Wohnungsbesichtigung : der Vermieterin ein " Geschenk " überreichen?
Ich habe derzeit eine Traumwohnung in Aussicht und habe schon vor 2 Jahren diese Wohnung besichtigt. leider war ich so dämlich und habe mich für meine jetzige Wohnung entschieden - in der ich nach dem Einzug einer lauten, rücksichtslosen Familie jeden Tag fast ununterbrochen extremen Lärm ausgesetzt bin. da mich die Vermieterin von einst kennt ( wir waren uns sehr sympathisch bzw. die " Chemie " hat gestimmt ) habe ich eine Wohnungsbesichtigung vereinbart. hätte ich vielleicht mehr Chancen, den Zuschlag zu erhalten, wenn ich ihr bei der Besichtigung ein kleines Geschenk ( z.B. Pralinen ) überreiche ?
12 Antworten
Wenn Ihr Euch schon lange kennt und Euch (gegenseitig) symphatisch findet, kannst Du davon ausgehen, dass sie Dich nicht zur Besichtigung eingeladen hätte, wenn Du nicht als Kandidat für die Wohnung in Frage kommen würdest.
Somit gehe ich davon aus, dass Deine Chancen gut stehen.
Ein kleines Geschenk, einfach so zur "Wiedersehensfreude unter diesen Umständen", ist bestimmt hilfreich. Wenn Du an Pralinen denkst, dann bedenke folgendes:
Keine große Schachtel: Viele Frauen haben Angst um ihre Figur und meiden daher Süßigkeiten, wobei sie nichts gegen kleine Naschereien haben. Ältere Frauen können oft auf ärztliches Anraten keine größeren Mengen mehr essen.
Das Zeug aus den Supermärkten, also die bekannten Marken, können viele schon nicht mehr sehen.
Deshalb: Viele Konditoreien, Konfiserien, Schokoladen- oder Kaffeeläden, Fair-Trade- oder 3.Welt-Geschäfte haben ganz besondere Spezialitäten. Hier was kleines, aber feines ausgewählt, zeigt Deiner künftigen Vermieterin, dass Du sie besonders schätzt und Dir deshalb auch wirklich Mühe gemacht hast, nicht einfach die Art 08/15 zu kaufen, sondern für sie was besonderes auszusuchen.
Da es sich nur um eine Kleinigkeit handelt, vielleicht ein kleines Täfelchen oder so 3 bis 5 besondere Pralinen im Tütchen, wird das auch nicht als Bestechung wahrgenommen.
Achtung: Dieser Tipp mit kleiner Aufmerksamkeit gilt nur, weil Du die Vermieterin schon kennst. Ansonsten ist ein Geschenk zu einer Besichtigung ein absolutes "no go"!
wenn die vermieterin einigermassen schlau ist ... läßt sie sich
- schufa-auskunft
- mietbestätigung des vermieters
zeigen ....
Selbstverständlich. Ohne das geht es nicht. Da sie den Torrnado schon kennt und offenbar soviel Symphatie für ihn hegt, dass er die Chance bekommen hat, die Wohnung zu besichtigen, kann es aber gut sein, dass er dennoch durch kommt. Wegen des Mitbringsels allein sicher nicht, sondern nur auf Basis ihres Vertrauens, das sie in die Person hat.
Danke für die Auszeichnung und viel Glück!
Pralinen reichen da nicht,je nachdem wo die ist und wieviele bewerber es gibt hast du nur grosse chancen wenn du sagst,dass du freiwillig 10% bis 20% mehr Miete zahlst als angegeben
In dem Fall würde ich sagen: "Ermessenssache"
Aber persönlich finde ich das schon etwas schleimerisch
Es ist nicht nur etwas schleimerisch es ist schleimerisch. Mich als Vermieter würden mich die Pralinen null jucken.
Du solltest deinen jetzigen Vermieter einladen zu dir, damit er dieses rücksichtslose Volk mal erlebt und dagegen was tut. Spart dir einen Umzug.
Und nein, ein Geschenk an einen zukünftigen Vermieter ist immer der Versuch von Bestechung.
Nein, das finde ich nicht gut.....
ja, die Vermieterin kann sich noch gut an mich erinnern. am Telefon war sie überaus freundlich, stellte keine Fragen und ich werde die Wohnung, die sie derzeit vermietet ( gute , sehr ruhige Wohnlage und sehr wenige, angenehme Mieter ) in den nächsten tagen besichtigen. und ja, ich dachte schon an eine " Kleinigkeit " ( wie Du es passend beschrieben hast ) :-))