Mietvertrag mit i.A. unterzeichnen?

8 Antworten

Entweder du unterzeichest die vorab, du gibst deinem Schwager eine schriftliche Vollmacht (wobei diese Vertretung dann eigentlich auch im Mietvertrag stehen muss) oder aber du lässt dir die vom Mieter unterzeichneten Verträge zuschicken und untrerschreibst sie dann.

Lord2k14  17.09.2018, 16:07

Man MUSS garnix. Da wir Vertragsfreiheit haben reicht die bloße Unterschrift des Bevollmächtigten vollkommen aus. Weder muss ich eine Vollmacht ausstellen, noch muss ich das im MV vermerken. An der Gültigkeit des Vertrages ändert es nix.

qugart  17.09.2018, 16:17
@Lord2k14

Das Urteil des BGH vom 16.07.2003 (XII ZR 65/02) sagt, dass es der Schriftform (§ 566 BGB a.F ,bzw. § 550 BGB n.F.) nicht genügt, wenn im Mietvertrag nichts über die Vertretung des Unterzeichnenden steht.

Ich mache das immer so, dass ich den Mieter beide Verträge unterzeichnen lasse und mir dann zusenden lasse (vorfrankierter Rückumschlag) Anschließend unterschreibe ich und sende ein Exemplar wieder zurück. i.A. wäre aber auch möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lord2k14  17.09.2018, 20:00

Wie dem auch sei. Ich unterschreibe das vorher nicht

Sinrox  17.09.2018, 18:14

Du wirst dein Vertrag sicherlich nicht Handschriftlich Verfasst haben und bei der Unterschrift des Mieters ist ja sein Schwager dabei. Vondaher seh ich kein Problem die Vorunterzeichnet hinzuschicken. Zur Not kann man eine Klausel einfügen welche handschriftliche Änderungen als nichtgültig deklariert

Chris123456789A 
Beitragsersteller
 17.09.2018, 16:03

Dann kannst du auch gleich unterzeichnen, dann kann der Mieter gleich seinen Mietvertrag behalten und du musst ihn nicht nochmals zurück schicken.

Chris123456789A 
Beitragsersteller
 17.09.2018, 17:31
@Lord2k14

Und warum nicht?

Renick  17.09.2018, 17:40
@Chris123456789A
Und warum nicht?

Der Mieter könnte irgend etwas abändern am Vertrag, und wenn die Unterschrift vom Vermieter schon drauf ist, wäre das gültig und somit ein Nachteil für den Vermieter.

.... wenn er den Auftrag dazu hat, kann er dem Mieter bestimmt eine schriftliche Vollmacht zum Vertrag aushändigen.

Nur, warum?

Der Vermieter kann doch alle Ausfertigungen unterzeichnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast 2 Möglichkeiten:

  1. Du unterschreibst die Verträge selbst
  2. Du stellst eine Vollmacht an Deinen Schwager aus. Dieser darf dann den Vertrag "i.V." unterzeichnen.

"Schöner" finde ich Variante 1, weil dann der Vertrag auch vom Vertragspartner unterzeichnet ist.

Wie würdest Du Dich fühlen, wenn Dein Mieter jemand schicken würde, der in seinem Auftrag den Vertrag unterzeichnet? Auch das wäre zulässig, aber eben nicht "schön"

Schick sie vorunterzeichnet ab.
Da du du dien Vertrag aufgesetzt hast wirst du mit dem was drin steht einferstanden sein und kannst ihn ruhig unterschreiben
Fals es noch Änderungen geben sollte kannst du die später als Anhang hinzufügen und extra unterschreiben

Gruß Sinrox