Eigenbeleg als Nachweis für Bank bei Hausfinanzierung

4 Antworten

Besorge Dir einen Quittungsblock. Lasse Dir hier jede Zahlung quittieren. Auf die Quittung kannst Du dann ja den Grund für die Zahlung sowie Name und ggfs. Anschrift des Zahlungs-empfängers notieren.

In erster Linie ist es mir wichtig, ob die Bank diese Quittungen mit Eigenbeleg inkl der Daten des Verkäufers und ggf. Nachweis der Barabhebung so akzeptiert bzw. akzeptieren muss - nicht das wir nachher auf unseren Kosten sitzen bleiben :-(

Bin da wirklich sehr ängstlich, nachdem ich einige schlechte Bewertungen unserer finanzierenden Bank (aus der Postbankgruppe) im Internet bei Ciao gelesen habe. Wir wollen einfach nur alles richtig machen und können es uns als Familie nicht leisten auf Kosten sitzen zu bleiben. Ich hatte noch nie einen Eigenbeleg erstellt, darauf brachte mich ein Arbeitskollege, als ich fragte wie ich den Erwerb von privat gekauften Bedarfsmitteln korrekt nachweisen soll.

Das kommt auf den jeweiligen Banker an, ob er dir deinen Ausführungen glaubt. Du kannst auch ohne weiteres SELBST einen Eigenbeleg ausstellen, für Gegenstände aus dem eigenen Bestand, die du verbaut hast. Auch deine eigene Arbeitskraft, die du einbringst, ist ja ein Wert.

dragonfamily 
Beitragsersteller
 20.04.2014, 09:12

Hallo und lieben Dank für die Antwort. Habe dazu mal eine Nachfrage: Was heißt ob der Banker mir glaubt?

Wir haben über eine Onlinebank finanziert ohne persönlichen Ansprechpartner. Und eine Summe von "nur"20.000 Modernisierungskosten + 10.000 Muskelhypothek - (gibt einen festgelegten Modernisierungsplan mit geschätzten Kosten) eingeplant bei der Bank. Für Verbrauchsmaterialien wie nicht vorhandenes Spazialwerkzeug müssen wir auf Gebrauchtkäufe zurückgreifen, sonst würden wir gar nicht hinkommen.

Jeder der einen Geldbetrag erhält, ist verpflichtet eine Quittung auszustellen. Warum sollte mir mein Nachbar keine Quittung ausstellen, wenn ich ihm seinen irgendwelche Werkzeuge, oder restliche Baumaterialien abkaufe?

Zur Not einfach Namen udn Adresse vom Verkäufer notieren und das als Beleg beilegen.