Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung
Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.
Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.
Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:
Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.
Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.
Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?
8 Antworten
Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?
Garnicht, denn welche sähe man denn da?
Tatsächlich hast du aus mietvertraglicher Nebenpflicht pfleglichen Umgangs mit der Mietsache sowohl wasser- oder spannungsführende Leitungen mit entsprechendem Gerät zu orten, um derartige Beschädigunen auszuschliessen, bevor du eine Wand anbohrst :-O
Wie auch die Sicherheitseinrichtungen wie Rauchmelder, FI-Schalter und Absperrventile regelmäßig zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Funktionstüchtigkeit eines Absperrventils kann man nun leicht selbst feststellen, den Schaft mit WD-40 o. ä. gängig und korrosionsfrei halten, halten lassen oder ersetzt verlangen, bevor man es benötigt :-O
Insofern hat sich der Vermieter hier überhaupt nichts vorwerfen zu lassen und dem geschädigten Mieter unter dir sind deine Überlegungen gar völlig schnurz: Der wird sich an den Schadensverursacher halten, sonst niemanden :-O
Den Schaden meldet man seiner Privat-Haftplicht-Versicherung oder zahlt ihn aus eigener Tasche, bezogen auf die vorsätzlich beschädigte Kellertür ohnehin. Denn die muss der Vermieter keinesfalls offen halten, sondern nur genehmigten oder befugten Zutritt ermöglichen.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man jemanden fragen, der sich damit auskennt und nicht hinterher Ausreden oder gar (Mit-)Schuldige woanders suchen:-O
G imager761
Stimmt, unsere Kellertüren sind auch nicht abgeschlossen, eben aus dem Grund, dass man an die Hähne kann wenn es nötig ist. Den defekten Hahn in deiner Wohnung musst du beweisen können, dann wirst du bestimmt nicht die ganze Schuld tragen.
Alles andere wird dir der Anwalt vom Mieterverein sagen, die regeln das für dich. Es fängt ja gut an, mit dem neuen Vermieter...
Das ist kein Hahn (Auslaufventil) sondern ein Absperrventil. Für dessen Funktionstüchtigkeit ist der Vermieter und nicht der Mieter verantwortlich.
Warte den Termin beim Mieterbund ab. Wenn der Vermieter Druck macht, dann informiere ihn schriftlich darüber, dass Du Dich vorab rechtlich beraten lässt und natürlich auch an einer gütlichen Einigung interessiert bist.
Nach dem Termin kannst Du immer noch entsprechend reagieren ,dann weisst Du ja - verbindlich - was Du wie tun solltest. Bist Du versichert? Haftpflicht o.ä.?
Tut mir Leid dein Vorgehen war schon grobfahrlässig und du musst für den Schaden aufgekommen und den Schaden deiner Hausratversicherung und Haftpflicht melden. Die eingetretene Tür allerdings brauchst Du nicht zu ersetzen, da ist der Vermieter zuständig, denn dies war ein Notfall um weiteren Schaden abzuwenden. Hauptwasserhähne müssen an allen Steigleitungen vorhanden und zugänglich sein, sofern nur ein Hauptwasserhahn vorhanden ist, also dieser..
Bei dem Nachbarn unter Dir kommt sogar seine eigene Hausratversicherung für den Wasserschaden auf. Meine Versicherung ist schon zwei mal für Wasserschäden aufgekommen. Das erste Mal in der Küche, da ist beim Mieter über mir der Schlauch vom Geschirrspüler abgegangen das zweite mal im Keller, dort habe ich ein komplett eingerichteten Werkzeugkeller und verschiedene Hölzer gelagert und dort war es noch schlimmer, da war der Ablauf der Badewanne vom Mieter darüber defekt, was er nicht bemerkt hatte, obwohl das Bad schon unter Wasser stand und ca 100 l Wasser in meinem Keller die Folge.waren.
Bevor man bohrt sollte man vorher immer mit einem Metall und Elktro-Suchgerät ie Wände absuchen, wo sich verborgene Leitungen befinden. Da Du das nicht getan hast ist das also schon grobfahrlässig.
Mein Rat, schaff dir die angeführten Geräte an, dann wird dir das nicht mehr passieren
Hier sind zunächst die Sachversicherungen (des Vermieters und des geschädigten Mieters) in Anspruch zu nehmen. Diese können Dich später ggfs. in Regress nehmen - aber nur zum Zeitwert der Schäden - und dann kommt Deine Privathaftpflichtversicherung in's Spiel und zahlt ggfs. an die anderen Versicherer.
Den Schaden hast Du zwar fahrlässig verursacht und so bist Du zumindest teilweise auch haftbar. Aber zunächst müssen der Gebäudeversicherer für entstandene Gebäudeschäden und der Hausratversicherer des anderen Mieters für Schäden an dessen Hausratsachen bemüht werden. Diese regulieren die Sachschäden in voller Höhe.