Darf der Vermieter am Mietkonto "herumspielen"?

9 Antworten

Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen sind sofort nach Zustellung der Abrechnung fällig. Wenn der V. dem nicht folgt, darfst du dieses von der Mietzahlung im nächsten Monat abziehen. Es kann auch vereinbart werden, dass im Folgemonat (bei Lastschritfteinzug) der Vermieter im Folgemonat den Einzug um diesen Betrag reduziert.

Zu viel gezahlte Nebenkosten verjähren nicht...

Nur wenn dein Vermieter von dir Geld verlangt verjährt dies... (Nebenkosten Nachzahlung)

Den Rest blicke ich nicht ganz und kann dir nicht helfen.

Weiß zwar nicht, was in deinem Mietvertrag steht, aber dass dein Vermieter dir die Kosten aufdrückt, dürfte nicht in Ordnung sein!

tommy40629 
Beitragsersteller
 22.06.2015, 13:00

ok

Was genau meinst du mit Mietkonto? Das Konto, auf das du deine monatliche Miete einzahlst? Warum sollte der Vermieter die Reparaturkosten nicht davon bezahlen dürfen? Das ist ja nicht dein Geld. Wenn du mit "Mietkonto" aber etwas anderes meinst, was sich mir nicht erschließt, klär mich bitte auf. Nicht in Ordnung ist allerdings, dass dir das Guthaben aus der NK-Abrechnung nicht ausgezahlt wurde.

tommy40629 
Beitragsersteller
 22.06.2015, 13:00

Die Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung wurden vor vielen Jahren auf das Konto überwiesen.

Jetzt bleiben sie auf diesem Mietkonto und werden als "plus" gutgeschrieben. Wir sollen dieses "plus" dann von der nächsten Miete abziehen.

Das Mietkonto ist ein Konto, wo der Vermieter vermerkt, wie viel Miete man zu zahlen hat und wie viel man gezahlt hat. Im Idealfall ist es immer bei Null €.

Will man z.B. 5 Mieten im Voraus bezahlen, was wir dürfen, dann befindet sich ein Guthaben auf diesem Konto.

Genauso ist es bei den Nebenkostenabrechnungen, da hat man dann z.B. 40€ auf diesem Konto.

Das ist aber kein Bankkonto, sondern ein Konto in der Buchhaltung

Trotzdem kann es doch nicht sein, dass die sich einfach an meinem Guthaben zu schaffen machen.

... aber natürlich, es ist doch sein Konto.