Wohnung Nebenkosten Vermieter

Mietvertrag - (Mietrecht, Miete, Vermieter)

4 Antworten

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Und diese "übrigen Nebenkosten", wie schon zu Deiner 1. Frage mehrfach geschrieben, hättest Du im Vertrag auslisten oder zumindest auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) verweisen müssen.

Frage wer hat jetzt recht ????

Wie ich, und mehre andere User auch, schon zu Deiner 1. Frage schrieben, die Mieterin.

Du kannst als Wohnungseigentümer nicht einfach Deine Hausgeldabrechnung 1:1 auf den Mieter umlegen.

Wobei da einige Kosten eh nicht umlagefähig sind. Z. B. Kleinauslagen Haumeister

Du hast nur einen Anpruch auf die vertraglich vereinbarten Nebenkosten. Das heisst, nur solche Nebenkosten, die im Mietvertrag ausdruecklich genannt wurden. Der gesetzliche "Normalzustand" ist naemlich der, dass die Nebenkosten grundsaetzlich im Mietpreis enthalten sind. Will der Vermieter die extra bezahlt haben, muss er das auch so vereinbaren. "Sonstige Nebenkosten" " reicht da aber nicht aus. Es muss schon genau vereinbart werden, welche umlagefaehigen Nebenkosten der Mieter zu tragen hat.

Die Mieterin scheint hier im Recht zu sein.

Tabaluga1961  22.07.2011, 20:29

das ist nicht ganz richtig. Wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen wurde müssen die einzelnen Posten nicht aufgeführt werden.

XtraDry  23.07.2011, 20:17
@Tabaluga1961

Das wird es aber nicht, es werden nur die Heiz- und Warmwasserkosten explizit genannt...

Das ist eine etwas verzwickte Situation. Es wäre gut gewesen wenn Du die einzelnen Positionen aufgezählt hättest die Du abrechnen willst. Allerdings hast Du noch eine gute Chance, denn unter 4. steht, dass es sich um Vorauszahlungen handelt und die Abrechnung nach den Abrechnungsunterlagen vollzogen wird. Und diese Abrechnungsunterlagen ergeben offensichtlich einen höheren Betrag als der geleistete mtl. Umlagenvorschuß. Dein Mieter versucht natürlich seine Kosten so gering wie möglich zu halten. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, solltest Du einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen. Sonst hast Du mit Sicherheit, solange der Mieter da wohnt, immer wieder Probleme mit der Abrechnung. Ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung die derartige Probleme abdeckt! Als Vermieter hat man oft die schlechtesten Karten. Ich drücke Dir Daumen!

eeeee22 
Beitragsersteller
 23.07.2011, 17:11

Ich hab eine rechtschutzversicherung (für die Wohnung ) aber wollte wissen wer recht hat, wollte gleich nicht die selbstbeteiligung zahlen. Die zahlt ja jetzt ihre nebenkosten will sie aber bestimmt beim auszug haben. Soll ich zum anwalt oder warten bis Sie ihren anwalt einschaltet ??? DIe müsste für das letzte jahr ca 100 euro nachzahlen hat sie aber nicht wollte wegen 100 euro keine 250 euro selbstbeteiligung zahlen.

Bei deinem Scan fehlt noch "1.", was steht denn da???

Und folgt nach "4." evtl. auch noch was???

eeeee22 
Beitragsersteller
 23.07.2011, 17:14

nach 4. kommt nichts mehr aber bei 1 steht folgendes " Neben der Miete schuldet der Mieter anteilig Die vereinbarten Betriebskosten, welche als Anlage ___ Bestandteil diese Vertrages sind ( da ist ein kästchen davor habe ich aber nicht angekreuzt ! ) das war auch mein fehler

XtraDry  23.07.2011, 18:12
@eeeee22

Ahaaaaa, das ist der entscheidende Passus. Dem Mietvertragsformular müsste eine solche Anlage beiliegen bzw. beigefügt werden, in der die Nebenkosten aufgelistet sind. Ohne die Anlage beizufügen ist die gesamte Vereinbarung unwirksam...

eeeee22 
Beitragsersteller
 23.07.2011, 19:47
@XtraDry

Kann ich dann die 450 euro als Inklusivmiete betrachten da der vertrag unwirksam ist , ist das rechtlich so möglich ???

XtraDry  23.07.2011, 20:14
@eeeee22

Ja, zumindest für alle Betriebskosten außer den Heiz- und Warmwasserkosten, so ist die allgemeine herrschende Meinung dazu, die 400 Euro ohne die Vorauszahlung auf Heiz- und Warmwasserkosten sind (zumindest in Bezug auf die Nebenkosten) für die gesamte Laufzeit des Vertrags bis in alle Ewigkeit in Stein gemeißelt, es wird für die Nebenkosten in Zukunft weder eine Abrechnung noch eine Nachzahlung, Erstattung, Ermäßigung oder Erhöhung geben. Die Heiz- und Warmwasserkostenvereinbarung scheint dennoch wirksam zu sein, über diese musst Du also weiterhin abrechnen, darfst Nachzahlungen verlangen und musst Guthaben auszahlen. Die gute Nachricht: Die 50 Euro monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten brauchst Du daher eben nicht erstatten...