Darf ein Vermieter einfach eine steckdose entfernen?

8 Antworten

Hattet ihr die Wohnung besichtigt, als sie noch von Vormietern bewohnt war? Dann war die Aufputzsteckdose vielleicht Eigentum der Vormieter und womöglich auch noch unsachgemäß angeschlossen bzw. montiert.

Dann war es vermutlich sogar zwingend notwendig, dass sie wieder entfernt wurde.

Die fehlende Steckdose war vermutlich nicht die einzige in dem Zimmer.

Ein Grund für eine Mietminderung wäre es dann nicht. Höchsten ein Anlass zum Streiten.

Da wäre es doch besser, wenn man mit dem Vermieter spricht, ob nicht an der Stelle, wo es für Euch ideal wäre, noch ein oder zwei Steckdosen montiert werden. Gebt das selbst bei Bedarf in Auftrag und bittet den Vermieter, sich an den Kosten wenigstens zu beteiligen.

Ich als Vermieter würde dem Wunsch entsprechen, wenn er sinnvoll ist, denn durch eine neue Steckdose, womöglich sauber und fachmännisch einwandfrei unter Putz installiert und abgesichert, wird die Wohnung wieder ein Stück aufgewertet.

Darf er das machen ohne vorher mit uns gesprochen zu haben?

Wenn ich das recht verstehe hat das Mietverhältnis noch gar nicht begonnen. Da muß der Vermieter gar nichts mit Euch absprechen.

Anjuta1992 
Beitragsersteller
 31.03.2017, 09:47

Ja Mietvertrag ist unterschrieben. Und damals war sie steckdose vorhanden. Wir dürfen die Wohnung seit 3 Wochen quasi nutzen um unsere Sachen zu machen.

Er darf. Ihr irrt: Die bei Besichtigung des Wohnung vorgefundene Steckdose gehört nämlich keinesfalls zur Installation der Mietsache, sondern wurde erkennbar laienhaft von einem Vormieter angebracht, der sie aus Rechtsgrund Rückbaupflicht bei seinem Auszug wieder zu entfernen hatte oder dies eben vom VM zurückgebaut werden durfte :-O

Wenn ihr im Kinderzimmer eine (weitere) Steckdose benötigt, wendet euch fragend an euren VM. Veränderungen der Installation unterligen nämlich seinem Willen und wären dann auf eure Kosten vorzunehmen.

Bausubstanzschonend läge sie dann aber entweder gegenüber einer vorhandenen Steckdose auf der gegenüberliegenden Wandseite des Nachbarraumes oder unterhalb des Lichtschalters.

G imager761

hintzsche1  18.09.2018, 08:40

Und woher weist du dem die Wohnung nicht gehört ob das keine Installation der Mietsache war? Das sind doch nur Mutmaßungen die du hier äusserst.

Wenn ich das aus einer Antwort richtig erkenne, scheint das nur eine provisorische Dose gewesen zu sein, die evtl. der Vormieter unsachgemäß verlegt hat (wenn ich schon etwas von "Verlängerung aus einem anderen Zimmer" lese....).

Hier muss der Vermieter natürlich für einen Rückbau sorgen.

Ich würde einfach mal freundlich fragen, warum diese beseitigt wurde und ob er eine neue Dose setzen kann.

Wenn weitere Anschlussmöglichkeiten in jedem Raum vorhanden sind, sollte eine Steckdose weniger nicht weiter stören.

Dass sie entfernt wurde ist aber eher ungewöhnlich. Vielleicht war sie nicht fachgerecht installiert?