Bearbeitungsgebühr an Vermieter zahlen?
Guten Tag, ich bin kürzlich umgezogen und soll nun eine Rechnung über 100,00€ Bearbeitungsgebühr (Erstellung des Mietvertrages, Montage Namensschiler, Bonitätsauskunft) zahlen. Davon höre ich zum ersten mal, bin ich verpflichtet diese Verwaltungskosten zu zahlen? Normalerweise muss doch der Vermieter für Verwaltungskosten aufkommen.
10 Antworten
Nö, würde ich nicht bezahlen; darauf hätte der Vermieter vorher ausdrücklich hinweisen müssen, dennn sowas ist absolut nicht üblich.
Du hast einen Mietvertrag, dort steht genau drin, was Du zu bezahlen hast - steht da irgendetwas von Bearbeitungsgebühren drin?
Eben
Schilder sind Sache des Vermieters:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebühr bei Abschluss des Mietvertrages möglich, den Link hat Dir schon Rambaldi1988 gegeben.
Wurde oder ist das aber nicht vertraglich vereinbart worden, dann darf keine Gebühr verlangt werden.
Holt der Vermieter die Bonitätsauskunft selber ein, dann muss er sie auch bezahlen:
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/schufa-auskunf-pflicht-inhalt-kosten/#3
Selbst Banken mussten die ihren Kunden berechnete Bearbeitungsgebühr, weil unrechtmäßig, zurückzahlen. Die Vergaben von Krediten gehören zum Geschäft und das sind deshalb Verwaltungskosten.
Gleiches gilt für Ausfertigung von Mietverträgen. Es ist das tägliche Geschäft in eigenem Interesse Wohnungen zu vermieten. Dazu gehören halt auch das Ausfüllen bestimmter Formulare. Warum soll also ein Mieter hier ihm seine Aufgabenerfüllung belohnen?
Ich sehe hier eigentlich den Versuch einer Umgehung des Bestellerprinzips für Maklergebühren die sich der Vermieter hier vom Mieter zurückholen will.
Nein, der Vermieter darf keine Verwaltungsgebühr verlangen. Auch nicht, wenn so etwas im Mietvertrag vereinbart sein sollte. Das ist unrechtmäßig.
Soso. ist das so???
Schau mal im Absatz 2:
http://www.mieterbund.de/index.php?id=361
Nein, diese "Gebühren" sind nicht zulässig.
Lesen ist das eine, verstehen und umsetzen ein Anderes.
So wie der Fragesteller formuliert, war er von der zu erwartenden Forderung vor Abschluss des Mietvertrages nicht in Kenntnis gesetzt, so ist die Gebühr nicht vereinbart worden. Dann kann man nicht einfach mit einer Rechnung "aus dem Busch springen".
Soso. ist das so???
Woher beziehst du dieses Wissen?
Schau mal im Absatz 2:
http://www.mieterbund.de/index.php?id=361