Darf mein Vermieter bei Besichtigung die Kleiderschränke usw durchwühlen?

11 Antworten

Ohne Dein Einverständnis darf er keinen Schrank öffnen. Eine äußerliche Besichtigung ist schon das höchste der Gefühle. Der Zutritt muss auch ordentlich begründet und erforderlich sein, Kontrollbesuche sind damit nicht gemeint

Am Sonntag? Da würde ich ihn nicht reinlassen. Auch nicht, wenn es keinen besonderen Anlass gibt. Sog. Kontrollbesuche ob alles sauber etc. ist, sind unzulässig. Die Schränke sind an dich vermietet. Du bist also deren Besitzer. Was drin ist, geht den V. nix an. Verbiete ihm reinzuschaun. Wenn ers trotzdem macht oder machen will, wirf ihn raus.

Reca30 
Beitragsersteller
 17.01.2016, 00:54

ja totale Frechheit das er Sonntags kommen will. Er schaut sich das ganze Haus morgen an. Alle Wohnungen. Ohne zu Fragen. Einfach per Aushang im Hausflur festgelegt!

Darf er z.B. seinen Kleiderschrank durchwühlen obwohl da meine Sachen drinn sind?

Natürlich nicht: Er hat ein Besichtigungsrecht der Sache, nicht deiner Sachen. Meint, er darf den äußeren Zustand seines Mobiliar prüfen, nicht seinen Inhalt. Wie alles, was sich in verschlossenen Behältnissen befindet, ihn schlicht nichts angeht.

Und an einem Sonntag hätte man den Termin durchaus rechtzeitig absagen und neu vereinbaren können, wozu es jetzt zu spät ist.

G imager761

@Reca30,

der Vermieter eines Hauses ist der Eigentümer des Hauses, aber der Mieter des Hauses ist der Besitzer des Hauses. Der Besitzer des Hauses hat das Hausrecht inne. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers hat auch der Eigentümer kein Recht, das Haus betreten zu dürfen. Erdreistet der Eigentümer sich, ohne Erlaubnis, das Haus zu durchsuchen, darf der Besitzer (Mieter) von seinem Hausrecht Gebrauch machen und dem Eigentümer Hausverbot erteilen; nötigenfalls mit Unterstützung durch die Polizei.

Nein er darf ohne dein Einverständnis im Grunde gar nichts, ohne deine Erlaubnis.