Mietvertrag mit i.A. unterzeichnen?
Hallo,
am kommenden Samstag ist Vertragsunterzeichnung mit meinem neuen Mieter. Ich (der Vermieter) wohne drei Autostunden von der Wohnung weg. Die fertigen Verträge schicke ich deshalb per Post an meinen Schwager. Mein Schwager wird sich mit dem neuen Mieter treffen. In Gegenwart meines Schwagers wird der neue Mieter die Mietverträge unterzeichnen.
Frage:
Sollte ich die Mietverträge selbst unterzeichnen und dann meinem Schwager schicken oder sollte mein Schwager die Mietverträge mit i.A. unterzeichnen?
8 Antworten
Entweder du unterzeichest die vorab, du gibst deinem Schwager eine schriftliche Vollmacht (wobei diese Vertretung dann eigentlich auch im Mietvertrag stehen muss) oder aber du lässt dir die vom Mieter unterzeichneten Verträge zuschicken und untrerschreibst sie dann.
Das Urteil des BGH vom 16.07.2003 (XII ZR 65/02) sagt, dass es der Schriftform (§ 566 BGB a.F ,bzw. § 550 BGB n.F.) nicht genügt, wenn im Mietvertrag nichts über die Vertretung des Unterzeichnenden steht.
Ich mache das immer so, dass ich den Mieter beide Verträge unterzeichnen lasse und mir dann zusenden lasse (vorfrankierter Rückumschlag) Anschließend unterschreibe ich und sende ein Exemplar wieder zurück. i.A. wäre aber auch möglich.
Wie dem auch sei. Ich unterschreibe das vorher nicht
Du wirst dein Vertrag sicherlich nicht Handschriftlich Verfasst haben und bei der Unterschrift des Mieters ist ja sein Schwager dabei. Vondaher seh ich kein Problem die Vorunterzeichnet hinzuschicken. Zur Not kann man eine Klausel einfügen welche handschriftliche Änderungen als nichtgültig deklariert
Dann kannst du auch gleich unterzeichnen, dann kann der Mieter gleich seinen Mietvertrag behalten und du musst ihn nicht nochmals zurück schicken.
Ja, kann ich. Mach ich aber nicht.
Und warum nicht?
Und warum nicht?
Der Mieter könnte irgend etwas abändern am Vertrag, und wenn die Unterschrift vom Vermieter schon drauf ist, wäre das gültig und somit ein Nachteil für den Vermieter.
.... wenn er den Auftrag dazu hat, kann er dem Mieter bestimmt eine schriftliche Vollmacht zum Vertrag aushändigen.
Nur, warum?
Der Vermieter kann doch alle Ausfertigungen unterzeichnen.
Du hast 2 Möglichkeiten:
- Du unterschreibst die Verträge selbst
- Du stellst eine Vollmacht an Deinen Schwager aus. Dieser darf dann den Vertrag "i.V." unterzeichnen.
"Schöner" finde ich Variante 1, weil dann der Vertrag auch vom Vertragspartner unterzeichnet ist.
Wie würdest Du Dich fühlen, wenn Dein Mieter jemand schicken würde, der in seinem Auftrag den Vertrag unterzeichnet? Auch das wäre zulässig, aber eben nicht "schön"
Schick sie vorunterzeichnet ab.
Da du du dien Vertrag aufgesetzt hast wirst du mit dem was drin steht einferstanden sein und kannst ihn ruhig unterschreiben
Fals es noch Änderungen geben sollte kannst du die später als Anhang hinzufügen und extra unterschreiben
Gruß Sinrox
Man MUSS garnix. Da wir Vertragsfreiheit haben reicht die bloße Unterschrift des Bevollmächtigten vollkommen aus. Weder muss ich eine Vollmacht ausstellen, noch muss ich das im MV vermerken. An der Gültigkeit des Vertrages ändert es nix.