Kann der Vermieter nach zusage per E-Mail doch die Wohnung anderweitig vermieten??
Hallo zusammen,
ich habe gerade ein gewaltiges Problem. Wir haben uns am 22.02. eine Wohnung angeschaut, die wir gerne mieten wollen. Am Tag der Besichtigung hatten wir den Vermieter mitgeteilt, dass wir die Wohnung unbedingt haben wollen. Am Tag nach der Besichtigung hat der Vermieter alle relevante Unterlagen (Gehaltsnachweise, Bankauskunft, Schufa usw.) von uns erhalten dabei haben wir unsere Interesse noch einmal untermauert. Nach mehre Telefonate haben wir am 27.02. per E-Mail folgende Nachricht vom Vermieter erhalten:
Sehr geehrter Herr ...
Hiermit bestätigen wir Ihnen gerne, dass Sie die Wohnung in der ....weg 9 zum 01.04. mieten können. Den Mietvertrag senden wir Ihnen in den nächsten Tagen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin haben wir uns noch einmal mit der jetzige Mieter getroffen um das ein oder andere abzusprechen, da die uns diese vorgehensweise bei der Besichtigungstermin vorgeschlagen wurde. Am Freitag den 01.03. haben wir vom Vermieter den Mietvertrag in zweifacher Ausführung erhalten (noch nicht von ihm unterschieben, jedoch mit alle Eckdaten ausgefüllt.) Diese haben wir dann unterschrieben und ihm zugesendet.
Am Montag 04.03. rief uns der Vermieter nun an und teilte uns mit, dass die Wohnung doch nicht zu vermieten wäre, weil er nun beabsichtigt dies zu verkaufen. kurz darauf hieß es dann, dass die Wohnung an jemand anderem vermieten wird.
Was jetzt davon wahr ist, kann ich leider nicht sagen, Fakt ist jedoch, dass wir unbedingt zum 01.04. die Wohnung brauchen, da wir jetzt zum 01.04. unsere Wohnung abgeben müssen. Außerdem haben wir andere Wohnungen die wir bekommen könnten abgesagt da die zusagen bereits schriftlich per Mail für die Wohnung uns vorlag.
Jetzt ist meine Frage, ob der Vermieter einfach sowas machen kann? Ist seine zusage per E-Mail nicht verbindlich? kann ich dagegen rechtlich angehen und auf die zusage zum 01.04. bestehen? Hat es überhaupt Erfolgschancen, die Wohnung doch noch zubekommen? Es sei noch erwähnt, dass wir eine fünfköpfige Familie (drei kleine Kinder) sind und keine Möglichkeit habe, jetzt irgendwo anders unterzukommen.
Bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe und Antworten
9 Antworten
Ja, der Mietvertrag ist sicher zustande gekommen (Mail, Mietvertrag mit allen Eckdaten). Nur, der Vermieter hat nur diese eine Wohnung und die hat er offensichtlich jetzt einem anderen Interessenten zugesagt und eventuell auch schon einen Mietvertrag geschlossen.
Was bleibt, ihm das vor Augen zu führen und auf die möglichen Schadensersatzansprüche hinzuweisen, die Du hast und geltend machen wirst, wenn es bei der Absprache nicht bleiben sollte.
Vielleicht kann es hilfreich sein, da einen Anwalt zu bitten, entsprechenden Druck auszuüben, weil ich denke, wer von den beiden potentiellen Mietern jetzt den größten Druck auf den Vermieter ausübt, der bekommt die Wohnung.
Hiermit bestätigen wir Ihnen gerne, dass Sie die Wohnung in der ....weg 9 zum 01.04. mieten können. Den Mietvertrag senden wir Ihnen in den nächsten Tagen zu.
Das kann man so auslegen das hier eine verbindliche Zusagen ist aber es könnte auch anders ausgelegt werden. Letztendlich ist es die Entscheidung eines Richters wenn Du klagst.
Das Risiko zu klagen ist meiner Ansicht nach sehr hoch.
Selbst wenn Du gewinnst könnte es sein dass der Vermieter wirklich die Absicht hat, die Wohnung zu verkaufen, Dann kann der Käufer Eigenbedarf anmelden und Du wirst da dann nicht lange wohnen.
Vielleicht wäre aber auch eine Schadnersatzforderung möglich, weil Du nicht rechtzeitig eine andere Wohnung bekommst.
Du könntest einen Anwalt fragen wie er Deine Chancen sieht.
Entscheiden musst Du jetzt was Du machen willst.
Auf jeden Fall solltest Du weiter suchen.
Schadensersatzklage...Alle Kosten welche ab dem 01.04 entstehen könnt ihr den Herrn in Rechnung stellen, ebenfalls ist dieser verpflichtet, euch eine angemessene Whg zu besorgen... Daher ab zum Amtsgericht und direkt dort Strafantrag stellen. Erst zum Anwalt macht keinen Sinn.
Der Vermieter wusste über eure Not (das ihr dringendst eine Whg braucht)
Die schriftliche Zusage ist daher wichtig
Spekulationen solltet ihr dringendst für euch behalten.
Hilfreich wäre es auch in Erfahrung durch zB.Nachbarn zu bringen, ob die Whg.nun vermietet, verkauft oder,was auch möglich ist, per Eigenbedarf nun bewohnt ist.
Viel Glück
Hallo zusammen,
wir haben hier gerade Kommentare entfernt. Bitte achtet auch in hitzigen und emotionalen Diskussionen darauf, sachlich und respektvoll miteinander umzugehen. Beleidigungen, Unterstellungen, Vorwürfe und ausfallende Bemerkungen sind bei uns nicht erwünscht, denn sie führen nicht zu einem sinnvollen Austausch. Bitte schaut diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy .
Danke Euch! :-)
Ben vom gutefrage Support
Kündigung des bestehenden Mietvertrages auf Grund einer Mail - sehe ich aber dennoch den neuen Vermieter in der Pflicht, Schadensersatz für mögliche Unkosten des Mieters zu übernehmen, denn er hatte ja eine konkrete Zusage gemacht.
Hier spielt die Beweisbarkeit die entscheidende Rolle.
Und mündliche Mietverträge können auch rechtskräftig sein
Lösche sie die E-Mail von dem Vermieter nicht , wenn sie rechtlich vorgehen wollen.
Miese Masche. Aber solange kein gültiger Mietvertrag in Händen ist, sollte man nichts kündigen. Solange kann er nämlich jederzeit auch seine Meinung ändern.
In einer Zivilsache hat ein Strafantrag keinen Erfolg . Der Staatsanwalt und nicht das Gericht wäre Empfänger eines Strafantrages.
Richtig ist, dass der Anwalt nicht zwingend erforderlich ist um eine Klage am Amtsgericht einzubringen.
Es wäre aber anzunehmen, dass die Klage nicht bis zum 1.4.19 verhandelt wird. Somit wäre dem FS nicht geholfen.