Mietrecht: Haustürreperatur
Hallo,
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen. Neben den Wohnungstüren gibt es noch eine Haustür für alle Parteien. Am Samstag habe ich aus Versehen die obere Glasscheibe der Haustür zerbrochen und direkt meinen Vermieter kontaktiert, der wiederum Glaser beauftragt hat. Nun möchte mein Vermieter mir die Rechnung schicken.
Meine Frage: Ist die Bezahlung der Rechnung tatsächlich Mietersache oder müsste der Vermieter dafür aufkommen?
Viele Grüße, weihnachtsbube
14 Antworten
Also was ist das für eine Frage? Wenn Du jemandem ins Auto fährst und das Auto des anderen hat einen Schaden, dann musst Du das doch auch bezahlen. Selbstverständlich musst Du oder eine Deiner Versicherungen für den Schaden aufkommen. Der Vermieter ist der Geschädigte und hat Anspruch auf heilung des Schadens.
Da dir das Malheur passiert ist, musst du für den Schaden aufkommen. Wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast, melde dieser den schaden und sie wird das regulieren.
In diesem Fall muss derjenige dafür aufkommen, der den Schaden verursacht hat; also Du. Die Sache sähe anderst aus, wenn die Tür repariert geworden wäre, weil sie veraltet war.
Ist die Bezahlung der Rechnung tatsächlich Mietersache oder müsste der Vermieter dafür aufkommen?
Sie haben den Schaden verursacht, also müssen Sie auch die Rechnung bezahlen.
anders, du hast sie kaputt gemacht. also zahlst du