Mietvertrag - Miete in schriftlichem Vertrag höher als vereinbart ...?
Folgender Sachverhalt:
Ich habe auf eine Anzeige in der Zeitung reagiert und den Vermieter angerufen, um eine Wohnung zu besichtigen. Während der Besichtigung einigte man sich mündlich auf einen Preis.
3 Tage später sagte ich telefonisch zu, dass ich die Wohnung nehmen würde. Termin zur Vertragsunterzeichnung wird für die darauffolgende Woche angesetzt.
Ich erscheine dort und lese den Vertrag, in dem eine höhere Kaltmiete steht, als mündlich vereinbart. Der Vermieter behauptet, es wäre zu keiner mündlichen Absprache gekommen. Ich jedoch war mit einer 2. Person (mit der ich zusammen dort einziehen möchte) bei der Besichtigung vor Ort, die meine Darstellung bestätigt.
Wer ist nun im Recht? Muss der Vermieter seine Zusage einhalten? Falls nicht, muss ich dann meine Zusage einhalten, dass ich die Wohnung nehme, obwohl ich von anderen Preisen ausgegangen bin?
Danke für Antworten!
13 Antworten
Wer ist nun im Recht? Muss der Vermieter seine Zusage einhalten? Falls nicht, muss ich dann meine Zusage einhalten, dass ich die Wohnung nehme, obwohl ich von anderen Preisen ausgegangen bin?
Ihr wart Euch zwar mündlich einig aber Ihr habt vereinbart dass Ihr einen schriftlichen Vertrag macht und wenn da etwas steht was Dir nicht passt, dann, brauchst Du den Mietvertrag nicht unterschreiben, aber dann bekommst Du auch die Wohnung nicht.
Nehmen musst Du sie auch nicht.
Da kann ich Dir nur raten nichts zu unterschreiben. Kann mir vorrstellen, der Vermieter geht auf die erste Miete ein und später verlangt er den anderen Preis.
Du unterschreibst den Mietvertrag nicht und damit ist die Sache für beide Seiten erledigt.
Solange der Mietvertrag noch nicht unterschrieben wurde von Dir, musst Du die Wohnung auch nicht nehmen.
Ich würde mir gut überlegen bei so einem Vermieter zu mieten wenn er schon so anfängt. Such Dir lieber eine andere Wohnung.
Grundsätzlich sind Mietverträge auch mündlich gültig. Ihr habt allerdings ausgemacht, dass ihr den Vertrag schriftlich fixiert, also ist noch kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Bestehst du auf der geringeren Miete, wird der Vermieter sich einen zahlungswilligeren Mieter suchen.
Vielleicht erinnert er sich tatsächlich nicht, vielleicht will er dich übers Ohr hauen. Ob du darauf eingehst, musst du selbst wissen. Möglicherweise gibt es ja später auch noch andere mündliche Absprachen, an die er sich dann nicht mehr erinnern kann...
Hast du den Vertrag allerdings unterschrieben, gilt er. Ein Rücktrittsrecht gibt es im Mietrecht nicht.