück zu buchen.
Das Recht hat der Vermieter nicht, jedoch wäre es für Euch Mieter von Vorteil, weil man ggf. beim Lastschriftverfahren zurückbuchen lassen kann, was bei einer Überweisung nicht möglich ist !
Nein,
musst du nicht, auch ein Widerspruch ist nicht nötig.
Die HV hat es in der Regel gern, wenngleich es da auch andere Wege gibt, kümmere dicht nicht darum.
Alles Gute
Bei schon bestehenden Verträgen kann dies nicht nachträglich gefordert werden.