Vermieter will Wohung Interessenten zeigen aber ich bin krank?
Hallo Leute,
da mein Mietvertrag demnächst ausläuft und mein Vermieter pot. Interessenten meine Wohnung zeigen will, hat er mich gebeten ihm jede Woche einen Termin vorzuschlagen für jeweils eine Stunde. Nun habe ich mich beim Besuch meiner Eltern schwer am Fuß verletzt, sodass ich zur Zeit auf Krücken und Bett angewiesen bin nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Das habe ich meinen Vermieter mitgeteilt. Meine Eltern leben 300km entfernt von meiner Wohnung. Ich bin und bleibe erst mal bei meinen Eltern. Ich kann und will nicht für diese eine Stunde Besichtigung in meine Wohnung, abgesehen davon dass ich diese gar nicht für die Besichtigung aufräumen kann. Ich hab meinen Vermieter angeboten, ihm das Attest vom Krankenhaus zukommen zulassen in dem auch nochmal steht wie lange ich ''arbeitsunfähig'' bin. Er meinte nur, er würde pot. Schadensersatz gegen mich einklagen sofern er die Wohnung wegen mir nicht weitervermieten kann. Im Mietvertrag ist das geregelt dass er für Wohnungsbesichtigungen Zutritt zur Wohnung haben darf. Gilt das auch in so einem Fall? Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern. Ich habe und möchte auch keine Vertrauensperson in der Stadt meiner Wohnung bestimmen. Ohne meine Anwesenheit lasse ich niemanden in meine Wohnung.
Zusatz. Kann ich von meinem Vermieter und dessen Interessen Impfnachweis, Test oder Nachweis über Genesung verlangen?
VIELEN DANK!
6 Antworten
Du bist zwar arbeitsunfähig, aber nicht unfähig 1 x pro Woche für ca. 1 Stunde den Vermieter + Mietinteressenten in die Wohnung zu lassen.
Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern.
Nein.
Ein verletzter Fuß ist keine schwere Verletzung. Du kannst dich doch mit Gehilfen bewegen.
Also wo ist das Problem? Keine Lust denke ich mal.
Du bist verpflichtet dem Vermieter Zugang zur Wohnung zu gewähren. Demnach kannst Du auch jemanden beauftragen der das für Dich tut.
Wird der Vermieter wegen Dir keinen Nachmieter finden können, mußt Du ihm dafür Schadensersatz zahlen auch wenn es zum Beispiel eine Monatsmiete ist.
Der Vermieter ist im Recht.
Also schau zu wie Du das hin bekommst.
Wenn du ihm den Zutritt verweigerst, musst DU eben weiter Miete bezahlen.
Und nein, du kannst von den Leuten zur Besichtigung keinen Impfausweis usw. verlangen.
Maske auf und gut ist es.
Wenn der Vermieter die Wohnung nicht auf dem Markt anbieten kann, dann zahlst du eben die Miete weiter!
Sie sind verpflichtet dem Vermieter den Zutritt in geeigneter Weise zu verschaffen.
Anlässlich einer Vertragsbeendigung, einer bevorstehenden Neuvermietung oder eines Immobilienverkaufs besteht zweifelsohne ein anlassbezogenes Besichtigungsrecht des Vermieters. Der Mieter muss nach Aufforderung und Terminabstimmung die gemieteten Räume zugänglich machen. Andernfalls riskiert er eine Duldungsklage.
Scheitert eine nahtlose Anschlußvermietung, kann der Vermieter Sie darübr hinaus auf Schadenersatz für die ihm entgehende Miete des Folgemonats verklagen.
Du bist nicht bettlägrig und insofern verpflichtet, den Eigentümer pro Woche eine Stunde in die Wohnung zu lassen, was schon ein sehr großzügiges Entgegenkommen seinerseits ist.
Denn wollte er dir böse, hätte er das Recht an drei Tagen pro Woche Besichtigungen durchzuführen. Verweigerst du das, hat er tatsächlich Anspruch auf Schadenersatz von dir. Als Mieter darfst du dir nicht alles rausnehmen.
Viel eher habe ich den Eindruck, dass du keine Lust hast und es dir sowas von egal ist, ob die Wohnung nahtlos weitervermietet wird.
Dazu muss dich der Arzt ettlägrig schreiben, was in deinem Fall nicht passieren wird.
Ich würde gerne auf die Bettlägrigkeit eingehen. Ich hab einen Bänderriss im Sprunggelenk erlitten, und kann und soll nur in wirklich notwendigen situationen mittels krücken den fuß belasten. Also ich bin eigentlich schon dazu verpflichtet wurden vom arzt das bein dauerhaft hochzulagern, bandage/schiene tragen usw...man könnte schon von bettägrigkeit reden. Ich war übrigens bei einem arzt der in der stadt meiner eltern ist und somit 300km weit weg von meiner wohnung ist. Also quasi ein zusätzlicher beweis, dass ich nicht in der stadt bin. Das ist auch der grund warum ich mich bisschen dagegen wehre. Ab wann ist man den von so einer verpflichtung befreit, muss doch therminiert sein. Muss erst das bein ab oder wie...jetzt mal spaßig gesagt