Rechnung nach nicht unterzeichnen eines Mietvertrages?
Hallo Community,
Folgendes ist passiert:
Ich habe mir eine Wohnung angeschaut und dem Vermieter mein Interesse kundgetan. Ich habe nach der Besichtigung den Zuschlag für die Wohnung erhalten und den Mietvertrag zugesendet bekommen. Diesen habe ich dann an meinen Vater gesendet da er sich mit Verträgen gut auskennt. Er meinte dann das einige Dinge in dem Vertrag stehen worüber ich mir noch mal Gedanken machen sollte. Aufgrund dieser Tatsache und nach 7 Tagen ( ich musste ordentlich nachdenken ist meine erste Wohnung) habe ich dem Vermieter dann abgesagt und am nächsten Tag kam eine Rechnung über 50€ ins Haus. (Details siehe Bild)
Nun die Frage: Ist das überhaupt rechtens? Kann ich mich dagegen wehren ?
Danke im Voraus.
9 Antworten
Die meisten Menschen sind der Auffassung, dass ein Mietvertrag nur gültig ist, wenn er schriftlich festgehalten wurde. Es gibt jedoch keine Vorschrift zur Form eines solchen. Ein schriftliches Festhalten dient lediglich als Beweis für Vertragsinhalte und wird deshalb bevorzugt angewendet. Fehlt eine solche schriftliche Fixierung, ändert das an der Wirksamkeit eines Mietvertrages nichts. Trotzdem muss auch der mündliche Mietvertrag bestimmten Regeln folgen.
Inhaltsverzeichnis1 – Abschluss eines mündlichen Mietvertrages
2 – Nur die Schließung unbefristeter Mietverträge ist möglich
4 – Beweislast bei Unstimmigkeiten
Abschluss eines mündlichen MietvertragesEin mündlicher Mietvertrag kommt dann Zustande, wenn sich beide Parteien hinsichtlich Mietobjekt, Beginn des Mietverhältnisses und Miete einig sind. Voraussetzung ist, dass beide Vertragspartner den Vertrag miteinander eingehen wollen. Der Vertrag ist gültig, sobald es zur Annahmeerklärung gekommen ist, das heißt eine der Parteien hat das Angebot von der anderen angenommen.
Nur die Schließung unbefristeter Mietverträge ist möglichEin Mietvertrag kann nur dann mündlich geschlossen werden, wenn die Nutzung der Räume auf unbestimmte Zeit festgelegt wurde. Die Schließung befristeter Verträge bedarf der Schriftform, das bedeutet, dass mündlich festgelegte befristete Mietverträge automatisch zu einem unbefristeten Vertrag werden.
https://www.movinga.de/hub/beratung/muendlicher-mietvertrag/
Ueber die Wirksamkeit von muendlichen Mietvertraegen brauchen wir an dieser Stelle nicht zu diskutieren weil ein solcher offensichtlich gar nicht zustande gekommen ist.
Solange dir nicht alles erklärt wurde und du keinenen zettel unterschrieben hast ist es nichtig ... frag aber bei konsumentenschutz nach kostet nichts
Der Mietvertrag ist dann nicht „nichtig“, sondern besteht einfach nicht. „Nichtig“ beschreibt etwas ganz anderss
Es geht doch gar nicht um den Abschluss des Mietvertrages
Insofern nicht ausdrücklich die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vereinbart war, kann diese nicht nachträglich gefordert werden, zumal ja hier auch mangels erforderlicher Unterschrift der vereinbarte schriftliche Mietvertrag nicht zu Stande gekommen ist.
Das deckt sich auch mit der Auffassung des DMB.
Definitiv gibt es auch keinen mündlichen Mietvertrag der hier diskutiert werden könnte.
Wenn die Reservierung wirksam ist, hast du eine Leistung erhalten, für die eine Gebühr in Rechnung gestellt wird.
Sie stellen aber nicht die Reservierung in Rechnung sondern die Bearbeitung bzw die Erstellung des mietvertrages
Auch das ist eine erbrachte Dienstleistung.
Richtig, dennoch sind Verwaltungskosten vom Vermieter zu tragen und nicht vom Mieter
Dienstleistung von einem VM. DER war echt gut ! 🙂
Hätte er Dir jetzt Kosten für die Reservierung berechnet, würde er damit wohl durchgekommen:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungsreservierung--f186849.html
jedoch Kosten zur Stammdatenerstellung und für die Ausfertigung eines Mietvertrages halte ich zumindest für nicht zulässig.
Stellt ich mir noch die Frage inwieweit waren Vertragspunkte / Klauseln im Mietvertrag zu bemängeln? Und zu welchem Zeitpunkt hätte der Mietvertrag beginnen sollsen?
Andererseits ob es sich jetzt lohnt sich über die 50 Euro zu streiten .... fragwürdig.
Hinzu kommt, der seitens des Vermieters übersandte Mietvertrag ist erst einmal ein Angebot und wenn die Bedingungen nicht akzeptabel sind wird der Vertrag halt nicht unterschrieben.
Es ging um die Klausel das ich 1 Jahr verpflichtet bin in der Wohnung zu bleiben. Deshalb habe ich nicht unterschrieben.
Der Mietvertrag sollte zum 15.03 beginnen.
50€ sind als Student sehr viel Geld.
Es ging um die Klausel das ich 1 Jahr verpflichtet bin in der Wohnung zu bleiben. Deshalb habe ich nicht unterschrieben.
So und wenn dieser Vertragspunkt nicht bereits vorher angesprochen wurde, so ist dies ein berechtigter Grund diesen Vertrag nicht zu unterzeichnen.
Das sehe ich auch so und ich wusste das vorher nicht.
Frag doch deinen Vater, der scheint sich doch bestens auszukennen.
Wir kennen weder die "Dinge, die in dem Vertrag stehen worüber ich mir noch mal Gedanken machen sollte" noch ob die nicht genauso bei der Besichtigung schon besprochen und mit Zusage akzeptiert wurden :-O
Grds. daf der Vermter aus Rechtsgrund vorvertrglichem Schuldverhältnis c. i. c. Aufwendungen ersetzt verlangen, die er im Vertrauen auf deine Zusage erbrachte, etwa einen Mietvertrag auszustellen. Und die sind in angemessener Höhe zwischen 50 und 75 EUR berechtigt, so der Deutsche Mieterbund.
Die Dinge die im Mietvertrag stehen wurden nicht zugestimmt. Das hatte ich aber bereits erwähnt. Und für die Anlegung von stammdaten und deren Kosten sind Vermieter zuständig da es Verwaltungskosten sind. Außerdem wurde nirgendwo erwähnt das diese Kosten auf mich zu kommen!
Nein , du hast in deiner Frage weder erwähnt, das der Mietvertrag "Dinge" enthält, wie sie nicht verhandelt wurden noch auf Nachfrage, was diese "Dinge" überhaupt sind.
Also frag deinen Vater.
In dem Mietvertrag stand dann aber drin das ich da 1 Jahr in der Wohnung wohnen muss und das war mir nicht bekannt. Also wird der mündliche Vertrag doch nichtig oder nicht?